Baunutzungsverordnung
| 1. Abschnitt - Art der baulichen Nutzung (§§ 1 - 15) |
(1) 1Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. 2Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
| 1. | Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind, | |
| 2. | Tankstellen. |
(4) Für urbane Gebiete oder Teile solcher Gebiete kann festgesetzt werden, dass in Gebäuden
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt | 04.05.2017 |
gebiete § 3Reine Wohngebiete § 4Allgemeine Wohngebiete § 4aGebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete) § 5Dorfgebiete § 5aDörfliche Wohngebiete § 6Mischgebiete § 6aUrbane Gebiete § 7Kerngebiete § 8Gewerbegebiete § 9Industriegebiete § 10Sondergebiete, die der Erholung dienen § 11Sonstige Sondergebiete § 12Stellplätze und Garagen § 13Gebäude und Räume für freie Berufe § 13aFerienwohnungen § 14Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen § 15Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
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Rechtsprechung zu § 6a BauNVO
131 Entscheidungen zu § 6a BauNVO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2026 - 10 A 2039/24
Heranrückende Wohnbebauung für Bestandsbetrieb unzumutbar?
- OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2026 - 1 KN 12/21
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
Gebäudebezogenheit der Festsetzung des Verhältnisses von Wohnungen oder ...
- VG Stuttgart, 14.07.2026 - 6 K 7860/25
Anforderungen an die wirksame Versagung der Zustimmung nach § 36a Abs. 1 Satz 4 ...
- OVG Niedersachsen, 13.03.2025 - 1 KN 82/23
Zweckbestimmung des Urbanen Gebiets in § 6a Abs. 1 BauNVO; Abwägungserheblichkeit ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2024 - 3 K 543/21
Bauplanungsrechtliche Festsetzung eines urbanen Gebiets; getrennte Teilbereiche; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 14.02.2025 - 4 BN 24.24
Kein "Etikettenschwindel" bei Festsetzung eines urbanen Gebiets!
- BVerwG, 14.02.2025 - 4 BN 24.24
- VG Stuttgart, 14.07.2026 - 6 K7860/25
Anforderungen an die wirksame Versagung der Zustimmung nach § 36a Abs. 1 Satz 4 ...
- BVerwG, 06.12.2022 - 4 BN 23.22
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde (MU-Gebiet und Einzelhandel); ...
- VG Düsseldorf, 15.06.2026 - 28 K 6420/25
Querverweise
Auf § 6a BauNVO verweisen folgende Vorschriften:
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Art der baulichen Nutzung
- § 1 (Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete)
§ 3 (Reine Wohngebiete)
§ 11 (Sonstige Sondergebiete)
§ 13 (Gebäude und Räume für freie Berufe)
§ 13a (Ferienwohnungen)
§ 14 (Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen)
§ 15 (Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen)