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   BGH, 18.09.2013 - 1 StR 382/13   

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https://dejure.org/2013,31363
BGH, 18.09.2013 - 1 StR 382/13 (https://dejure.org/2013,31363)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2013 - 1 StR 382/13 (https://dejure.org/2013,31363)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2013 - 1 StR 382/13 (https://dejure.org/2013,31363)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begriff des Hanges

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Hangs zum Konsum von Rauschmitteln im Übermaß im Rahmen der Prüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begriff des Hanges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Anforderungen an das Vorliegen eines Hangs zum Konsum von Rauschmitteln im Übermaß im Rahmen der Prüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 382/13
    Der Hang zum Konsum von Rauschmitteln im Übermaß verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12).

    Ausreichend ist es bereits, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was insbesondere bei sogenannter Beschaffungskriminalität zu bejahen ist (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12; und vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12).

  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 382/13
    Das Fehlen einer Persönlichkeitsdepravation steht ebenfalls der Annahme eines Hanges nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 382/13
    Ausreichend ist es bereits, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was insbesondere bei sogenannter Beschaffungskriminalität zu bejahen ist (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12; und vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 382/13
    Ausreichend ist es bereits, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was insbesondere bei sogenannter Beschaffungskriminalität zu bejahen ist (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12; und vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelgenuss bereits Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen; das Fehlen dieser Beeinträchtigungen schließt indessen nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (BGH, Beschluss vom 18. September 2013 - 1 StR 382/13, BGHR StGB § 64 Satz 1 Hang 1 mwN; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10 (in NStZ-RR 2014, 271 nur LS)).
  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 480/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hangs)

    Ausreichend ist es bereits, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was insbesondere bei sogenannter Beschaffungskriminalität zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, RuP 2013, 34 und vom 18. September 2013 - 1 StR 382/13, BGHR StGB § 64 Satz 1 Hang 1).
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Maßregelanordnung)

    Die Strafkammer ist zwar im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Feststellung einer zu Beschaffungsdelikten führenden psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB trägt, ohne dass es auf den Grad oder die Ausprägung der Abhängigkeit im Einzelnen näher ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 456/13 Rn. 7; vom 18. September 2013 - 1 StR 382/13, BGHR StGB § 64 Satz 1 Hang 1; Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 296/01, NStZ 2002, 142; van Gemmeren in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 64 Rn. 23; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 45).
  • LG Bochum, 07.09.2020 - 1 KLs 9/20
    Ausreichend ist bereits, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was insbesondere bei sogenannter Beschaffungskriminalität zu bejahen ist (BGH, Beschluss vom 18.09.2013, Az.: 1 StR 382/13).
  • LG Duisburg, 08.12.2021 - 36 Ks 1/21
    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (BGH, Beschluss vom 18.09.2013 - 1 StR 382/13).
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