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   LG Köln, 07.01.2013 - 1 T 398/12   

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https://dejure.org/2013,5378
LG Köln, 07.01.2013 - 1 T 398/12 (https://dejure.org/2013,5378)
LG Köln, Entscheidung vom 07.01.2013 - 1 T 398/12 (https://dejure.org/2013,5378)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - 1 T 398/12 (https://dejure.org/2013,5378)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.06.2006 - 16 Wx 104/06

    Betreuervergütung: Heimunterbringung bei Unterbringung des Betreuten in einem

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2013 - 1 T 398/12
    Auf den Willen, den Aufenthaltsort um Mittelpunkt oder Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen, kommt es nicht an (BGH, BtPrax 2012, 65; OLG Köln, NJW-RR 2007, 517).

    Sowohl der Aufenthalt in der LVR-Klinik als auch die Untersuchungshaft stellen eine vorübergehende Unterbringung dar und haben einen lediglich vorläufigen Charakter (OLG Köln, NJW-RR 2007, 517; OLG Köln, BtPrax 2007, 40; OLG München, BtPrax 2007, 257).

  • OLG München, 04.07.2007 - 33 Wx 89/07

    Betreuervergütung bei Untersuchungshaft des Betroffenen - Kostenlast der

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2013 - 1 T 398/12
    Sowohl der Aufenthalt in der LVR-Klinik als auch die Untersuchungshaft stellen eine vorübergehende Unterbringung dar und haben einen lediglich vorläufigen Charakter (OLG Köln, NJW-RR 2007, 517; OLG Köln, BtPrax 2007, 40; OLG München, BtPrax 2007, 257).

    Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene in diesem Zeitraum keinen anderen Lebensmittelpunkt hat (OLG München, BtPrax 2007, 257).

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 521/10

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers für einen inhaftierten, mittellosen

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2013 - 1 T 398/12
    Auf den Willen, den Aufenthaltsort um Mittelpunkt oder Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen, kommt es nicht an (BGH, BtPrax 2012, 65; OLG Köln, NJW-RR 2007, 517).

    Gleiches gilt grundsätzlich für eine Justizvollzugsanstalt (BGH, BtPrax 2012, 65; Jürgen, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2010, § 5 VBVG, Rn. 12).

  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    Auszug aus LG Köln, 07.01.2013 - 1 T 398/12
    Angesichts des Gesetzeswortlautes, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Celle, BtPrax 2009, 184).
  • LG Bad Kreuznach, 17.05.2017 - 1 T 73/17

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundenkontingent des Betreuers bei

    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris; OLG Celle, BtPrax 2009, 184; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

    Insofern werden der Betroffenen umfangreiche Betreuungsleistungen vorgehalten, auf den Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen kommt es gerade nicht an (so auch LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, BtPrax 2014, 127; BGH, BtPrax 2012, 65; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris; LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 5 Rn. 13).

    Dies schließt aber nicht aus, dass der Aufenthalt auf einen längeren Zeitraum angelegt sein kann (LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 256/13

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Untersuchungshaft des mittellosen

    Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur lehnt dies ab (OLG München FamRZ 2007, 1913, 1914; OLG Köln NJW-RR 2007, 517, 518 [für den Regelfall]; FGPrax 2007, 83; LG Köln Beschluss vom 7. Januar 2013 - 1 T 398/12 - juris Rn. 18 [im Regelfall]; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 12; BTKomm/Dodegge 4. Aufl. Teil F Rn. 167; vgl. auch Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 3. Aufl. § 5 VBVG Rn. 31, wonach der gewöhnliche Aufenthalt eine dauerhafte Aufnahme in dem "Heim" voraussetzt; a.A. - jedenfalls bei einem Aufenthalt von sechs Monaten in einem forensischen Krankenhaus - LG Koblenz Beschluss vom 21. August 2006 - 2 T 619/06 - juris Rn. 7).
  • LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Angesichts des Gesetzeswortlauts, der nur auf das Vorhalten der Leistungen abstellt, ist vielmehr eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen, die sich auf die typische Lebenssituation eines Bewohners der betreffenden Einrichtung bezieht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2010, 15 Wx 89/10 - juris; OLG Celle, BtPrax 2009, 184; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

    Insofern werden der Betroffenen umfangreiche Betreuungsleistungen vorgehalten, auf den Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen kommt es gerade nicht an (so auch LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, BtPrax 2014, 127; BGH, BtPrax 2012, 65; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris; LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 5 Rn. 13).

    Dies schließt aber nicht aus, dass der Aufenthalt auf einen längeren Zeitraum angelegt sein kann (LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris).

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