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   LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11, 1 Qs 20/11   

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LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11, 1 Qs 20/11 (https://dejure.org/2011,13200)
LG Limburg, Entscheidung vom 15.02.2011 - 1 Qs 6/11, 1 Qs 20/11 (https://dejure.org/2011,13200)
LG Limburg, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 1 Qs 6/11, 1 Qs 20/11 (https://dejure.org/2011,13200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Durchsuchung bei einem verdächtigen Dritten aufgrund einer pauschalen, allgemeinen Erwartung bzgl. des Auffindens irgendeines relevanten Beweismittels; Bildung einer Zäsur durch den Vollzug einer Maßnahme für die Prüfungskompetenz und die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Durchsuchung bei einem verdächtigen Dritten aufgrund einer pauschalen, allgemeinen Erwartung bzgl. des Auffindens irgendeines relevanten Beweismittels; Bildung einer Zäsur durch den Vollzug einer Maßnahme für die Prüfungskompetenz und die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Im Moment ein wenig aus dem Focus: Die Durchsuchung

  • IWW (Leitsatz)

    § 103 StPO: Durchsuchungsbeschluss gegen Dritten muss mögliche Beweismittel konkretisieren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Neue Erkenntnisse, insbesondere solche, die das Gericht erst aus dem bereits vollzogenen Eingriff selbst erlangt hat, dürfen keine Berücksichtigung finden (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - in NJW 2004, 3171; BVerfG vom 09.02.2005 - Az. 2 BvR 1108/03 - , zit. nach juris).

    Danach, also nach Vollzug der Durchsuchungsmaßnahme selbst, können Mängel der ermittlungsrichterlichen Umschreibung der Tatvorwürfe und der zu suchenden Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss nicht mehr geheilt werden (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - a. a. O.; BVerfG vom 18.03.2009 - Az. 2 BvR 1036/08 - , zit. nach juris).

    Umstände dagegen, die die Grenzen der Maßnahme bestimmen und die präventive Kontrollfunktion prägen, sind einer Nachbesserung nicht mehr zugänglich (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - a. a. O.; BVerfG vom 09.02.2005 - Az. 2 BvR 1108/03 - - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Danach, also nach Vollzug der Durchsuchungsmaßnahme selbst, können Mängel der ermittlungsrichterlichen Umschreibung der Tatvorwürfe und der zu suchenden Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss nicht mehr geheilt werden (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - a. a. O.; BVerfG vom 18.03.2009 - Az. 2 BvR 1036/08 - , zit. nach juris).

    Nichts anders gilt auch hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht (vgl. BVerfG vom 18.03.2009 - Az. 2 BvR 1036/08 - , zit. nach juris).

  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Der Durchsuchungsbeschluss muss daher Zweck und Umfang der Durchsuchungsmaßnahme in ausreichendem Maße erkennen lassen und zugleich auch die Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, hinreichend konkretisieren, sodass wegen der damit einhergehenden Umgrenzungswirkung keine Zweifel über die zu suchenden Gegenstände bestehen bleiben (vgl. BVerfG vom 9.11.2001, Az. 2 BvR 436/01, in NStZ 2002, 212; BGH vom 21.11.2001, Az. 3 BJs 22/04-4 (9), in NStZ 2002, 215).

    Sie eröffnet die Suche nach jedem tauglichen Beweismittel, lässt die Eingrenzung auf bestimmte Beweismittel vermissen und ermöglicht es weder der Betroffenen noch den Beamten vor Ort zu erkennen und nachzuprüfen, welche zumindest gattungsmäßig konkretisierten Gegenstände gesucht werden (vgl. BGH vom 21.11.2001- Az. 3 BJs 22/04-4 (9) - a. a. O.; LG Freiburg vom 26.10.2000 - VIII Qs 6/99 - in NStZ 2000, 554).

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Neue Erkenntnisse, insbesondere solche, die das Gericht erst aus dem bereits vollzogenen Eingriff selbst erlangt hat, dürfen keine Berücksichtigung finden (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - in NJW 2004, 3171; BVerfG vom 09.02.2005 - Az. 2 BvR 1108/03 - , zit. nach juris).

    Umstände dagegen, die die Grenzen der Maßnahme bestimmen und die präventive Kontrollfunktion prägen, sind einer Nachbesserung nicht mehr zugänglich (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - a. a. O.; BVerfG vom 09.02.2005 - Az. 2 BvR 1108/03 - - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Dies dient der äußeren Begrenzung der Maßnahme und soll ihre Durchführung messbar und - auch und gerade für den Betroffenen vor Ort im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten - von vornherein kontrollierbar gestalten und ist im Hinblick auf den bestehenden Richtervorbehalt mit dem Ziel der Gewährleistung einer vorbeugenden Kontrolle der Durchsuchungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz unumgängliche Anforderung an einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss gegen einen Nichtverdächtigten nach Maßgabe des § 103 StPO (vgl. BVerfG vom 06.03.2002 - Az. 2 BvR 1619/00 - in DStRE 2002, 1092, 1093; BVerfG vom 09.02.2005 - Az. 2 BvR 984/04 - in NStZ-RR 2005, 203, 204).

