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   OVG Niedersachsen, 20.08.2002 - 1 LA 51/02   

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https://dejure.org/2002,14225
OVG Niedersachsen, 20.08.2002 - 1 LA 51/02 (https://dejure.org/2002,14225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.08.2002 - 1 LA 51/02 (https://dejure.org/2002,14225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. August 2002 - 1 LA 51/02 (https://dejure.org/2002,14225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulassungsantrag; Einreichung des Begründungsschriftsatzes beim VG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 VwGO; § 124a VwGO
    Begründung; Begründungsschriftsatz; Darlegungsfrist; Einreichung; Verwaltungsgericht; VG; Zulassungsantrag; Zulassungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 157
  • DVBl 2002, 1568 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97

    Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.08.2002 - 1 LA 51/02
    So verweist Happ im Nachtrag zur 11. Auflage darauf, dass das Gesetz eine "Klarstellung" enthalte: "Die Darlegung der Zulassungsgründe ... ist in jedem Fall beim Verwaltungsgericht einzureichen ... (Eyermann, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Nachtrag zur 11. Aufl. (Stand 1.7.2002), § 124 a RdNr. N 15; vgl. auch BVerwG, B. v. 24.7.1997 - 9 B 552.97 -, DVBl. 1998, 231).

    Im Übrigen enthält die Rechtsmittelbelehrung auch keinen Hinweis darauf, dass für die Adressierung der Begründung des Zulassungsantrages anderes zu gelten hätte, wenn die Verfahrensakten bereits an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht weitergeleitet worden sind und dieses - wie hier ebenfalls geschehen - unter Mitteilung eines Aktenzeichens den Eingang bestätigt hat (vgl. auch BVerwG, B. v. 24.7.1997 - aaO.).

  • OVG Berlin, 19.12.2002 - 8 N 155.02

    Zulassungsantrag, Begründung, Frist, Adressat, Einreichung, gemeinsame

    Jedenfalls für die - wie hier - erstmalige und einzige Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung, mit der der Rechtsmittelführer die Gründe darlegt, aus denen die Berufung seiner Ansicht nach zuzulassen ist, verlangt das Gesetz eindeutig, dass sie innerhalb der zweimonatigen Frist bei dem Verwaltungsgericht einzureichen ist; die alleinige Einreichung bei dem Oberverwaltungsgericht führt zur Fristversäumung und Unzulässigkeit des Zulassungsantrags (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. August 2002 - 5 S 1484/02 -, DVBl. 2002, 1568 [LS 22]; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 20. August 2002 - 1 LA 51/02 -, DVBl. 2002, 1568 [LS 24]; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2002 - 14 A 2568/02 - und Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. September 2002 - 7 ZB 02.1219 -, jeweils zitiert nach Juris sowie - unausgesprochen - Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - OVG 2 N 11.02 -, mit dem Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach fehlerhafter Adressierung durch eine Hilfskraft gewährt wurde; Bader u.a., VwGO, 2. Aufl. 2002, § 124 a Rn. 89).
  • VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 A 587/13

    Gesetzliche Frist; Frist; versäumte Klagefrist; Klagefrist; Rechtsanwalt;

    Von einem Bürger kann - auch bei anwaltlicher Vertretung - regelmäßig erwartet werden, dass er eine zutreffende und unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung befolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20. August 2002 - 1 LA 51/02 -, NVwZ-RR 2003, 157, zit. nach juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - 17 A 1400/02

    Voraussetzungen der Wahrung der verwaltungsprozessrechtlichen

    Dies genügt angesichts des klaren Wortlauts des § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO zur Fristwahrung nicht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2003 - 1 BvR 310/03 - n.v., so auch OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2002 - 14 A 2568/02 -, NWVBl 2003, 65; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 12 UZ 1774/02 -, AuAS 2002, 42; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. August 2002 - 5 S 1484/02 -, NVwZ-RR 2003, 156; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 2002 - 1 LA 51/02 -, NVwZ-RR 2003, 157.
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