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BGH, 21.11.2017 - 1 StR 450/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 141 StPO
Bestellung eines Pflichtverteidigers (Zuständigkeit für den Antrag) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revision - und der Wunsch nach einem neuen Pflichtverteidiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.08.2008 - 4 StR 373/08
Begriff der sexuellen Handlung (Bewusstsein des Täters); Nötigung
Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 450/17
Eines Zuwartens mit der Entscheidung des Senats über die Revision bedurfte es nicht, da Rechtsanwalt S. als Wahlverteidiger des Angeklagten die Revision umfassend begründet hat (BGH, Beschluss vom 26. August 2008 - 4 StR 373/08, NStZ 2009, 29). - BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04
Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben …
Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 1 StR 450/17
Der Senat merkt an: Für den beim Landgericht eingegangenen Antrag vom 1. Oktober 2017, dem Angeklagten einen anderen Rechtsanwalt als den bisherigen Verteidiger S. als Pflichtverteidiger beizuordnen, ist - anders als für die Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung (…vgl. KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., StPO, § 350 Rn. 11 mwN) - der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten worden ist, zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 506/04, NStZ-RR 2005, 240;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 141 Rn. 6 mwN).