Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 11.05.2020 - 1 U 14/20, 1 U 15/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 522 Abs. 2 S. 1 ZPO; BBUZ § 2 Abs. 2
Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Tätigkeit als Estrichleger; Umschulung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel; Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter - IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeitsversicherung - vergleichbare soziale Wertschätzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Tätigkeit als Estrichleger Umschulung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Versicherung gegen Berufsunfähigkeit bei neuem Job
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zahlungseinstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsversicherung: keine Zahlungen bei neuem Job?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Heizungsmonteur musste den Beruf wechseln - Verdienst- und Aufstiegschancen im alten Beruf sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versichert
- haufe.de (Kurzinformation)
Anspruch auf BU-Versicherungsleistung wegen geringerer Wertschätzung im neuen Job?
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 18.10.2019 - 9 O 2078/18
- OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20
- OLG Oldenburg, 11.05.2020 - 1 U 14/20, 1 U 15/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18
Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.2020 - 1 U 14/20
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dagegen nicht die künftige Verbesserung dieser Lebensumstände ( BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 -, Rn. 29, juris).Maßgeblich ist also die Lebensstellung, die der Kläger bei Eintritt der Berufsunfähigkeit innehatte und nicht die soziale, insbesondere durch die Einkommensverhältnisse geprägte Stellung, die er ohne Eintritt der Berufsunfähigkeit hätte erwerben können ( BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 -, Rn. 27f, juris).
- BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10
Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.2020 - 1 U 14/20
Entgegen der Auffassung, die das Landgericht in dem Beschluss vom 18.10.2019 (Bl. 117) geäußert hat, ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2011 (IV ZR 183/10) nichts anderes.
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 11.05.2020 - 1 U 15/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ansprüche aus einer eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Ausbildung zum Heizungsmonteur; Nach erfolgter Umschulung ausgeübte Tätigkeit als technischer Zeichner
- versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung Heizungsmonteur auf Tätigkeit als technischer Zeichner
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Ansprüche aus einer eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Ausbildung zum Heizungsmonteur Nach erfolgter Umschulung ausgeübte Tätigkeit als technischer Zeichner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 18.10.2019 - 9 O 2125/18
- OLG Oldenburg, 11.05.2020 - 1 U 15/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18
Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.2020 - 1 U 15/20
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dagegen nicht die künftige Verbesserung dieser Lebensumstände ( BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 -, Rn. 29, juris).Es bleibt deshalb hier bei der Anwendung des Grundsatzes, dass dem Vergleich allein das vor der Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen zugrunde zu legen ist ( BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 -, Rn. 27f, juris).
- BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10
Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.2020 - 1 U 15/20
Entgegen der Auffassung, die das Landgericht in dem Beschluss vom 18.10.2019 geäußert hat, ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2011 (IV ZR 183/10) nichts anderes.