Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2010 - 1 MB 27/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 34 Abs 2 BauGB, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 5 Abs 2 Nr 6 BauNVO, Nr 7.4 TA Lärm
Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugwerkstatt im Dorfgebiet - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werkstatthalle im Dorfgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätzliche Beurteilung von Kraftfahrzeugwerkstätten in Dorfgebieten als wesentlich störende Gewerbebetriebe aufgrund der von ihnen ausgehenden Geräuschbelastung; Erhalt des Charakters eines Dorfgebiets bei Überwiegen der Zahl gewerblich und landwirtschaftlich ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 6; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
Grundsätzliche Beurteilung von Kraftfahrzeugwerkstätten in Dorfgebieten als wesentlich störende Gewerbebetriebe aufgrund der von ihnen ausgehenden Geräuschbelastung; Erhalt des Charakters eines Dorfgebiets bei Überwiegen der Zahl gewerblich und landwirtschaftlich ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 312
- NVwZ-RR 2011, 313
- BauR 2011, 1053
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2014 - 8 S 2239/13
Störwirkung einer Kfz-Werkstatt im Mischgebiet
Dabei kommt es wegen des gebotenen typisierenden Ansatzes nicht auf die gegebenen Verhältnisse in der Umgebung der jeweiligen Kfz-Werkstatt, sondern darauf an, ob die konkret zur Genehmigung gestellte bzw. genehmigte Kfz-Werkstatt aufgrund der bei einem funktionsgerechten Ablauf in ihrem gesamten Betrieb üblicherweise anfallenden Arbeiten generell geeignet ist, eine Wohnnutzung wesentlich zu stören (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.12.2010 - 1 MB 27/10 - NVwZ-RR 2011, 313; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18.06.2010 - 7 A 896/09 - juris Rn. 14; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 17.03.2008 - 1 B 06.3146 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
Baugenehmigung, Gebietscharakter eines Dorfgebiets
Um den (faktischen) Dorfgebietscharakter zu wahren, ist es mithin nicht notwendig, dass die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen quantitativ dominieren, entscheidend ist, ob die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt noch ein angemessenes städtebauliches Gewicht gegenüber Wohnen und Gewerbe sowie den übrigen nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 ff. BauNVO zulässigen Nutzungen einnehmen (…vgl. VGH BW, U.v. 2.10.2013 - 5 S 1273/12 - juris Rn. 21; OVG Schleswig-Holst., B.v. 21.12.2010 - 1 MB 27/10 - NVwZ-RR 2011, 313 = juris Rn. 9;… VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 - RN 6 K 13.2160 - juris Rn. 38; Scheidler, GewArch Beilage WiVerw Nr. 02/2016, 65/79 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 1 LA 239/08
Nachbar gegen Omnibusbetrieb
Richtig ist zwar, dass ein bestehendes faktisches Dorfgebiet diesen Charakter nicht ohne weiteres schon durch eine "Ausdünnung" der landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzung verliert; schon einem einzelnen verbleibenden landwirtschaftlichen Betrieb kann noch eine den Gebietscharakter prägende Wirkung zukommen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 21.12.2010 - 1 MB 27/10 -, juris).Maßgeblich ist deshalb auf die konkrete Anlage abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2002 - 4 B 72.02 -, BauR 2004, 645 ; Senatsurt. v. 17.4.1997 - 1 L 2051/96 -, juris, u.v. 28.4.2005 - 1 LB 29/04 -, BRS 69 Nr. 40; OVG Schleswig, Beschl. v. 21.12.2010 - 1 MB 27/10 -, juris), also z.B. auf die Zahl der Busse, die Lage der Stellplätze und die typischen Betriebsabläufe.