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   FG Münster, 15.04.2014 - 1 K 3696/12 E   

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https://dejure.org/2014,16761
FG Münster, 15.04.2014 - 1 K 3696/12 E (https://dejure.org/2014,16761)
FG Münster, Entscheidung vom 15.04.2014 - 1 K 3696/12 E (https://dejure.org/2014,16761)
FG Münster, Entscheidung vom 15. April 2014 - 1 K 3696/12 E (https://dejure.org/2014,16761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer steuermindernden Berücksichtigung von Schulwegkosten und Fahrtkosten zum Fußballtraining als außergewöhnliche Belastungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs 2; EStG § 10 Abs 1 Nr 9 EStG
    Schulwegkosten und Fahrtkosten zum Fußballtraining in einer Sportförderschule keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben/Außergewöhnliche Belastungen - Schulwegkosten und Fahrtkosten zum Fußballtraining in einer Sportförderschule keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulwegkosten als außergewöhnliche Belastungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stellen Kosten für Fahrten der Kinder zur Schule sowie zum Fußballtraining außergewöhnliche Belastungen dar?

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Absetzbarkeit von Schulwegkosten

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1571
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.09.2007 - III R 28/05

    Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2014 - 1 K 3696/12
    Familienbedingte Aufwendungen sind ab 1996 darüber hinaus durch die Regelungen des Familienlastenausgleichs (im Streitjahr Kinderfreibetrag oder Kindergeld; § 32 Abs. 6, § 31 EStG) abgegolten (BFH, Urteile vom 10. Mai 2007 III R 39/05, BStBl. II 2007, 764, vom 27. September 2007 III R 28/05, BStBl. II 2008, 287), § 33 EStG soll darüber hinausgehende zwangsläufig und existenziell notwendige private Aufwendungen erfassen.
  • BFH, 10.05.2007 - III R 39/05

    Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Auszug aus FG Münster, 15.04.2014 - 1 K 3696/12
    Familienbedingte Aufwendungen sind ab 1996 darüber hinaus durch die Regelungen des Familienlastenausgleichs (im Streitjahr Kinderfreibetrag oder Kindergeld; § 32 Abs. 6, § 31 EStG) abgegolten (BFH, Urteile vom 10. Mai 2007 III R 39/05, BStBl. II 2007, 764, vom 27. September 2007 III R 28/05, BStBl. II 2008, 287), § 33 EStG soll darüber hinausgehende zwangsläufig und existenziell notwendige private Aufwendungen erfassen.
  • BFH, 13.05.1966 - VI 332/65
    Auszug aus FG Münster, 15.04.2014 - 1 K 3696/12
    Dies hat der BFH bereits mit Urteil vom 13. Mai 1966 VI 332/65, BStBl. III 1966, 506, statuiert.
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