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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 470/19   

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https://dejure.org/2020,26994
LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 470/19 (https://dejure.org/2020,26994)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.06.2020 - 1 Sa 470/19 (https://dejure.org/2020,26994)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 1 Sa 470/19 (https://dejure.org/2020,26994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 470/19
    Sie besteht darin, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen (vgl. nur BAG, Urteil vom 18.10 2012 - 6 AZR 41/11 -, Rn. 47, juris).

    Weitere Voraussetzung einer unternehmensübergreifenden Weiterbeschäftigungspflicht ist ein bestimmender Einfluss des vertragsschließenden Unternehmens auf die "Versetzung" (BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 -, Rn. 57, juris).

    Der Arbeitnehmer muss also auch vortragen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergangs erfüllt sind (BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 -, Rn. 39, juris).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 470/19
    Deshalb ist es missbräuchlich, einen Arbeitnehmer durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen bei unverändertem Beschäftigungsbedarf aus dem Betrieb zu drängen oder abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen ohne Änderung der realen Abläufe zu benutzen, um den Inhalt von Arbeitsverhältnissen zum Nachteil von Arbeitnehmern zu ändern (BAG 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06 -, Rn. 18, juris).

    Die Entscheidung darüber darf grundsätzlich nicht dem zur Übernahme bereiten Unternehmen vorbehalten worden sein (BAG 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06 -, Rn. 22, juris).

  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 470/19
    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in einem solchen Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (vgl. nur BAG 25.08.2016 -8 AZR 53/15-, Rn. 25 ff., juris).
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 470/19
    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände einer Betriebsstilllegung schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stilllegung durchgeführt sein wird (siehe etwa BAG 15.12.2011- 8 AZR 692/10 -, Rn. 40, juris).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 470/19
    Vor einer Beweisaufnahme ist zu prüfen, ob die vorgetragenen Indizien -ihre Richtigkeit unterstellt- eine Überzeugung von der Wahrheit der Haupttatsache -hier der inneren Einstellung- begründen können ((BGH 08.05 2012 - XI ZR 262/10, Rn. 44 - 45, juris).
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