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   OVG Niedersachsen, 09.07.2014 - 1 MN 243/13   

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https://dejure.org/2014,18986
OVG Niedersachsen, 09.07.2014 - 1 MN 243/13 (https://dejure.org/2014,18986)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2014 - 1 MN 243/13 (https://dejure.org/2014,18986)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 1 MN 243/13 (https://dejure.org/2014,18986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Kosten bei gleichzeitiger Akteneinsicht für mehrere Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung der Kosten bei gleichzeitiger Akteneinsicht für mehrere Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht für mehrere Verfahren - und die Zurechnung der Auslagen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kostenverteilung auf alle Verfahren bei Kopienanfertigung für mehrere Verfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 5
  • NVwZ-RR 2014, 941
  • DÖV 2014, 896
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13

    Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2014 - 1 MN 243/13
    Die Akteneinsicht, in deren Rahmen die Kopien gefertigt wurden, wurde gleichermaßen in den Normenkontrollverfahren 1 KN 242/13 und 244/13 wie in den Normenkontrolleilverfahren 1 MN 243/13 und 1 MN 245/13 beantragt - in letzteren sogar nur durch Bezugnahme auf die Begründungen in den Hauptsacheverfahren.
  • VG Hamburg, 15.11.2007 - 7 ZE 2404/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2014 - 1 MN 243/13
    3 Wurden die Kopien für alle vier Verfahren gefertigt, so entspricht es dem Rechtsgedanken der amtlichen Vorbemerkung 7 Abs. 3 Satz 1 VV zum RVG, die dafür entstandenen Kosten auf alle Verfahren zu verteilen (ebenso VG Hamburg, Beschl. v. 15.11.2007 - 7 ZE 2404/05 -, JurBüro 2008, 95 = juris).
  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 KSt 2.18

    Erheben einer Erledigungsgebühr i.R.d. Kostenfestsetzung

    Ihm steht der - in § 7 RVG sowie der Vorbemerkung 7 Abs. 3 RVG-VV zum Ausdruck kommende - Grundsatz entgegen, dass ein Rechtsanwalt eine Erstattung der ihm entstandenen Auslagen insgesamt nur einmal fordern kann und dass einmalig angefallene Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in mehreren Verfahren notwendig waren, auf diese anteilig zu verteilen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 1 MN 243/13 - NVwZ-RR 2014, 941; VG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2007 - 7 ZE 2404/05 - JurBüro 2008, 95; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl. 2017, Nr. 7000 VV Rn. 217).
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