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   OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99   

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https://dejure.org/1999,3451
OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99 (https://dejure.org/1999,3451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99 (https://dejure.org/1999,3451)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 1999 - 1 Ss OWi 203/99 (https://dejure.org/1999,3451)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrverbot und Geldbuße wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit durch Nichtbeachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 25; BKatV § 2 Abs. 1 S. 1
    Missverständliche Wahrnehmung der Farbphase aufgrund Sonnenblendung L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Die Einstrahlung von Sonnenlicht auf eine LZA begründet eine besondere Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Siegen - 16 OWi 28 Js 828/98
  • OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 283
  • NZV 1999, 302
  • VersR 2000, 109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96

    Rechtfertigung eines Geschwindigkeitsverstoßes auf Autobahn, um die durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99
    In einem solchen Fall muß deshalb der Kraftfahrzeugführer besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1997, 30).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99
    Dies setzt im Hinblick auf die subjektive Tatseite einen groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gegen die Verkehrsregeln voraus (vgl. BVerfG, DAR 1996, 196; BGH NJW 1997, 3253).
  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 3 Ss OWi 199/01

    qualifizierter Rotlichtverstoß, Einfahren bei Grün in den Kreuzungsbereich,

    Es stellt schon im Hinblick auf die möglichen besonders schwerwiegenden Folgen eines Rotlichtverstoßes eine auch subjektiv grobe Pflichtverletzung dar, wenn der Kraftfahrer ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen - wie etwa die sorgfältige Beobachtung des Querverkehrs - in den Kreuzungsbereich einfährt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99 -, veröffentlicht in DAR 1999, 326).
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