Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.07.2002 - 1 U 110/02 - 23   

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https://dejure.org/2002,9580
OLG Saarbrücken, 03.07.2002 - 1 U 110/02 - 23 (https://dejure.org/2002,9580)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.07.2002 - 1 U 110/02 - 23 (https://dejure.org/2002,9580)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 1 U 110/02 - 23 (https://dejure.org/2002,9580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AGBG § 635; ; AGBG § 2; ; AGBG § 11 Nr. 7; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung von Filmen eines Berufsfotografen beim Entwickeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1983 - VII ZR 267/82

    Schadensersatzanspruch wegen des durch Zerstörung von zur Entwicklung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.07.2002 - 1 U 110/02
    Dem geltend gemachten auf § 635 AGB beruhenden (BGH WM 1983, 916 f) Schadensersatzanspruch steht bereits der zwischen den Parteien mit Hilfe des Abholausweises wirksam vereinbarte Haftungsausschluss entgegen.

    Insbesondere ist nicht die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen (vgl. BGH WM 1983, 916 f).

    Da hier eine Entwicklungsmaschine versagte, ist lediglich einfache Fahrlässigkeit gegeben (BGH WM 1983, 916 f).

    Da die Klägerin die Filme grade nicht als Facharbeit einreichte, ist ihr entgangener Verdienstausfall nicht von der verletzten Vertragspflicht, die sich auf das fehlerfreie Entwickeln bloßer Amateurfilme beschränkt, umfasst (vgl. den anders gelagerten Fall BGH WM 1983, 916 f. für Industrie und Werbung).

  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

    AGB im kaufmännischen Verkehr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.07.2002 - 1 U 110/02
    Dazu ist erforderlich, dass der eine Teil zum Ausdruck bringt, neben dem individualvertraglich Vereinbarten sollten auch bestimmte AGB Vertragsinhalt werden und der andere Teil damit einverstanden ist (BGH-NJW 1992, 1232).
  • BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57

    Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.07.2002 - 1 U 110/02
    Weitere Voraussetzung der Haftung ist, dass der Schaden im Rahmen der durch das Schutzgesetz geschützten Interessen liegt, dass also der Schaden aus der Verletzung eines Rechtsgutes entstanden ist, zu dessen Schutz die Rechtsnorm erlassen worden ist (BGHZ 27, 137, 139 f).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - I-1 U 110/02   

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https://dejure.org/2003,24730
OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - I-1 U 110/02 (https://dejure.org/2003,24730)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2003 - I-1 U 110/02 (https://dejure.org/2003,24730)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - I-1 U 110/02 (https://dejure.org/2003,24730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 110/02
    Diese ist nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 1431).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 110/02
    Diese ist dann zu bejahen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines künftigen Schadenseintritts gegeben ist (BGH VersR 1997, 1508, 1509; BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - 1 U 110/02
    Diese ist dann zu bejahen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines künftigen Schadenseintritts gegeben ist (BGH VersR 1997, 1508, 1509; BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Im Falle eines einen Radweg benutzenden Fußgängers wurde dessen Haftungsquote bei einer Kollision mit einem Radfahrer mit lediglich 25% angenommen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2003 - I-1 U 110/02 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    1.a) Nach der bisher herrschenden Rechtsprechung begründet das Radfahren ohne Schutzhelm - zumindest bei Erwachsenen - nicht den Vorwurf des Mitverschuldens (OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129; OLG Stuttgart VRS 97, 15; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; Senat, Urteil vom 13. Januar 2003, Az.: 1 U 110/02).
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