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   BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14   

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https://dejure.org/2014,24097
BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14 (https://dejure.org/2014,24097)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2014 - 1 StR 13/14 (https://dejure.org/2014,24097)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14 (https://dejure.org/2014,24097)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 Variante 2, 4 StPO; § 27 Abs. 1 StGB
    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen, Anforderungen an den ablehnenden Beschluss; wegen Bedeutungslosigkeit: Voraussetzungen); Beihilfe durch berufstypische neutrale Handlungen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 Alt 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 Alt 4 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels bzw. Bedeutungslosigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag bzgl. Beihilfe eines Steuerberaters zur Steuerhinterziehung wegen sog. "Honorarsplittings"

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels bzw. Bedeutungslosigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Beweisantrag bzgl. Beihilfe eines Steuerberaters zur Steuerhinterziehung wegen sog. "Honorarsplittings"

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Beweisantrag bzgl. Beihilfe eines Steuerberaters zur Steuerhinterziehung wegen sog. "Honorarsplittings"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 316
  • StV 2015, 83
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Erwartungsgemäß wird gerade der Verantwortliche eines Unternehmens (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13, NStZ 2014, 282 Rn. 16 f.) schon aus seiner beruflichen Kenntnis heraus zu den unter Beweis gestellten Umständen der Vergabe von IT-Dienstleistungen Angaben machen können.

    Der Senat kann offen lassen, ob er der ersichtlich zugrunde liegenden Auffassung des Landgerichts folgen könnte, dass die Frage, ob ein Unternehmen als "Abrechnungsfirma" tätig wird, nicht dem Beweis zugänglich ist (zu Beweistatsachen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Sachverhalten vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13, NStZ 2014, 282 mwN).

    Weiterer Ausführungen im Beweisantrag, warum der benannte Zeuge zu den unter Beweis gestellten Umständen etwas bekunden können soll, bedurfte es vorliegend nicht (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13, NStZ 2014, 185 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten berufstypischen, äußerlich neutralen Handlungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 17 f.) ist wie folgt zu differenzieren:.

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 19).

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten berufstypischen, äußerlich neutralen Handlungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 17 f.) ist wie folgt zu differenzieren:.

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 19).

  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten berufstypischen, äußerlich neutralen Handlungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 17 f.) ist wie folgt zu differenzieren:.

    In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen (sog. deliktischer Sinnbezug, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 17 f.).

  • BGH, 30.01.2013 - 2 StR 468/12

    Beweisantrag (Ablehnung wegen völliger Ungeeignetheit)

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Völlig ungeeignet i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 Variante 4 StPO ist ein Beweismittel nur dann, wenn mit dem vom Antragsteller benannten Beweismittel die behauptete Beweistatsache nach sicherer Lebenserfahrung nicht bestätigt werden kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 2 StR 468/12, NStZ-RR 2013, 185; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 230 mwN).
  • BGH, 23.11.1982 - 1 StR 698/82

    Voraussetzugnen der fehlerfreien Prüfung der Erheblichkeit unter Beweis

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Das Beweisthema ist hierbei ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung in seiner vollen Tragweite nach seinem Sinn und Zweck zu würdigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1982 - 1 StR 698/82, StV 1983, 90).
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07

    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Die Ablehnung des Beweisantrags darf nicht dazu führen, dass aufklärbare, zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121 mwN).
  • BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (völlig ungeeignetes

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Der ablehnende Beschluss bedarf einer Begründung, die ohne jede Verkürzung oder sinnverfehlende Interpretation der Beweisthematik alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen das Gericht auf die völlige Wertlosigkeit des angebotenen Beweismittels schließt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 10; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08, NStZ 2008, 707; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 243).
  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte;

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Die strafmildernde Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe lediglich mit bedingtem Tatvorsatz gehandelt, ist - unbeschadet der Bedeutung der Vorsatzform für die Strafzumessung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13, NStZ 2014, 331; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 618 ff. mwN) - nicht mit Feststellungen belegt.
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 154/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der von der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13, NStZ 2014, 111; Becker, aaO, Rn. 220 mwN).
  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91

    Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

    Darin wird sorgfältig dargelegt, dass die behauptete Hilfstatsache nur einen möglichen, aber keinen zwingenden Schluss auf eine Darlehensgewährung an die Angeklagte zulasse, das Gericht diesen Schluss angesichts des bisher gewonnenen Beweisergebnisses aber nicht ziehen wolle (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13, NStZ 2014, 111; Urteil vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316, 317 f.).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. berufstypischen bzw. "neutralen' Handlungen vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, Rn. 30, NStZ 2017, 337; Urteile vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316; vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 21; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; jeweils mwN), ergibt sich im vorliegenden Fall kein anderes Ergebnis.
  • BGH, 10.07.2018 - 1 StR 605/16

    Bankrott (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Überzeugungsbildung des Tatgerichts,

    a) Wie der Generalbundesanwalt zutreffend aufgezeigt hat, konnte der u.a. auf Verlesung eines Schreibens einer näher bezeichneten Steuerberatungsgesellschaft vom 12. März 2012 gerichtete Beweisantrag (Nr. 5) zwar nicht rechtsfehlerfrei auf den Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) gestützt werden, weil mit der Urkunde lediglich deren Existenz und Inhalt bewiesen werden sollte (zum genannten Ablehnungsgrund näher BGH, Urteil vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316, 317).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14

    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteile vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316; und vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.2021 - 1 StR 132/21

    Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (subjektive Voraussetzungen: keine

    Zwar hat das Landgericht die allgemein für berufstypische "neutrale" Handlungen geltenden Grundsätze (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 f.; vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12 Rn. 25 ff.; vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14 Rn. 30 f.; Beschlüsse vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98 Rn. 18 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 Rn. 7) beachtet.
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2023 - VfGBbg 67/21

    Untersuchungsausschuss; Qualifizierte Minderheit; Fraktion; Beteiligtenfähigkeit;

    Auch in Bezug auf die Person des Sachverständigen bedarf der seine Bestellung ablehnende Beschluss einer Begründung, die alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen auf die mangelnde fachliche oder persönliche Eignung und damit die völlige Wertlosigkeit des durch ihn zu erbringenden Beweises geschlossen wird (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 21. August 2014 ‌- 1 StR 13/14 -‌, Rn. 15, juris).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen)

    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der von der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296 m. Anm. Venn; Senat, Urteil vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316).
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