Weitere Entscheidung unten: VG Gelsenkirchen, 10.11.2010

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   VG Gelsenkirchen, 10.11.2011 - 1 K 5181/09   

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VG Gelsenkirchen, 10.11.2011 - 1 K 5181/09 (https://dejure.org/2011,98990)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 10.11.2011 - 1 K 5181/09 (https://dejure.org/2011,98990)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 10. November 2011 - 1 K 5181/09 (https://dejure.org/2011,98990)
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   VG Gelsenkirchen, 10.11.2010 - 1 K 5181/09   

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VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 10.11.2010 - 1 K 5181/09 (https://dejure.org/2010,56362)
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Sonstiges

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    a) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2012 - 2 C 79.10 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 10. November 2010 - 1 K 5181/09 - und der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. Oktober 2009 - 47.02.05.10-47.7.02.4008 - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Recht aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durch Urteil vom 10. November 2010 - 1 K 5181/09 - unter Hinweis auf das Überschreiten der laufbahnrechtlichen Höchstaltersgrenze ab.

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hin hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19) ein Parlamentsgesetz für erforderlich gehalten und deshalb § 6 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW für unvereinbar mit Art. 33 Abs. 2 GG erklärt; es hat ferner festgestellt , dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2012 - 2 C 79.10 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 10. November 2010 - 1 K 5181/09 - und der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. Oktober 2009 den Kläger in seinem Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zurückweisung der Revision aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.
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