Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23628
OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06 (https://dejure.org/2007,23628)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2007 - 1 Ss 283/06 (https://dejure.org/2007,23628)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2007 - 1 Ss 283/06 (https://dejure.org/2007,23628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines vorsätzlichen Verkehrsverstoßes als Nötigung eines anderen Verkehrsteilnehmers zu einer bestimmten Reaktion i.S.d. § 240 Strafgesetzbuch (StGB); Ausübung eines psychisch wirkenden Zwangs auf einen Verkehrsteilnehmer durch "Ausbremsen", sonstige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Erforderlich für die Verwirklichung des Nötigungstatbestandes ist eine Zwangswirkung von gewisser Dauer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nötigung braucht Zeit!

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 15.05.2007)

    Nötigung im Verkehr: "Zwangsdauer" ist entscheidend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nötigung im Straßenverkehr - nicht jedes Fehlverhalten gleich strafwürdig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 21.08.2000 - 1 Ss 155/00

    Nötigung, Straßenverkehr, Blockieren, LKW, Dauer, Strecke

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06
    Desweiteren ist der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt, da die Zwangseinwirkung im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB auch als verwerflich anzusehen sein muss, d.h. erschwerende Umstände vorliegen müssten, die dem Verhalten des Täters den Makel des sittlich missbilligenswerten, verwerflichen und sozial unerträglichen anhaften lassen (BGHSt 18, 389, 392 [BGH 19.06.1963 - 4 StR 132/63]; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2000 - 1 Ss 155/00 - Beschluss vom 24. August 2005 - 1 Ss 145/05 -).

    Hier ist neben der Motivation des Täters auch der Grad der verursachten Gefahr von Bedeutung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. November 1997 - 2 Ss 286/97 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2005 - 1 s 145/05 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2000 - 1 Ss 155/00 - jeweils m.w.N.).

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06
    Die Rechtsprechung hat seit jeher die Ausübung eines psychisch wirkenden Zwangs durch den Täter auf einen anderen Verkehrsteilnehmer, beispielsweise durch "Ausbremsen", sonstige Behinderungen einer beabsichtigten Fortbewegung oder bedrängende Fahrweise unter Betätigung von Schall- und Lichtzeichen als zur Annahme von Gewalt im Sinne des § 240 StGB ausreichend angesehen (BGHSt 19, 263; NZV 1995, 325, 326; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2005 - 1 Ss 145/05 - m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06
    Desweiteren ist der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt, da die Zwangseinwirkung im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB auch als verwerflich anzusehen sein muss, d.h. erschwerende Umstände vorliegen müssten, die dem Verhalten des Täters den Makel des sittlich missbilligenswerten, verwerflichen und sozial unerträglichen anhaften lassen (BGHSt 18, 389, 392 [BGH 19.06.1963 - 4 StR 132/63]; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2000 - 1 Ss 155/00 - Beschluss vom 24. August 2005 - 1 Ss 145/05 -).
  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06
    Die Rechtsprechung hat seit jeher die Ausübung eines psychisch wirkenden Zwangs durch den Täter auf einen anderen Verkehrsteilnehmer, beispielsweise durch "Ausbremsen", sonstige Behinderungen einer beabsichtigten Fortbewegung oder bedrängende Fahrweise unter Betätigung von Schall- und Lichtzeichen als zur Annahme von Gewalt im Sinne des § 240 StGB ausreichend angesehen (BGHSt 19, 263; NZV 1995, 325, 326; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2005 - 1 Ss 145/05 - m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 22.10.2018 - 1 Ss 173/18

    Strafbarkeit des Überholens auf außerhalb der Fahrbahn gelegener Fläche

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 465 Abs. 1 und 2, 473 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 08.03.2007, 1 Ss 283/06, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.04.2008 - 20 U 219/07

    Bestehen eines Versicherungsschutzes für Unfälle der versicherten Person bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht