Baunutzungsverordnung
| 1. Abschnitt - Art der baulichen Nutzung (§§ 1 - 15) |
(1) 1Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. 2Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.
(3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 zugelassen werden.
gebiete § 3Reine Wohngebiete § 4Allgemeine Wohngebiete § 4aGebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete) § 5Dorfgebiete § 5aDörfliche Wohngebiete § 6Mischgebiete § 6aUrbane Gebiete § 7Kerngebiete § 8Gewerbegebiete § 9Industriegebiete § 10Sondergebiete, die der Erholung dienen § 11Sonstige Sondergebiete § 12Stellplätze und Garagen § 13Gebäude und Räume für freie Berufe § 13aFerienwohnungen § 14Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen § 15Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
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Rechtsprechung zu § 5 BauNVO
1.668 Entscheidungen zu § 5 BauNVO in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 09.07.2026 - 1 C 18/23
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Plannachbar; landwirtschaftliche Nutzung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 8 S 2898/19
Bebauungsplanung; Ausschluss von "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben" ...
- BVerwG, 20.06.2023 - 4 CN 7.21
Prägung eines Dorfgebiets durch landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.09.2021 - 4 BN 2.21
Revisionszulassung; Prägung eines Dorfgebiets nach § 5 BauNVO durch ...
- OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan Sülldorf 4
- BVerwG, 21.09.2021 - 4 BN 2.21
- OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
Abwägungsgebot; Ausfertigung; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; ...
- OVG Niedersachsen, 18.05.2026 - 1 KN 15/25
Etikettenschwindel; typisierende Betrachtung; Abwägung; Abwägungsfehler; ...
- OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23
Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung einer Flüchtlingsunterkunft in einem ...
Zum selben Verfahren:
- VG Schleswig, 10.07.2023 - 8 B 22/23
Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung einer Flüchtlingsunterkunft in einem ...
- VG Schleswig, 10.07.2023 - 8 B 22/23
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2025 - 5 S 584/24
Baurechtliche Genehmigung von für Anschläge bestimmte Werbeanlagen
Querverweise
Auf § 5 BauNVO verweisen folgende Vorschriften:
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Art der baulichen Nutzung
- § 1 (Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete)
§ 3 (Reine Wohngebiete)
§ 11 (Sonstige Sondergebiete)
§ 13 (Gebäude und Räume für freie Berufe)
§ 13a (Ferienwohnungen)
§ 14 (Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen)
§ 15 (Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen)
Redaktionelle Querverweise zu § 5 BauNVO:
- Gaststättengesetz (GastG)
- § 4 I Nr. 3 (Versagungsgründe) (zu § 5 II Nr. 5)