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   LAG Hamburg, 28.02.2012 - 1 Ta 2/12   

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https://dejure.org/2012,2625
LAG Hamburg, 28.02.2012 - 1 Ta 2/12 (https://dejure.org/2012,2625)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2012 - 1 Ta 2/12 (https://dejure.org/2012,2625)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 1 Ta 2/12 (https://dejure.org/2012,2625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bestimmtheit des Antrages nach § 888 ZPO bei einer auf Herbeiführung eines Erfolgs gerichteten Verpflichtung

  • Justiz Hamburg

    Bestimmtheit des Antrages nach § 888 ZPO bei einer auf Herbeiführung eines Erfolgs gerichteten Verpflichtung

  • IWW

    ZPO § 888

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsfähigkeit einer vertraglichen Verpflichtung zur vollständigen Abgabe von Erklärungen zwecks Übernahme einer Direktversicherung durch den Gläubiger

  • hensche.de

    Aufhebungsvertrag, Direktversicherung, Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsgeld zur Vollstreckung vergleichsweiser Verpflichtung zur Abgabe von Erklärungen zur Übernahme einer Direktversicherung durch Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahme einer Direktversicherung durch den Gläubiger

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtung zur Abgabe "erforderlicher Erklärungen" zwecks Übertragung einer Direktversicherung kann vollstreckt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2012 - 1 Ta 2/12
    BAG Az: 3 AZB 29/12 vom 31.05.2012 - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg wurde aufgehoben.
  • ArbG Hamburg, 30.01.2012 - 28 Ca 314/10

    Zwangsvollstreckungsantrag in Direktversicherung

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2012 - 1 Ta 2/12
    Auf die Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2012 (28 Ca 314/10) abgeändert und gegen die Schuldnerin zur Durchsetzung ihrer Verpflichtung aus dem gerichtlich mit Beschluss vom 23. November 2010 festgestellten Vergleich, nämlich auf erstes Anfordern alle für die Übernahme der Direktversicherung bei der A. mit der Versicherungsnummer ... durch den Kläger erforderlichen Erklärungen abzugeben, ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 1.000, ersatzweise für den Fall der Nichtbeitreibbarkeit drei Tage Zwangshaft, festgesetzt.
  • OLG Frankfurt, 20.08.1987 - 8 W 43/86
    Auszug aus LAG Hamburg, 28.02.2012 - 1 Ta 2/12
    Ob die hiergegen im Bereich der §§ 887 ZPO geäußerten Bedenken (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. August 1987, 8 W 43/86) zutreffend sind, kann dahingestellt bleiben, weil es bei § 888 ZPO allein Sache der Schuldnerin ist, wie sie den Erfolg herbeiführt.
  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2012 - 1 Ta 2/12 - aufgehoben.
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