    Fehlt es hieran, wird der Durchsuchungsbeschluss jedenfalls dann den an ihn zu stellenden rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht und bietet insbesondere keine Umgrenzung des Eingriffs bei Vollzug der Maßnahme, wenn eine konkrete Bezeichnung nach dem Stand der Ermittlungen möglich gewesen und hierdurch der Zweck der Strafverfolgung nicht beeinträchtigt worden wäre (vgl. BVerfG vom 06.03.2002 - Az. 2 BvR 1619/00 - a. a. O., m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 3 Ws 301/03

    Rechtsmittel gegen eine erledigte Ermittlungsmaßnahme

    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Verfahrensfehler bei der Durchsuchung führen für sich genommen grundsätzlich weder zur Rechtswidrigkeit einer erfolgten Beschlagnahme noch zur Unverwertbarkeit der aufgefundenen Beweise, wenn im Sinne eines hypothetischen Ersatzeingriffs dem Erlass einer (rechtmäßigen) Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich (vorläufig) sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären ( vgl. BVerfG vom 08.11.2001 - Az. 2 BvR 2257/00 - ; BVerfG vom 08.03.2002 - Az. 2 BvR 2081/01; OLG Frankfurt vom 04.04.2003 - Az. 3 Ws 301/03- jeweils zitiert nach juris; Nack in: Karlsruher Kommentar a. a. O., § 94 Rn 20).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Maßgeblich ist allein, dass der Eingriff in die räumliche Sphäre der Betroffenen bereits erfolgt ist (vgl. BVerfG vom 08.04.2004, Az. 2 BvR 1821/03 - - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Verfahrensfehler bei der Durchsuchung führen für sich genommen grundsätzlich weder zur Rechtswidrigkeit einer erfolgten Beschlagnahme noch zur Unverwertbarkeit der aufgefundenen Beweise, wenn im Sinne eines hypothetischen Ersatzeingriffs dem Erlass einer (rechtmäßigen) Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich (vorläufig) sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären ( vgl. BVerfG vom 08.11.2001 - Az. 2 BvR 2257/00 - ; BVerfG vom 08.03.2002 - Az. 2 BvR 2081/01; OLG Frankfurt vom 04.04.2003 - Az. 3 Ws 301/03- jeweils zitiert nach juris; Nack in: Karlsruher Kommentar a. a. O., § 94 Rn 20).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Der Durchsuchungsbeschluss muss daher Zweck und Umfang der Durchsuchungsmaßnahme in ausreichendem Maße erkennen lassen und zugleich auch die Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, hinreichend konkretisieren, sodass wegen der damit einhergehenden Umgrenzungswirkung keine Zweifel über die zu suchenden Gegenstände bestehen bleiben (vgl. BVerfG vom 9.11.2001, Az. 2 BvR 436/01, in NStZ 2002, 212; BGH vom 21.11.2001, Az. 3 BJs 22/04-4 (9), in NStZ 2002, 215).
  • LG Freiburg, 26.01.2000 - VIII Qs 6/99
    Auszug aus LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
    Sie eröffnet die Suche nach jedem tauglichen Beweismittel, lässt die Eingrenzung auf bestimmte Beweismittel vermissen und ermöglicht es weder der Betroffenen noch den Beamten vor Ort zu erkennen und nachzuprüfen, welche zumindest gattungsmäßig konkretisierten Gegenstände gesucht werden (vgl. BGH vom 21.11.2001- Az. 3 BJs 22/04-4 (9) - a. a. O.; LG Freiburg vom 26.10.2000 - VIII Qs 6/99 - in NStZ 2000, 554).
  • BVerfG, 08.03.2002 - 2 BvR 2081/01

    Verfassungsmäßigkeit der Verwertung von aufgrund eines rechtswidrigen

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

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   LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 20/11   

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  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Durchsuchung bei einem verdächtigen Dritten aufgrund einer pauschalen, allgemeinen Erwartung bzgl. des Auffindens irgendeines relevanten Beweismittels; Bildung einer Zäsur durch den Vollzug einer Maßnahme für die Prüfungskompetenz und die ...

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  • IWW (Leitsatz)

    § 103 StPO: Durchsuchungsbeschluss gegen Dritten muss mögliche Beweismittel konkretisieren

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