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OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Regelfahrverbot, starke Sonnenstrahlung, Sonne, Sonnenblendung, Absehen vom Fahrverbot
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrverbot und Geldbuße wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit durch Nichtbeachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 25; BKatV § 2 Abs. 1 S. 1
Missverständliche Wahrnehmung der Farbphase aufgrund Sonnenblendung L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Die Einstrahlung von Sonnenlicht auf eine LZA begründet eine besondere Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegen - 16 OWi 28 Js 828/98
- OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 283
- NZV 1999, 302
- VersR 2000, 109 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96
Rechtfertigung eines Geschwindigkeitsverstoßes auf Autobahn, um die durch einen …
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99
In einem solchen Fall muß deshalb der Kraftfahrzeugführer besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1997, 30). - BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91
Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99
Dies setzt im Hinblick auf die subjektive Tatseite einen groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gegen die Verkehrsregeln voraus (vgl. BVerfG, DAR 1996, 196; BGH NJW 1997, 3253).
- OLG Hamm, 06.09.2001 - 3 Ss OWi 199/01
qualifizierter Rotlichtverstoß, Einfahren bei Grün in den Kreuzungsbereich, …
Es stellt schon im Hinblick auf die möglichen besonders schwerwiegenden Folgen eines Rotlichtverstoßes eine auch subjektiv grobe Pflichtverletzung dar, wenn der Kraftfahrer ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen - wie etwa die sorgfältige Beobachtung des Querverkehrs - in den Kreuzungsbereich einfährt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99 -, veröffentlicht in DAR 1999, 326).