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   OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13   

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https://dejure.org/2014,18094
OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13 (https://dejure.org/2014,18094)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2014 - 1 LA 168/13 (https://dejure.org/2014,18094)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 1 LA 168/13 (https://dejure.org/2014,18094)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO; § 22 Abs. 2 BauNVO
    Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude als Merkmal der Art der baulichen Nutzung; Rücksichtslosigkeit gegenüber den Nachbarn durch die Verwendung glasierter Dachziegel mit Lichtreflexionen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude als Merkmal der Art der baulichen Nutzung; Rücksichtslosigkeit gegenüber den Nachbarn durch die Verwendung glasierter Dachziegel mit Lichtreflexionen

  • RA Kotz

    Glasierte Dachziegel - für Nachbarn unzumutbar?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 15 Abs 1 S 2; BauNVO § 22 Abs 2
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus wegen Größe des Vorhabens, Stellplatzlösung und Lichtimmissionen durch glasierte Dachziegel

  • rechtsportal.de

    BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BauNVO § 22 Abs. 2
    Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude als Merkmal der Art der baulichen Nutzung; Rücksichtslosigkeit gegenüber den Nachbarn durch die Verwendung glasierter Dachziegel mit Lichtreflexionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anzahl der Wohnungen betrifft Art der baulichen Nutzung nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Glasierte Dachwerkziegel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lichtreflexionen durch glasierte Dachziegel sind in aller Regel hinzunehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lichtreflexionen durch glasierte Dachziegel sind in aller Regel hinzunehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 894
  • BauR 2014, 1977
  • BauR 2014, 2069
  • ZfBR 2014, 784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass dieser nur den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Art der baulichen Nutzung korrespondiert; die Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude ist grundsätzlich kein Merkmal, das die Art der baulichen Nutzung betrifft (Senat, Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, juris).

    Die für die Anordnung von Stellplätzen geltenden Grundsätze hat der Senat in mehreren Entscheidungen wie folgt zusammengefasst (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ; Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, juris-Rn. 16): Stellplätze und Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotenzial in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine Fahrzeugbewegungen stattfanden.

  • BVerwG, 17.03.1999 - 4 B 14.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13
    Maßgeblich hierfür sind der Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Innen- und Außenbereiche, die Frage, ob der Nachbar ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 17.3.1999 - 4 B 14.99), aber auch der Baugebietstyp und der in diesem zulässige Störgrad.

    - 4 B 14.99 -, juris-Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11

    Planerische Vorbelastung kann die Positionierung eines Carports in der am

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13
    Die für die Anordnung von Stellplätzen geltenden Grundsätze hat der Senat in mehreren Entscheidungen wie folgt zusammengefasst (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ; Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, juris-Rn. 16): Stellplätze und Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotenzial in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine Fahrzeugbewegungen stattfanden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 10 A 998/06

    Schutzanspruch gegen Lichtimmissionen von Werbeanlagen?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die Frage der Erheblichkeit der Blendwirkung eine Frage der rechtlichen Bewertung und damit einer Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten nicht zugänglich sei; gesetzliche oder durch Rechtsverordnung verbindlich geregelte allgemeingültige Grenzwerte und Bewertungsmethoden für Lichtimmissionen, die ein Sachverständiger prüfen könnte, gibt es nicht (OVG Münster, Urt. v. 15.3.2007 - 10 A 998/06 -, juris-Rn. 71).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 ME 170/03

    Baugestaltungsvorschrift; Bebauungsplan; Binnenbereich; Blockinnenraum; Carport;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13
    Die für die Anordnung von Stellplätzen geltenden Grundsätze hat der Senat in mehreren Entscheidungen wie folgt zusammengefasst (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ; Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, juris-Rn. 16): Stellplätze und Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotenzial in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine Fahrzeugbewegungen stattfanden.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2007 - 3 S 1654/06

