Rechtsprechung
FG Münster, 15.04.2014 - 1 K 3696/12 E |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer steuermindernden Berücksichtigung von Schulwegkosten und Fahrtkosten zum Fußballtraining als außergewöhnliche Belastungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs 2; EStG § 10 Abs 1 Nr 9 EStG
Schulwegkosten und Fahrtkosten zum Fußballtraining in einer Sportförderschule keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Sonderausgaben/Außergewöhnliche Belastungen - Schulwegkosten und Fahrtkosten zum Fußballtraining in einer Sportförderschule keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schulwegkosten als außergewöhnliche Belastungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Stellen Kosten für Fahrten der Kinder zur Schule sowie zum Fußballtraining außergewöhnliche Belastungen dar?
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Steuerliche Absetzbarkeit von Schulwegkosten
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1571
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.09.2007 - III R 28/05
Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche …
Auszug aus FG Münster, 15.04.2014 - 1 K 3696/12
Familienbedingte Aufwendungen sind ab 1996 darüber hinaus durch die Regelungen des Familienlastenausgleichs (im Streitjahr Kinderfreibetrag oder Kindergeld; § 32 Abs. 6, § 31 EStG) abgegolten (BFH, Urteile vom 10. Mai 2007 III R 39/05, BStBl. II 2007, 764, vom 27. September 2007 III R 28/05, BStBl. II 2008, 287), § 33 EStG soll darüber hinausgehende zwangsläufig und existenziell notwendige private Aufwendungen erfassen. - BFH, 10.05.2007 - III R 39/05
Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Auszug aus FG Münster, 15.04.2014 - 1 K 3696/12
Familienbedingte Aufwendungen sind ab 1996 darüber hinaus durch die Regelungen des Familienlastenausgleichs (im Streitjahr Kinderfreibetrag oder Kindergeld; § 32 Abs. 6, § 31 EStG) abgegolten (BFH, Urteile vom 10. Mai 2007 III R 39/05, BStBl. II 2007, 764, vom 27. September 2007 III R 28/05, BStBl. II 2008, 287), § 33 EStG soll darüber hinausgehende zwangsläufig und existenziell notwendige private Aufwendungen erfassen. - BFH, 13.05.1966 - VI 332/65
Auszug aus FG Münster, 15.04.2014 - 1 K 3696/12
Dies hat der BFH bereits mit Urteil vom 13. Mai 1966 VI 332/65, BStBl. III 1966, 506, statuiert.