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   LG Gießen, 09.10.2013 - 1 S 198/13   

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https://dejure.org/2013,33347
LG Gießen, 09.10.2013 - 1 S 198/13 (https://dejure.org/2013,33347)
LG Gießen, Entscheidung vom 09.10.2013 - 1 S 198/13 (https://dejure.org/2013,33347)
LG Gießen, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 1 S 198/13 (https://dejure.org/2013,33347)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 230/80

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus LG Gießen, 09.10.2013 - 1 S 198/13
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann für einen Kraftfahrer, der damit rechnen darf, dass ein anderer nicht unerlaubt eine Vorfahrtlage herbeiführen werde, ein trotzdem eintretender Unfall sogar ein unabwendbares Ereignis sein (vgl. BGH v. 02.03.1982, Az. VI ZR 230/80, Juris Rdnr. 9).
  • KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße

    Auszug aus LG Gießen, 09.10.2013 - 1 S 198/13
    Zu berücksichtigen ist, dass nach Rechtsprechung der Obergerichte in Fällen, in denen die auf der Fahrbahn vorhandenen Richtungspfeile nicht als Zeichen 297, sondern nur als Fahrtrichtungsempfehlung anzusehen sind, der Vorfahrtberechtigte, der der Fahrtrichtungsempfehlung nicht folgt und deshalb mit einem Vorfahrtverpflichteten kollidiert, zu 25% haftet (vgl. KG v. 08.09.2008, Az. 12 U 197/07, Juris Rdnr. 31 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1971 - 1 Ss OWi 696/71
    Auszug aus LG Gießen, 09.10.2013 - 1 S 198/13
    Zwar mag dies unmittelbar nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelung der StVO Anfang der 1970-er Jahre anders gewesen sein (vgl. dazu OLG Düsseldorf v. 25.11.1971, Az. 1 Ss (OWi) 696/71, Juris).
  • OLG Hamm, 01.03.2019 - 7 U 73/18

    Fahrtrichtungsgebot; Richtungspfeil links; Wartepflicht des Linksabbiegers

    Mit einem Verstoß gegen das Fahrtrichtungsbeibehaltungsgebot des Zeichens 297 muss grundsätzlich nicht gerechnet werden (Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 41 StVO Rn. 320; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.1974, 1 Ss Owi 313/74, VRS 48, 144; OLG Celle, Urteil vom 30.07.2008, 14 U 74/08, bei juris Rn. 13; LG Gießen, Urteil vom 09.10.2013, 1 S 198/13, bei juris Rn. 4).
  • LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 122/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrspurwechslers mit

    Die Klägerin durfte demgegenüber grundsätzlich davon ausgehen, dass der LKW die vorgegebene Fahrtrichtung einhalten und nicht unter Verstoß gegen die Markierung geradeaus über die Kreuzung fahren würde (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 09.10.2013 - 1 S 198/13, juris; Lafontaine aaO).
  • LG Krefeld, 25.08.2020 - 3 O 35/20

    Verkehrsunfall - Verstoß gegen ein durch ein Zeichen angeordnetes

    Dies ergibt sich aus den folgenden Erwägungen: Mit einem Verstoß gegen das Fahrtrichtungsbeibehaltungsgebot des Zeichens 297 muss grundsätzlich nicht gerechnet werden (Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 41 StVO Rn. 320; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.1974, 1 Ss Owi 313/74, VRS 48, 144; OLG Celle, Urteil vom 30.07.2008, 14 U 74/08, bei juris Rn. 13; LG Gießen, Urteil vom 09.10.2013, 1 S 198/13, bei juris Rn. 4).
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