Rechtsprechung
BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 177 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 184c StGB
Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung (Aussagekonstanz; Grenzen der Revision; Umstoßen einer als bereits gesichert erscheinenden Überzeugung); Aufklärungsrüge (Nichtausschöpfung von Beweismitteln); Hilfsbeweisantrag ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Formalrügen - Verletzung der Aufklärungspflicht - Fehlerhafte Ablehnung von Anträgen - Bedeutungslosigkeit einer Beweistatsache - Glaubwürdigkeit von Zeugen - Ausschöpfung von Beweismitteln - Gleichbleibendes Aussageverhalten - Bestimmung des Strafrahmens
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1 § 184 c Nr. 1
Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs; sexuelle Handlung bei ambivalenten Tätigkeiten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sexualstrafrecht.hamburg (Kurzinformation)
Sexualstrafrecht: Glaubwürdigkeit bei Borderline-Störung
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 431
- StV 2002, 350
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17
Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des …
Hierbei können insbesondere sexuelle Absichten des Täters (…etwa gezieltes Herandrängen an eine andere Person in öffentlichen Verkehrsmitteln, um sich hieran zu erregen - vgl. hierzu Fischer, aaO, § 184i Rn. 5) oder flankierende Äußerungen (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96, StV 1997, 524 - jeweils zu § 184c Nr. 1 aF) von Bedeutung sein.Insofern gilt im Rahmen von § 184i Abs. 1 StGB nichts anderes als bei der Bestimmung des Sexualbezugs einer Handlung gemäß § 184h Nr. 1 StGB (vgl. hierzu die st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 7; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ 2017, 528; vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173, 176; vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 452/16, StV 2018, 231; vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471).
- BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15
Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare …
Daneben können auch sog. ambivalente Tätigkeiten, die für sich betrachtet nicht ohne Weiteres einen sexuellen Charakter aufweisen, tatbestandsmäßig sein; insoweit ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (BGH…, Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5; Urteil vom 6. Februar 2002 -1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ-RR 2005, 361, 367 bei Pfister). - BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung: …
Daneben können auch sog. ambivalente Tätigkeiten, die für sich betrachtet nicht ohne Weiteres einen sexuellen Charakter aufweisen, tatbestandsmäßig sein; insoweit ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432).
- BGH, 08.12.2016 - 4 StR 389/16
Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Begriff der sexuellen …
Bei äußerlich ambivalenten Handlungen, die - wie hier - für sich betrachtet nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweisen, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432;… Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5). - BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete …
Es kann dahinstehen, ob das Rechtsmittel daher trotz des umfassend gestellten Aufhebungsantrages dahin auszulegen ist, daß es sich auf den Schuldspruch wegen räuberischen Diebstahls nicht erstrecken soll (vgl. BGH NJW 1989, 2760, 2762 - insoweit in BGHSt 36, 167 nicht abgedruckt; BGH, Urt. vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01). - LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …
Das gilt auch für sadistische Handlungen in Form körperlicher Züchtigungen, die der sexuellen Erregung des Züchtigenden dienen (…vgl. Laufhütte/Roggenbuck in: Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 6, 12. Aufl., § 184 g Rn. 6), wobei es auf das Urteil eines gedachten objektiven Betrachters, der alle Umstände des Einzelfalls kennt, ankommt (vgl. BGH, NStZ 2002, 431, 432; StV 1997, 524; NJW 1992, 325 f.). - BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift; …
Bei äußerlich ambivalenten Handlungen, die - wie hier - für sich betrachtet nicht ohne weiteres einen sexuellen Bezug aufweisen, ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432;… Beschluss vom 23. August 1991 - 3 StR 292/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 5). - BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der …
aa) Dies gilt insbesondere für den Begriff der sexuellen Handlung, der in § 184h StGB definiert wird und von der Rechtsprechung näher konkretisiert wurde (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96 -, StV 1997, S. 524 ; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01 -, NStZ 2002, S. 431 ). - BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18
Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen …
Dafür genügt es auch, wenn ein "einheitlicher Vorgang mit Sexualbezug' vorliegt (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431, 432). - BGH, 08.09.2021 - 4 StR 166/21
Sexueller Übergriff bei der Straßenprostitution - und der Schraubenzieher
Dafür genügt es, wenn sich das Geschehen als einheitlicher Vorgang mit Sexualbezug darstellt und die Verwendung des gefährlichen Gegenstandes deshalb ihrerseits sexualbezogen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01, NStZ 2002, 431 unter IV; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 StR 545/13 mwN [jeweils zu § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB aF]). - BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16
Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses; …
- OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203 …
- BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung; …
- LG Kaiserslautern, 22.08.2008 - 1 KLs 6039 Js 17547/07
Sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen: Abgrenzung zwischen …
- BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11
Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der …
- LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
- OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über …
- BGH, 15.04.2014 - 2 StR 545/13
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei der sexuellen Nötigung …
- BGH, 22.06.2017 - 4 StR 151/17
Rechtsmittelbegründung (Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft); …
- LG Weiden/Oberpfalz, 10.06.2022 - 1 KLs 14 Js 2407/21
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei einer sexuellen Nötigung; besonders …
- BGH, 05.02.2019 - 5 StR 561/18
Strangulieren des Opfers als sexuelle Handlung hinsichtlich Verurteilung wegen …
- OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 1 Ws 126/21
- LG Dortmund, 12.11.2020 - 36 KLs 22/20