    Nachbarrechtsschutz; Blendwirkung durch glasierte Dachziegel; Lichtimmission;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13
    Soweit die - den Senat im Übrigen nicht bindende - Rechtsprechung anderer Gerichte die Verwendung glasierter Ziegel beanstandet hat, lagen besondere Fallkonstellationen vor; so befand sich das Dach in dem vom VGH Mannheim mit Urteil vom 19.7.2007 - 3 S 1654/06 -, NVwZ-RR 2008, 162 = juris) entschiedenen Fall aufgrund einer Abgrabung auf Augenhöhe, die Verwendung glasierter Ziegel war bereits nach einer einschlägigen örtlichen Bauvorschrift unzulässig, die Blendwirkung trat von 11.00 - 15.00 Uhr auf, und denkbare Sichtschutzmaßnahmen hätten dem ohnehin engen südlichen Freibereich des dortigen Klägergrundstücks vollends Sonne und Aussicht genommen.
  • VG Freiburg, 26.11.2014 - 4 K 2303/14

    Nachbarschützende Wirkung; Baugrenze; Befreiung

    Im bauplanungsrechtlichen Sinne ( § 22 Abs. 2 BauNVO ) ist ein Einzelhaus schlicht ein Baukörper mit allseitigem Grenzabstand; selbst Wohnblocks sind hiernach Einzelhäuser ( so annähernd wörtlich Nieders. OVG, Beschluss vom 18.07.2014 - 1 LA 168/13 -, juris, m.w.N.; Urteil der Kammer vom 07.08.2006 - 4 K 418/05 -, m.w.N. ).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2024 - 1 ME 134/23

    Außenbereich; Baugenehmigung; Drittschutz; Erweiterung; Erweiterungsabsichten;

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Erwartung, der straßenabgewandte Bereich bleibe auf Dauer von emittierenden Nutzungen verschont, in gemischt genutzten Gebieten nicht berechtigt (vgl. Senatsbeschl. v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 -, BRS 82 Nr. 182 = juris Rn. 19; v. 19.1.2021 - 1 ME 161/20 -, BauR 2021, 804 juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 CS 18.2638

    Technikraum mit Wärmepumpe und Lüftungsgerät keine Feuerstätte im Sinne der

    Die Zahl der Wohnungen ist hierbei irrelevant (vgl. NdsOVG, B.v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 - juris Rn. 8; Hornmann in Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, Stand 15.12.2018, § 22 Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2017 - 1 ME 111/17

    Stellplätze

    Dies entspricht der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, NVwZ-RR 2014, 756 = BauR 2014, 1910 = juris Rn. 9 ff.; v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 -, BauR 2014, 2069 = juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 1 ME 161/20

    Bebauungsplan; Blockinnenbereich; Carport; Dorfgebiet; Einstellplatz; Garage;

    Es verstößt grundsätzlich nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn in einem festgesetzten Dorf- oder Mischgebiet auch in den straßenabgewandten Bereichen Stellplätze und entsprechende Zufahrten genehmigt werden, soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, die dort eine besondere Wohnruhe gewährleisten sollen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, BRS 82 Nr. 79 = juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 -, BRS 82 Nr. 182 = juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 20.9.2017 - 1 ME 111/17 -, juris Rn. 6).

    Die Erwartung, der straßenabgewandte Bereich bleibe auf Dauer von emittierenden Nutzungen verschont, ist deshalb im Dorfgebiet grundsätzlich nicht berechtigt (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 -, BRS 82 Nr. 182 = juris Rn. 19 zur Lage in einem Mischgebiet).

  • VG Neustadt, 26.03.2019 - 5 K 1482/18

    Klagebefugnis des WEG-Eigentümers in Bezug auf den Nachbarschutz des

    Hiervon ausgehend erweist sich das Vorhaben der Beigeladenen nicht wegen Verstoßes gegen den Gebietsgewährleistungsanspruch als unzulässig, denn der der Beigeladenen genehmigte Gebäudekomplex, der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden soll, ist in einem Wohngebiet nach der Art der Nutzung ohne Weiteres zulässig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. September 2016, a.a.O., und vom 11. Juli 2013 - 8 B 10611713.OVG - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 LA 168/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2022 - 1 ME 100/22

    Blockinnenbereich; faktisches Dorfgebiet; faktisches Mischgebiet; Gemengelage;

    Die Erwartung, der straßenabgewandte Bereich bleibe auf Dauer von emittierenden Nutzungen wie der Anordnung von Stellplätzen verschont, ist im (faktischen) Misch- oder Dorfgebiet bzw. in einer Gemengelage grundsätzlich nicht berechtigt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 -, BRS 82 Nr. 182 = juris Rn. 19; v. 19.1.2021 - 1 ME 161/20 -, BauR 2021, 804 = juris Rn. 9 f.).

    Was danach bei Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen dem Bauherrn gestattet bzw. seinem Nachbarn zugemutet werden kann, richtet sich zum einen nach der Vorbelastung des geplanten Aufstellungsortes durch vergleichbare Anlagen, zum anderen nach der planungsrechtlichen Vorbelastung (vgl. Senatsbeschl. v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 -, BRS 82 Nr. 182 = juris Rn. 19; v. 19.1.2021 - 1 ME 161/20 -, BauR 2021, 804 = juris Rn. 9 f.).

  • VG Augsburg, 08.11.2017 - Au 4 K 17.701

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte

    Selbst Wohnblocks sind Einzelhäuser (OVG Lüneburg, B.v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 - juris Rn. 8).

    Ein solcher ist lediglich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung anerkannt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 - juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2024 - 1 ME 139/23

    Einstellplätze; Gebot der Rücksichtnahme; nachbarverträglich; rückwärtige

    Was danach bei Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen dem Bauherrn gestattet bzw. seinem Nachbarn zugemutet werden kann, richtet sich zum einen nach der Vorbelastung des geplanten Aufstellungsortes durch vergleichbare Anlagen, zum anderen nach der planungsrechtlichen Vorbelastung (vgl. Senatsbeschl. v. 18.7.2014 - 1 LA 168/13 -, BRS 82 Nr. 182 = juris Rn. 19; v. 19.1.2021 - 1 ME 161/20 -, BauR 2021, 804 = juris Rn. 9 f.; Senatsbeschl. v. 18.10.2022 - 1 ME 100/22 -, BauR 2023, 189 = juris Rn. 14).
  • VG Karlsruhe, 28.04.2023 - 2 K 1313/22

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine grenzständige Bebauung;

    Stehen die beiden funktional selbständigen Haushälften auf demselben (Buch-)Grundstück und halten sie Grenzabstände zu allen Seiten zu den Nachbargrundstücken ein, bilden sie kein Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 BauNVO, sondern denklogisch in ihrer Gesamtheit ein einziges Einzelhaus im bauplanungsrechtlichen Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 BauNVO (vgl. hierzu bereits BVerwG, Beschl. v. 31.01.1995 - 4 NB 48.93 -, BRS 57 (1995) Nr. 23 = juris Rn. 22; anschaulich hierzu OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.07.2014 - 1 LA 168/13 -, BRS 82 (2014) Nr. 182 = juris Rn. 8), oder, je nach Sprachgebrauch, ein sogenanntes "unechtes Doppelhaus" (so beispielsweise OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.04.2012 - 3 L 156/08 -, NordÖR 2012, 452 = juris Rn. 16 f.; HessVGH, Beschl. v. 17.09.2004 - 4 TG 2610/04 -, NVwZ-RR 2005, 228 = juris Rn. 5; vgl. auch Petz, in: König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 5. Aufl. 2022, § 22 Rn. 19b).
  • VG Lüneburg, 23.06.2022 - 2 B 47/22

    Bauvorlagen; Nachbarschutz; Schutzpflichten; Standsicherheit anderer baulicher

  • VG München, 14.02.2022 - M 8 K 20.77

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienwohnhaus

  • VG Cottbus, 28.03.2019 - 3 K 2993/17

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung einer Grundstücks mit einem

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2021 - 1 ME 137/21

    Abrundungssatzung; Einbeziehungssatzung; Erdrückende Wirkung;

  • VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
  • VG Minden, 14.06.2016 - 1 K 1197/15

    Verpflichtung eines Hauseigentümers zur Beseitigung der von dem Dach seines

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 1 ME 26/23

    Gewerbliche Nutzung; faktisches Mischgebiet; rückwärtige Stellplätze;

  • VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6428

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus

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