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BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge gegen einen die Revision als unzulässig verwerfenden Beschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Anhörungsrüge gegen einen die Revision als unzulässig verwerfenden Beschluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs …
Auszug aus BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14
Eine weitere Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. August 2005 - 2 BvR 1006/05 NJW 2006, 136). - BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04
Rechtliches Gehör im Revisionsverfahren (Begründungspflicht; faires Verfahren)
Auszug aus BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14
Das gilt auch dann, wenn erst in der Gegenerklärung die Sachrüge weiter ausgeführt worden ist (BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - 1 StR 124/04 NStZ-RR 20/05, 14). - BGH, 02.09.2008 - 5 StR 225/08
Anhörungsrüge bei nachgeschobenen Ausführungen zur Sachrüge
Auszug aus BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14
Auch eine Mitteilung des Gerichts, warum es die nachgeschobene Beanstandung für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 2. September 2008 - 5 StR 225/08 NStZ 20/09, 52). - BGH, 05.06.2013 - 1 StR 81/13
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 81/13 mwN). - BGH, 03.12.2013 - 1 StR 521/13
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14
Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13 mwN).
- BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15
Anhörungsrüge
Die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe ergeben sich mit ausreichender Klarheit auch aus dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2014 - 1 StR 279/14; vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14; vom 25. Februar 2014 - 1 StR 657/13 und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13). - BGH, 15.09.2015 - 1 StR 307/15
Unbegründete Anhörungsrüge
Die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe ergeben sich mit ausreichender Klarheit auch aus dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2014 - 1 StR 279/14; vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14; vom 25. Februar 2014 - 1 StR 657/13 und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13).