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   BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06   

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https://dejure.org/2006,5847
BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06 (https://dejure.org/2006,5847)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2006 - 1 StR 298/06 (https://dejure.org/2006,5847)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 (https://dejure.org/2006,5847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO
    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier Protokollvortrag bei der Verlesung eines Sachverständigengutachtens; Beruhen bei Erörterung des Gutachtens, des Schriftstücks in der Hauptverhandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Verlesung einer Urkunde (brasilianisches rechtsmedizinisches Gutachten); Erörterung des Inhalts des Schriftstücks in der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 1 § 337 Abs. 1 § 344 Abs. 2
    Tatsachenvortrag und Glaubhaftmachung zu einer Verfahrensrüge; Einführung einer Urkunde durch Erörterung des Inhalts, Beruhen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 235
  • StV 2007, 569
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02

    Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Dagegen ist ihre Glaubhaftmachung, etwa durch die Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen, aus denen sich diese Tatsachen ergeben, nicht erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 334 ; in vergleichbarem Sinne BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • BGH, 26.01.2006 - 1 StR 407/05

    Aufrechterhaltung des Strafausspruchs (angemessene Rechtsfolge; gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Unter den gegebenen Umständen ergibt eine Gesamtschau der Urteilsgründe ohne weiteres, dass die Ausführungen zu der Entfernung des Muskelfleischs und den Gründen hierfür nur ein zusätzliches bestätigendes Indiz aufzeigen, von dem die Überzeugungsbildung der Strafkammer hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten nicht abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 StR 407/05; Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01; Urteil vom 16. Juli 1981 - 4 StR 336/81; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 38 m. w. N.).
  • BGH, 13.09.2001 - 1 StR 378/01

    Beweiswürdigung; Beruhen; Inbegriff der Hauptverhandlung (Einführung in die

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Unter den gegebenen Umständen ergibt eine Gesamtschau der Urteilsgründe ohne weiteres, dass die Ausführungen zu der Entfernung des Muskelfleischs und den Gründen hierfür nur ein zusätzliches bestätigendes Indiz aufzeigen, von dem die Überzeugungsbildung der Strafkammer hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten nicht abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 StR 407/05; Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01; Urteil vom 16. Juli 1981 - 4 StR 336/81; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 38 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1993 - 5 Ss OWi 171/93
    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Ist aber der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung erörtert und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts ersichtlich - so kann schon deshalb das Urteil regelmäßig nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57; OLG Düsseldorf StV 1995, 120, 121 m. w. N.; Diemer in KK 5. Aufl. § 249 Rdn. 52).
  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80

    Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Dagegen ist ihre Glaubhaftmachung, etwa durch die Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen, aus denen sich diese Tatsachen ergeben, nicht erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 334 ; in vergleichbarem Sinne BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Ist aber der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung erörtert und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts ersichtlich - so kann schon deshalb das Urteil regelmäßig nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57; OLG Düsseldorf StV 1995, 120, 121 m. w. N.; Diemer in KK 5. Aufl. § 249 Rdn. 52).
  • BGH, 11.05.1983 - 2 StR 66/83

    Entscheidung aufgrund einer "verlesene" Aussagen einer Zeugin, wenn die Verlesung

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Der Senat kann offen lassen, ob gleichwohl der vorliegenden Rüge mit dem Hinweis der Boden entzogen werden kann, über das Gutachten könne statt durch Verlesung auch durch die Antwort auf einen Vorhalt Beweis erhoben worden sein (verneinend in einem etwas anders gelagerten Fall BGH, Beschluss vom 11. Mai 1983 - 2 StR 66/83; vgl. auch Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 24).
  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 336/81

    Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens - Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
    Unter den gegebenen Umständen ergibt eine Gesamtschau der Urteilsgründe ohne weiteres, dass die Ausführungen zu der Entfernung des Muskelfleischs und den Gründen hierfür nur ein zusätzliches bestätigendes Indiz aufzeigen, von dem die Überzeugungsbildung der Strafkammer hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten nicht abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 StR 407/05; Beschluss vom 13. September 2001 - 1 StR 378/01; Urteil vom 16. Juli 1981 - 4 StR 336/81; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 38 m. w. N.).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Insoweit wäre jedenfalls ein Beruhen des Urteils auf dem geltend gemachten Verstoß auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, wistra 2009, 359; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; vgl. schon zum Ausschluss eines Verfahrensverstoßes BGH, Urteil vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98, NJW 2006, 1529).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Ist aber der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung - wie hier - erörtert worden und steht nicht im Streit, dass das (hier von der Verteidigung zur Entlastung des Angeklagten vorgelegte) Schriftstück diesen Inhalt hat, so kann schon deshalb das Urteil jedenfalls nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 Rn. 7; Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236; KK-StPO/Diemer 8. Aufl., § 249 Rn. 52; LR-StPO/Mosbacher, 27. Aufl., § 249 Rn. 108).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Da die Rüge bereits unzulässig ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Inhalt einer Vernehmungsniederschrift durch abschnittsweisen Vorhalt und die jeweilige Bestätigung des Zeugen ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann (vgl. auch zur Beruhensfrage BGH, Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57; Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; OLG Düsseldorf StV 1995, 120, 121 mwN; Diemer in KK, 7. Aufl., § 249 Rn. 52).
  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 590/15

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung); Höchstdauer der

    Zwar stellt die Kammer in den Urteilsgründen auf die "verlesene' Urkunde ab (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236).

    Ist der Inhalt eines Schriftstücks in der Hauptverhandlung erörtert und auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat, so kann ein Urteil regelmäßig nicht darauf beruhen, dass das Schriftstück nicht verlesen worden ist (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236).

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

    Ist aber - wie hier - in der Hauptverhandlung der Inhalt eines Schriftstücks erörtert und dessen Inhalt nicht bestritten worden, so kann das Urteil nicht darauf beruhen, dass es nicht - förmlich - verlesen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des

    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher etwa die Beifügung von Ablichtungen aus den Verfahrensakten regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 ; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 m. w. N.).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11

    Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot

    Da zur Glaubhaftmachung einer geltend gemachten Verfahrensrüge Beweismittel, wie etwa Aktenstellen, überhaupt nicht angegeben werden müssen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, BGH StV 2007, 569), führt auch die Angabe einer falschen Aktenstelle als Beleg für einen tatsächlich geschehenen, aus einer anderen Stelle der Akten ersichtlichen Vorgang nicht dazu, dass die entsprechende Rüge nicht zulässig erhoben wäre.
  • BGH, 08.06.2011 - 1 StR 126/11

    Darlegungsvoraussetzungen bei der Rüge der Verletzung des § 257 StPO

    Der Senat teilt dabei aber nicht die Auffassung, die Rüge scheitere bereits daran, dass das Protokoll nicht mitgeteilt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236).
  • BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15

    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und

    Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77).
  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener

    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 557/12

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung nach form- und

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 19/11

    Inbegriffsrüge (Beweiswürdigung; mangelnde Verlesung einer Urkunde; Beruhen);

  • OLG Zweibrücken, 07.12.2020 - 1 OLG 2 Ss 53/20

    Berücksichtigung von Lichtbildern des Sachverständigen bei Urteilsfindung

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