Baunutzungsverordnung
1. Abschnitt - Art der baulichen Nutzung (§§ 1 - 15) |
(1) Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht
Wochenendhausgebiete,
Ferienhausgebiete,
Campingplatzgebiete.
(2) 1Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen. 2Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß bestimmte, der Eigenart des Gebiets entsprechende Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebiets und für sportliche Zwecke allgemein zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden können.
(3) 1In Wochenendhausgebieten sind Wochenendhäuser als Einzelhäuser zulässig. 2Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß Wochenendhäuser nur als Hausgruppen zulässig sind oder ausnahmsweise als Hausgruppen zugelassen werden können. 3Die zulässige Grundfläche der Wochenendhäuser ist im Bebauungsplan, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebiets, unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten festzusetzen.
(4) 1In Ferienhausgebieten sind Ferienhäuser zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. 2Im Bebauungsplan kann die Grundfläche der Ferienhäuser, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebiets, unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten festgesetzt werden.
(5) In Campingplatzgebieten sind Campingplätze und Zeltplätze zulässig.
Rechtsprechung zu § 10 BauNVO
618 Entscheidungen zu § 10 BauNVO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - 2 D 5/20
Konfliktsituation zwischen emittierender gewerblicher Nutzung und ...
- BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20
Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - 10 D 43/17
Bebauungsplan für das DOC Remscheid ist unwirksam
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - 10 D 43/17
- OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 1 KN 85/20
Sondergebiet "Dauerwohnen"; auf Betriebswohnen beschränktes Sondergebiet
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 3 S 2972/18
Bauplanungsrechtliche Zweckbestimmung eines "Inklusiven Quartiers" - Festsetzung ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 10 D 66/18
Bebauungsplan für die Erweiterung des DOC Ochtrup ist unwirksam
- VGH Bayern, 07.09.2021 - 1 N 18.870
Erfolgloses Vorgehen gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans "Sondergebiet ...
- VGH Bayern, 15.09.2020 - 15 ZB 19.2405
Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag wegen Bauvorbescheid
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 15.12.2021 - 4 B 12.21
Verkaufsflächenbeschränkung in einem SO-Gebiet (Anschluss an BVerwGE 166, 378)
- VGH Bayern, 03.03.2021 - 15 B 20.2075
Verkaufsflächenbegrenzung im festgesetzten Sondergebiet
- BVerwG, 15.12.2021 - 4 B 12.21
Querverweise
Auf § 10 BauNVO verweisen folgende Vorschriften:
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Art der baulichen Nutzung
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Schlussvorschriften
- § 246 (Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte)