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   OVG Thüringen, 30.08.2007 - 1 KO 329/06   

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https://dejure.org/2007,47357
OVG Thüringen, 30.08.2007 - 1 KO 329/06 (https://dejure.org/2007,47357)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30.08.2007 - 1 KO 329/06 (https://dejure.org/2007,47357)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30. August 2007 - 1 KO 329/06 (https://dejure.org/2007,47357)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Thüringen, 04.07.2012 - 1 ZKO 871/11

    Dialysezentrum im Wohngebiet

    Auf die von der Beklagten angeführten Läden- und Schankwirtschaften (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, 1. und 2. Var. BauNVO), die einen vergleichbaren An- und Abfahrtsverkehr aufweisen sollen, kann es vergleichshalber nicht ankommen, da diese im Bebauungsplan explizit ausgeschlossen sind (vgl. deutlich im vorangehenden Verfahren Senatsurt. v. 30. August 2007, 1 KO 329/06, Umdruck S. 24).

    Der Senat hält insoweit an seinem Urteil im vorangehenden Verfahren fest (Senatsurt. v. 30. August 2007, 1 KO 329/06, Umdruck S. 23 f.).

    Selbst wenn man den Vortrag in erster Instanz heranzieht, wird lediglich dargelegt, dass sich der An- und Abfahrtsverkehr auf der Ostseite im Vergleich zur früheren, durch den Senat im Verfahren 1 KO 329/06 aufgehobenen Baugenehmigung auf 31 % bzw. 36 % reduziert haben soll, nicht jedoch, dass und warum diese Reduktion zur Gebietsverträglichkeit i. S. d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führe.

  • VG Gelsenkirchen, 20.08.2021 - 6 K 3356/18

    Wohngebiet, Wohnen, Hospiz, Gebietsgewährleistungsanspruch,

    Auch findet in einem Hospiz, anders als etwa bei einem im Wohngebiet nicht gebietsverträglichen Dialysezentrum, bei dem im Zweischichtbetrieb Patienten behandelt werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 4 B 60/07 -, juris; OVG Weimar, Urteil vom 30. August 2007 - 1 KO 329/06 -, juris, eine eher geringe Fluktuation der Hospizbewohner und ein entsprechend geringerer An- und Abfahrtsverkehr statt.

    Anders als etwa in einem Dialysezentrum, in dem der Anfahrtsverkehr von bis zu über 30 Patienten vor 7 Uhr morgens stattfand, OVG Weimar, Urteil vom 30. August 2007 - 1 KO 329/06 -, juris (Rn. 64), ist bei einem Hospiz nicht mit einer erheblichen Verkehrsbelastung in den besonders lärmsensiblen Nacht- bzw. frühen Morgenstunden zu rechnen.

  • VG Hamburg, 12.12.2013 - 9 K 2327/13

    Zur Zulässigkeit einer Einrichtung der Sterbebegleitung (Hospiz) in einem

    Auch findet in einem Hospiz - anders als bei einem im Wohngebiet nicht gebietsverträglichen Dialysezentrum, bei dem im Zweischichtbetrieb Patienten behandelt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008, 4 B 60/07, juris; OVG Weimar, Urt. v. 30.8.2007, 1 KO 329/06, juris) - eine eher geringe Fluktuation der Hospizbewohner und ein entsprechend geringerer An- und Abfahrtsverkehr statt.

    Anders als etwa in einem Dialysezentrum, in dem der Anfahrtsverkehr von bis zu über 30 Patienten vor 7 Uhr morgens stattfand (OVG Weimar, Urt. v. 30.8.2007, a.a.O., Rn. 64) ist bei einem Hospiz nicht mit einer erheblichen Verkehrsbelastung in den besonders lärmsensiblen Nacht- bzw. frühen Morgenstunden zu rechnen.

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