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   BSG, 15.07.1969 - 1 RA 255/68   

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BSG, 15.07.1969 - 1 RA 255/68 (https://dejure.org/1969,6147)
BSG, Entscheidung vom 15.07.1969 - 1 RA 255/68 (https://dejure.org/1969,6147)
BSG, Entscheidung vom 15. Juli 1969 - 1 RA 255/68 (https://dejure.org/1969,6147)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenbescheid - Reichweite der Bindungswirkung - Rentennachzahlungsmitteilung - Festsetzung des Nachzahlungsbetrags

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Demgegenüber handelt es sich bei der Benennung des sich damit ergebenden "Nachzahlbetrags" von 3820, 37 Euro in diesem Bescheid wie in der Mitteilung vom 21.8.2008 jeweils nur um die Angabe des Auszahlbetrags, dem als bloßem Hinweis auf ein rechnerisches Ergebnis ein Regelungswert nicht zukommt (vgl BSG Urteil vom 5.9.2006 - B 4 R 71/06 R - BSGE 97, 63 ff = SozR 4-2500 § 255 Nr. 1 RdNr 14; vgl in diesem Sinne auch bereits BSG Urteile vom 15.7.1969 - 1 RA 255/68 - SozR Nr. 64 zu § 77, vom 21.6.1983 - 4 RJ 29/82 - Juris RdNr 15 sowie vom 25.1.2001 - B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239, 242 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5 S 20 f).
  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 24/21 R

    Verwaltungsaktqualität einer Abrechnungsmitteilung über eine Rentennachzahlung

    Die Bindungswirkung eines Rentenbescheids (§ 77 SGG) erstreckt sich allerdings nicht auf den darin angegebenen Nachzahlungsbetrag, wenn der Rentenversicherungsträger, wie hier, auf den vorläufigen Einbehalt der Nachzahlung bis zur Klärung etwaiger Erstattungsansprüche hinweist (vgl bereits BSG Urteil vom 15.7.1969 - 1 RA 255/68 - SozR Nr. 64 zu § 77 SGG Bl Da 40R; BSG Urteil vom 21.6.1983 - 4 RJ 29/82 - juris RdNr 15; vgl auch BSG Beschluss vom 30.11.2006 - B 9a VJ 7/05 B - juris RdNr 12, wo dies offengelassen worden ist in Bezug auf den vorläufigen Einbehalt einer Nachzahlung von Versorgungsleistungen nach dem Bundesseuchengesetz) .

    In einem älteren Urteil des 1. Senats ist sogar die bloße Auszahlung des Restbetrags verbunden mit der vorherigen Mitteilung über den vorläufigen Einbehalt der Rentennachzahlung als Verwaltungsakt angesehen worden (vgl BSG Urteil vom 15.7.1969 - 1 RA 255/68 - SozR Nr. 64 zu § 77 SGG Bl Da 40) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vorverfahrenspflicht - Verwaltungsaktsqualität

    Wird der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag wegen noch nicht geklärter Ersatzansprüche noch nicht endgültig festgesetzt, erstreckt sich die Bindungswirkung des Rentenbescheides nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung (BSG, Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 RA 255/68 - = SozR Nr. 64 zu § 77 SGG; BSG, Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -, juris).
  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 29/82

    Rentennachzahlung - Bindungswirkung des Rentenbescheides - Abrechnung der

    Die Bindungswirkung des Rentenbescheides erstreckt sich nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung, wenn der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag wegen noch nicht geklärter Ersatzansprüche noch nicht endgültig festgesetzt ist (so BSG-Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 RA 255/68 = SozR Nr. 64 zu § 77 SGG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13

    Abrechnung einer Rentennachzahlung wegen der Einbehaltung von

    Wird der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag wegen noch nicht geklärter Ersatzansprüche noch nicht endgültig festgesetzt, erstreckt sich die Bindungswirkung des Rentenbescheides nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung (BSG, Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 RA 255/68 - = SozR Nr. 64 zu § 77 SGG; BSG, Urteil vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -, juris).
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