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   OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19 (https://dejure.org/2020,16297)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 (https://dejure.org/2020,16297)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19 (https://dejure.org/2020,16297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lübecker Ganghäuser - und ihre Vermietung als Ferienwohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnung: Vermietung von Ganghaus in Lübecker Altstadt nicht erlaubt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17 -, S. 12, n. v.; vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, Rn. 15, juris; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2002 - 10 B 1233/02 -, Rn. 3, juris; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 -, Rn. 12, juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Januar 2020, § 87 Rn. 2; a. A. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, Rn. 11, juris).

    Voranzustellen ist, dass in den Fällen einer ungenehmigten Nutzung baulicher Anlagen - wie hier - in der Regel der Erlass einer Nutzungsuntersagung ermessensgerecht ist, denn die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften ergibt, dass der Bauaufsichtsbehörde insoweit ein intendiertes Ermessen eingeräumt ist (OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, Rn. 10, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 -, S. 7, n. v.; Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17, S. 6, n. v.).

    Nicht zu beanstanden sind die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, wonach eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit allerdings regelmäßig dann nicht untersagt werden darf, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17 -, S. 7, n. v.; Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17, S. 6, n. v.) sowie - im Ergebnis - die Feststellung, dass ein solcher Fall vorliegend nicht gegeben ist.

  • BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17 -, S. 12, n. v.; vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, Rn. 15, juris; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2002 - 10 B 1233/02 -, Rn. 3, juris; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 -, Rn. 12, juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Januar 2020, § 87 Rn. 2; a. A. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17 -, S. 12, n. v.; vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, Rn. 15, juris; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2002 - 10 B 1233/02 -, Rn. 3, juris; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 -, Rn. 12, juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Januar 2020, § 87 Rn. 2; a. A. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - 10 B 1233/02

    Nutzungsuntersagung und Verlangen eines Bauantrags

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17 -, S. 12, n. v.; vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, Rn. 15, juris; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2002 - 10 B 1233/02 -, Rn. 3, juris; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 -, Rn. 12, juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Januar 2020, § 87 Rn. 2; a. A. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Sachsen, 02.05.2011 - 1 B 30/11

    Nutzungsuntersagung, Brandschutz, Bestandsschutzermessen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Dabei entsteht ein im Rahmen der Nutzungsuntersagung beachtlicher - offensichtlicher - baurechtlicher Bestandsschutz zwar auch bereits dann, wenn die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17 -, S. 12, n. v.; vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 B 30/11 -, Rn. 15, juris; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2002 - 10 B 1233/02 -, Rn. 3, juris; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 -, Rn. 12, juris; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Januar 2020, § 87 Rn. 2; a. A. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2018 - 1 MB 11/18

    Gründe für des städtebaulichen Erhaltungsschutzes; Begriff der Villa

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Der baurechtliche Bestandsschutz gewährt das Recht, ein im Einklang mit dem (seinerzeit) geltenden Recht ausgeführtes Vorhaben so, wie es ausgeführt worden ist, auch dann weiter zu nutzen, wenn neue Vorschriften nunmehr diesem Vorhaben, sollte es jetzt errichtet werden, entgegenstünden (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 1 MB 11/18 -, Rn. 13, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 7 B 1192/18

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Baubehörde in Kenntnis der formellen und ggf. materiellen Illegalität eines Vorhabens zu erkennen gibt, dass sie sich auf Dauer mit dessen Existenz abzufinden gedenkt - sog. aktive Duldung - (OVG NRW, Beschluss vom 20. September 2018 - 7 B 1192/18 -, Rn. 5 ff., juris).
  • VG Düsseldorf, 18.02.2002 - 25 K 8785/98

    Bestattungsunternehmen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Das Bestattungsinstitut (Engelsgrube 25) dürfte wiederum als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig sein (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 2002 - 25 K 8785/98 -, BeckRS 2002, 21210, beck-online).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
    Zur "näheren Umgebung" gehört der Bereich, auf den sich das Vorhaben auswirken kann und der seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, Rn. 33, juris; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2019, § 34 Rn. 36).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1092

    Wettvermittlungsstelle als Vergnügungsstätte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 11 A 2734/93

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung; Transportunternehmen; Außenbereich;

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02

    Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts; Überprüfung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2018 - 10 S 75.17

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Beurteilung einer Nutzungsuntersagung;

  • VG Schleswig, 09.12.2019 - 8 B 45/19

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2004 - 3 M 224/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels

    Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 26.05.2017 - 1 MB 7/17 -, juris [Rn. 2]; Beschluss vom 16.01.2018 - 1 MB 22/17 -, juris [Rn. 8].; Beschluss vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 -, S. 6, n. v. und Beschluss vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -, juris [Rn. 15]).

