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   OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 1 U 200/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5990
OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 1 U 200/12 (https://dejure.org/2013,5990)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2013 - 1 U 200/12 (https://dejure.org/2013,5990)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2013 - 1 U 200/12 (https://dejure.org/2013,5990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 BGB, Art 34 GG, § 2 Abs 1 Nr 8b SGB 7, § 106 Abs 1 Nr 2 SGB 7, § 105 Abs 1 S 1 SGB 7
    Sportunfall im Schulunterricht; Haftungsbegrenzung auf Vorsatz auch bezüglich des Verletzungserfolgs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Haftung einer Turnlehrkraft wegen Verletzung eines Schülers im Sportunterricht; Anforderungen an die Annahme eines Vorsatztatbestands bzgl. der schädigenden Handlung

  • rabüro.de

    Haftung einer Turnlehrkraft wegen der Verletzung eines Schülers beim Sportunterricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer Turnlehrkraft wegen der Verletzung eines Schülers beim Sportunterricht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Haftungsbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung für einen Sportunfall im Sportunterricht erfordert zumindest bedingten Vorsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 846
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 1 U 200/12
    Entsprechend dem dargestellten Zweck der Haftungsprivilegierung ist aber erforderlich, dass nicht nur bezüglich der Verletzungshandlung vorsätzlich gehandelt wurde, sondern dass Vorsatz auch bezüglich des Verletzungs erfolgs anzunehmen ist, also auch der Verletzungserfolg zumindest billigend in Kauf genommen wurde (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Amtshaftungssenats, s. BGH, Urt. v. 11.02.2003, BGHZ 154, 11 [juris Rn. 9 ff]; Senat, Beschl. v. 30.11.2000, 1 U 99/00).
  • BGH, 27.06.2002 - III ZR 234/01

    Umfang der Haftungsprivilegierung; Geltung für Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 1 U 200/12
    Diese Entscheidung des Gesetzgebers für ein Haftungsprivileg gilt auch, soweit - etwa wie hier aus einem Schulunfall - Amtshaftungsansprüche gegen die Anstellungskörperschaft (Art. 34 GG/§ 839 BGB) in Rede stehen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 27.06.2002, NJW 2002, 3096 f).
  • OLG Koblenz, 16.05.2019 - 1 U 1334/18

    Sportunfall im Schulunterricht: Inanspruchnahme des Sachkostenträgers einer

    Für das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns reicht bei einem Sportunfall bedingter Vorsatz aus (in Anknüpfung an OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14. März 2013 - 1 U 200/12, MDR 2013, 846 f., zitiert nach juris, Rn. 3 und 4).

    Für das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns reicht bei einem Sportunfall bedingter Vorsatz bezüglich des Verletzungserfolgs aus (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.03.2013 - 1 U 200/12 - MDR 2013, 846 f., zitiert nach juris, Rn. 3 und 4).

  • LG Osnabrück, 16.01.2015 - 5 O 596/14

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen im schulischen Chemieunterricht erlittener

    Der Gesetzgeber hat eine Schmerzensgeldzahlung bewusst ausgeschlossen, um den Schulfrieden, der auf dem gemeinsamen Zusammenwirken Vieler gründet, nicht neben dem bedauerlichen Unfall noch zusätzlich durch die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu fordern und Schmerzensgeld zahlen zu müssen, zu belasten (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 14.03.2013, Az. 1 U 200/12 , zit. nach ).
  • AG Frankfurt/Main, 13.01.2021 - 29 C 1632/20

    Kein Schmerzensgeldanspruch gegen den Schulträger nach Schlägerei zwischen

    Für Vorliegen einer vorsätzlichen Handlung genügt die billigende Inkaufnahme einer Rechtsgutsverletzung (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 2013, 846).
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