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   OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01   

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https://dejure.org/2002,9395
OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01 (https://dejure.org/2002,9395)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.11.2002 - 1 KO 817/01 (https://dejure.org/2002,9395)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. November 2002 - 1 KO 817/01 (https://dejure.org/2002,9395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 34 Abs 1; BauGB § 34 Abs 2; BauNVO § 4 Abs 2 Nr 3; BauNVO § 4 Abs 3 Nr 2; ThürBO § 49 Abs 11
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Bestattungsinstitut; Trauerhalle; Zu- und Abgangsverkehr; Stellplätze; allgemeines Wohngebiet; faktisch; Gebietsverträglichkeit; Gebietsunruhe; Gemengelage; Rücksichtnahmegebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestattungsinstitut in einem allgemeinen Wohngebiet; Gebietsunverträgliche Störung; Gebot der Rücksichtnahme; Bodenrechtlich beachtliche und ausgleichbedürftige Spannungen

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 3; ; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2; ; ThürBO § 49 Abs. 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Sie mögen zwar - ebenso wie die Wäscherei - als in einem Mischgebiet gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässige sonstige Gewerbebetriebe anzusehen sein (vgl. Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 9. Auflage, § 6 Rdnr. 9), sind jedoch regelmäßig wegen der mit der Anlieferung der Waren und mit dem Betrieb der Strickmaschinen verbundenen Immissionen keine Betriebe, die mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebietes verträglich wären (vgl. zur Gebietsverträglichkeit BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 -4 C 1.02- zitiert nach JURIS).

    Zwar dürfte diese Einrichtung eine an sich nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Anlage für soziale Zwecke darstellen (vgl. König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, § 4 Rdnr. 51); auch derartige Anlagen müssen jedoch gebietsverträglich sein (vgl. Fickert/Fieseler, a. a. O., § 4 Rdnr. 6.61; BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - a. a. O.).

    Maßgebend ist, ob das Vorhaben - bezogen auf den dargelegten Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebietes - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 -4 C 1.02- a.a.O.).

    Von einer verkehrsbedingten Gebietsunverträglichkeit des in Rede stehenden Vorhabens kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn das Verkehrsaufkommen eine Unruhe in das Gebiet bringt, die der gebietsbezogenen Wohnruhe widerspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - a. a. O.).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Etwas anderes könnte nur dann zugrundegelegt werden, wenn aufgrund zuverlässig feststehender, gleichbleibender Umstände davon ausgegangen werden könnte, dass die Anlage dauerhaft anders als im allgemeinen üblich genutzt wird (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50.89 - BRS 54 Nr. 193 = NVwZ 1992, 877).

    Dies bedeutet, dass in einem allgemeinen Wohngebiet sogar regelhaft etwa Betsäle und Schulen zulässig sind, die einen weitaus größeren Publikumsverkehr als die dem Beigeladenen genehmigte Trauerhalle mit sich bringen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50.89 - a. a. O. zu einem Betsal für 40 bis 50 Besucher in einem allgemeinen Wohngebiet).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Dabei ist die Umgebung zum einen insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 67.97 - BauR 1997, 804).

    Ein Vorhaben, das den Rahmen der Umgebungsbebauung überschreitet, weil es - was die hier in Frage stehende Nutzungsart angeht- kein Vorbild hat, kann gleichwohl planungsrechtlich zulässig sein, wenn es nicht geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen, wenn es mithin die vorgegebene Situation nicht in Bewegung bringt und damit keine Unruhe stiftet, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 371 = BRS 33 Nr. 36).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Das Rücksichtnahmegebot ist keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts steht, sondern Bestandteil einzelner gesetzlicher Vorschriften (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 -4 B 128.98 - BRS 62 Nr. 102 = NVwZ 1999, 879).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Das Bauplanungsrecht und die Zweckbestimmung des allgemeinen Wohngebietes bieten weder einen Ansatzpunkt für einen "Milieuschutz" noch schützen sie die Bewohner vor subjektiv unerwünschten Anblicken (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13.94 - BRS 58 Nr. 159 = NVwZ 1997, 384).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind dann gegeneinander abzuwägen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 - BRS 49 Nr. 188 = BVerwGE 82, 343).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Der Begriff "Art der baulichen Nutzung" in § 34 Abs. 1 BauGB ist grundsätzlich mit den Nutzungsarten gleichzusetzen, wie sie durch die Begriffe der BauNVO für die Nutzungsarten in den einzelnen Baugebieten definiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 - BRS 56 Nr. 61 = NVwZ 1995, 698).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Sind in der maßgebenden Umgebung den Begriffsbestimmungen der BauNVO entsprechende Nutzungsarten vorhanden, hält ein Vorhaben, das die Merkmale einer solchen Nutzungsart aufweist, den vorhandenen Rahmen ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 -4 C41.84-BRS 47 Nr. 63 = NVwZ 1987, 884).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90

    Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Dabei sind alle mit der Zulassung des Betriebes nach dessen Gegenstand, Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung zu berücksichtigen; zu diesen für die Gebietsverträglichkeit wesentlichen Merkmalen gehört je nach Art des zuzulassenden Gewerbebetriebes auch der mit ihm regelmäßig verbundene Zu- und Abfahrtsverkehr sowie die von diesen bewirkten Geräusche und sonstigen Immissionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - 4 B 121.90 - BRS 50 Nr. 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 3167/96

    Zulässigkeit eines Hotel garni im reinen Wohngebiet - kleiner Betrieb des

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
    Auf die Zulassung besteht ein Anspruch, wenn dem Vorhaben keine städtebaulichen Gründe entgegenstehen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31. Januar 1997 - 8 S 3176/96 -BRS 59 Nr. 58 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbar;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 10 B 941/97

    Bestattungsinstitut ; Feierhalle ; Allgemeines Wohngebiet ; Störender

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Im allgemeinen Wohngebiet ist das Vorhaben der Beigeladenen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO als Anlage für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke seiner Art nach ohne Beschränkung danach zulässig, ob es den Bedürfnissen der Gebietsbewohner dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 50/89 -, NJW 1992, 2170 - Betsaal; Thür. OVG, Urt. v. 20.11.2002 - 1 KO 817/01, BRS 65 Nr. 86 - Bestattungsinstitut).
  • VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07

    "Salon Prestige" darf weiter betrieben werden

    Dies ist indes keine Besonderheit dieses Gewerbezweiges, sondern gesellschaftliche Realität wie sie auch immer wieder in einer von Wertungen und subjektiven Empfindungen geprägten Ablehnung von Nachbarn bei anderen Bauvorhaben zum Ausdruck kommt, die einer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit indes nicht entgegensteht (vgl. zu einem psychiatrischen Krankenhaus: VG Berlin, Beschluss vom 23. April 2007 - VG 19 A 16.07 - Einrichtung des Maßregelvollzuges im allgemeinen Wohngebiet: VG Berlin, Beschluss vom 17. September 2008 - VG 13 A 104.08 - Einrichtung zur Suchtrehabilitation: VG Berlin, Urteil vom 27. Januar 2004 - VG 19 A 245.03 - Bestattungsinstitut im allgemeinen Wohngebiet: Thüringer OVG, Urteil vom 20. November 2002 - 1 KO 817/01 -, zitiert nach Juris; Moscheen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007- OVG 2 N 249.05 - VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2009 - VG 19 A 355.04; sowie die umfangreiche Judikatur zu Asylbewerberwohnheimen und ähnlichen Einrichtungen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 7 A 1298/09

    Ein Krematorium mit einem Abschiedsraum für Trauergäste kann als Anlage für

    OVG, Urteil vom 20. November 2002 - 1 KO 817/01 -, BRS 65 Nr. 86.
  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 4 A 1922/17

    STRAßENGEVIERT; WETTBÜRO; NÄHERE UMGEBUNG; NUTZUNGSÄNDERUNG; VERGNÜGUNGSSTÄTTE;

    Auch das Bestattungshaus Pietät I. in der C.-Straße ... ist in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zumindest ausnahmsweise als nicht störender Gewerbebetrieb zulässig (vgl. hierzu OVG Thüringen, Urteil vom 20.November 2002 - 1 KO 817/01 -, juris Rdnr. 48 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. September 2013 - 9 K 1687/13 -, juris Rdnr. 21 m.w.N.).

    Auch dürfte die Intensität des Kundenverkehrs eher unter dem anderer nicht störender Gewerbebetriebe liegen (vgl. hierzu OVG Thüringen, Urteil vom 20. November 2002 - 1 KO 817/01 -, juris Rdnr. 49).

  • VG Gießen, 12.08.2004 - 1 G 3087/04

    Eilrechtsschutz gegen Bestattungsinstitut im allgemeinen Wohngebiet

    Denn eine gebietsunverträgliche Störung des Allgemeinen Wohngebiets ergibt sich nicht bereits aus der Konfrontation mit dem Tod, da im Bauplanungsrecht allein insoweit ausschließlich bodenrechtliche relevante Umstände, nicht subjektive Empfindungen des Einzelnen maßgeblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1998, 621 = BRS 59 Nr. 65; Thüringer OVG, UPR 2003, 451 = ThürVBl. 2003, 277 = BRS 65 Nr. 86).

    Zudem werden keine eigentlichen Tischlerarbeiten verrichtet und werden keine Trauerfeiern abgehalten (vgl. Thüringer OVG, UPR 2003, 451 = ThürVBl. 2003, 277 = BRS 65 Nr. 86).

    Auch ist ein über das im Allgemeinen Wohngebiet zulässige Verkehrsaufkommen hinausgehendes Verkehrsaufkommen nicht zu erwarten (vgl. Thüringer OVG, UPR 2003, 451 = ThürVBl. 2003, 277 = BRS 65 Nr. 86).