    Zutreffend sind im Grundsatz auch die weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts, wonach eine formell rechtwidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden darf, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 26.05.2017 - 1 MB 7/17 -, a.a.O. [Rn. 2]; Beschluss vom 16.01.2018 - 1 MB 22/17 -, a.a.O. [Rn. 8].; Beschluss vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 -, S. 6, n. v. und Beschluss vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -, a.a.O. [Rn. 16]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2023 - 1 MB 18/22

    Auslegung eines Bebauungsplans; gestuftes Vorgehen der Behörde gegen

    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 24.08.2022 - 1 MB 9/22 -, S. 6 f. des Beschlussabdrucks, n.v.; Beschluss vom 16.01.2018 - 1 MB 22/17 -, S. 7 des Beschlussabdrucks, n. v.; Beschluss vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -, juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ausnahme besteht daher kein Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahme (Beschluss des Senats vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -, juris, Rn. 25).

    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht (Beschluss des Senats vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -, juris, Rn. 24).

    Gleichheitssatzwidrig ist eine bauaufsichtliche Anordnung dann, wenn sie als systemlos oder willkürlich bezeichnet werden muss, weil die Behörde ohne vernünftigen, aus der Natur der Sache folgenden oder sonst wie einleuchtenden Grund im wesentlichen gleiche Sachverhalte ungleich behandelt (ebenfalls zu einer Nutzungsuntersagung: Beschluss des Senats vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -, juris, Rn. 30).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2023 - 1 MB 15/23

    Bauordnungsverfügung

    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 24.08.2022 - 1 MB 9/22 -, S. 6 f. des Beschlussabdrucks, n.v.; Beschluss vom 16.01.2018 - 1 MB 22/17 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -, juris, Rn. 16 m.w.N.) oder - was vorliegend zwischen den Beteiligten streitig ist - materiellen Bestandsschutz genießt (vgl. Beschluss des Senats vom 04.04.2011 - 1 LA 96/10 -, juris, Rn. 8).

    Es muss mit anderen Worten geradezu handgreiflich sein und keiner näheren Prüfung bedürfen, dass der vom Bauherrn gewünschte Zustand dem öffentlichen Baurecht vollständig entspricht (Beschluss des Senats vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -, juris, Rn. 24).

    Gleichheitssatzwidrig ist eine bauaufsichtliche Anordnung dann, wenn sie als systemlos oder willkürlich bezeichnet werden muss, weil die Behörde ohne vernünftigen, aus der Natur der Sache folgenden oder sonst wie einleuchtenden Grund im wesentlichen gleiche Sachverhalte ungleich behandelt (ebenfalls zu einer Nutzungsuntersagung: Beschluss des Senats vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -, juris, Rn. 30; Beschluss vom 23.03.2023 - 1 MB 18/22 -, juris, Rn. 37).

  • VG Schleswig, 04.12.2020 - 2 B 51/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung mit Zwangsgeldandrohung

    Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (std. Rspr. des OVG Schleswig, vgl. Beschl. vom 26.05.2017 - 1 MB 7/17 - Beschl. vom 16.01.2018 - 1 MB 22/17 - Beschl. vom 08.05.2020 - 1 LA 52/17 -, und Beschl. vom 25.06.2020 - 1 MB 31/19 -).
  • VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20

    Nutzungsuntersagung

    Eine formell rechtwidrige Nutzung darf allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist (std. Rspr. des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Schleswig-Holstein, vgl. etwa Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 MB 22/17, Rn. 8, juris; Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 LA 52/17, S. 6 n.v. und Beschluss vom 25. Juni 2020 - 1 MB 31/19, Rn. 16, juris).
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