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LG Arnsberg, 11.08.2017 - I-1 O 88/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei-kotz.de
Verkehrsunfall - Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit im Rechtsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des …
Auszug aus LG Arnsberg, 11.08.2017 - 1 O 88/16
Allerdings kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (ständige Rspr. vgl. zuletzt BGH Urt. v. 07.02.2017 - VI ZR 182/16 - juris = NJW 2017 2182). - BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus LG Arnsberg, 11.08.2017 - 1 O 88/16
Insoweit gilt der Beweismaßstab des § 287 ZPO (BGH Urt. v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03). - BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12
Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere …
Auszug aus LG Arnsberg, 11.08.2017 - 1 O 88/16
Denn der Verweis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit kann auch noch im Rechtsstreit bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen, da es bei einer fiktiven Abrechnung im Prinzip unerheblich ist, ob und wann der Versicherer auf die alternative Reparaturmöglichkeit verweist (vgl. BGH Urt. v. 14.05.2013 - VI ZR 320/12 - juris = NJW 2013 2817).
- OLG Celle, 13.08.2018 - 20 U 7/18
Verkehrssicherungspflicht bei mobilen Pferdeboxen
Auf die Berufungen des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts V. vom 16. Januar 2018 - 1 O 88/16 - unter gleichzeitiger Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt teilweise abgeändert:.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 16. Januar 2018 verkündeten Urteils des LG V. - 1 O 88/16 - die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an ihn 5.701,06 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen (Bl. 303 d.A.).
- OLG Koblenz, 27.11.2019 - 8 U 1800/19
Gesamtschuldnerausgleich: Zusammentreffen von Tierhaltehaftung und Haftung …
In dem auf Erstattung der Tierarztkosten gerichteten Vorprozess (LG Verden 1 O 88/16; OLG Celle 20 U 7/18), in welchem der Beklagte der ...[B] GmbH den Streit verkündet hatte, wurden beide nach Durchführung einer Beweisaufnahme als Gesamtschuldner zur Leistung von Schadensersatz an den Geschädigten verurteilt.