  • OVG Thüringen, 30.08.2007 - 1 KO 330/06

    Dialysezentrum im allgemeinen Wohngebiet; Unterschrift; Bauvorlagen; Verzicht;

    Maßgebend für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit ist, ob das Vorhaben - bezogen auf den dargelegten Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt (vgl. Senatsurteil vom 20.11.2002 - 1 KO 817/01 -, UPR 2003, 451 = ThürVBl. 2003, 277 = BRS 65 Nr. 86; zu diesem Kriterium der "gebietsunüblichen Störung" vgl. auch schon BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, a. a. O.).

    Dabei sind alle mit der Zulassung des Vorhabens typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung zu berücksichtigen; zu diesen für die Gebietsverträglichkeit wesentlichen Merkmalen kann auch der mit der jeweiligen Nutzung regelmäßig verbundene Zu- und Abfahrtsverkehr gehören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.10.1990 - 4 B 121/90 - NVwZ 1991, 267 = BRS 50 Nr. 58; Senatsurteil vom 20.11.2002 - 1 KO 817/01 -, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 8 S 507/11

    Gebot der Rücksichtnahme bei der Genehmigung einer Aussegnungshalle - Schutz des

    Hierauf stellen die von den Beteiligten zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 03.06.1997 - 10 B 941/97 - BauR 1998, 307) und des Oberverwaltungsgerichts Thüringen (Urteil vom 20.11.2002 - 1 KO 817/01 - BRS 65 Nr. 86), in denen vergleichbare Bestattungseinrichtungen neben einer Wohnnutzung für zulässig erachtet wurden, maßgeblich ab.
  • OVG Thüringen, 15.03.2023 - 1 KO 26/20

    Allgemeines Wohngebiet; Gebietsverträglichkeit eines Seniorenhotels mit betreutem

    Maßgebend für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit ist, ob das Vorhaben aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt (vgl. Senatsurteil vom 20. November 2002 - 1 KO 817/01 -, UPR 2003, 451 = ThürVBl.

    Dabei sind alle mit der Zulassung des Vorhabens typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung zu berücksichtigen; zu diesen für die Gebietsverträglichkeit wesentlichen Merkmalen kann auch der mit der jeweiligen Nutzung regelmäßig verbundene Zu- und Abfahrtsverkehr gehören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - 4 B 121/90 - NVwZ 1991, 267 = BRS 50 Nr. 58; Senatsurteil vom 20. November 2002 - 1 KO 817/01 -, a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1079/23

    Baugenehmigung für einen Sanitär- und Heizungsinstallationsbetriebs im

    cc) Der von der Beigeladenen gezogene rechtliche Vergleich ihres Vorhabens mit demjenigen eines Bestattungsinstituts mit einer Trauerhalle mit 25 Sitzplätzen (vgl. hierzu OVG Thüringen, Urt. v. 20.11.2022 - KO 817/01 -, UPR 2003, 451 = juris Rn. 50 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.06.1997 - 10 B 941/97 -, NWVBl 1997, 468 = juris Rn. 8 ff.) führt ebenfalls nicht zur Wahrung des Gebietscharakters.
  • VG Karlsruhe, 10.09.2013 - 9 K 1687/13

    Bestattungsinstitut als nicht störender Gewerbebetrieb im Industriegebiet; keine

    Ein Bestattungsinstitut stellt grundsätzlich einen nicht störenden Gewerbebetrieb im Sinne der BauNVO dar, der nicht alleine aufgrund des dort stattfindenden Umgangs mit dem Tod gebietsunverträglich ist (vgl. zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bestattungsinstituts mit Trauerhalle im allgemeinen Wohngebiet Thüringer OVG, Urt. v. 20.11.2002 - 1 KO 817/01 -, ThürVBl. 2003, 277; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.06.1997 - 10 B 941/97 -, NWVBl. 1997, 468; zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bestattungsinstituts mit Kühlraum und Aufbahrungsraum im besonderen Wohngebiet VG Würzburg, Beschl. v. 14.08.2013 - W 5 S 13.624 - juris).

    Werden solche Anlagen durch einen privaten Träger betrieben, ist die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe vorauszusetzen, hinter welcher ein etwaiges privates Gewinnstreben deutlich zurücktritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.02.2012 - 4 C 14/10 -, NVwZ 2012, 825; Thüringer OVG, Urt. v. 20.11.2002 - 1 KO 817/01 -, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.06.1997 - 10 B 941/97 -, a. a. O.).

  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

  • VG Gera, 19.01.2006 - 4 K 779/04

    ; Nachbarzustimmung zu Bauvorhaben; nachträgliche Änderung der Planung;

  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 CS 13.1808

    Baurechtliche Nachbarklage; Abstandsfläche; Bestattungsunternehmen; ideelle

  • VG Berlin, 31.08.2010 - 13 A 78.07

    Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Würzburg, 14.08.2013 - W 5 S 13.624

    Bestattungsunternehmen; Aufbahrungsraum; Leichenkühlung; Rücksichtnahmegebot;

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 4 K 12.414

    Mangelnde Bestimmtheit einer Baugenehmigung für eine Wäscherei

  • VG Regensburg, 20.01.2004 - RN 6 K 03.1407
  • VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 9 K 12.01308

    Recht der Außenwerbung

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