Rechtsprechung
OLG Bremen, 11.02.2004 - 1 U 68/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- webshoprecht.de
Im B2B-Internetverkehr ist ein Hinweis auf die AGB im Internet für die Einbeziehung ausreichend
- JurPC
BGB §§ 305, 310
AGB-Einbeziehung durch Hinweis auf Internetadresse - kanzlei.biz
Wirksame Einbeziehung bei Unternehmergeschäft
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 310 Abs. 1 Satz 1; BGB § 305 Abs. 2
Einbeziehung von AGB in einen Vertrag durch Hinweis auf deren Abrufbarkeit über eine Internetadresse? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Im B2B-Internetverkehr ist ein Hinweis auf die AGB im Internet für die Einbeziehung ausreichend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einen Vertrag mit einem Unternehmer; Verweis auf im Internet unter einer bestimmten Adresse abrufbare AGB
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wirksame AGB-Einbeziehung bei Hinweis auf Internet-Seite?
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wirksame AGB-Einbeziehung bei Hinweis auf Internet-Seite?
- 123recht.net (Kurzinformation, 10.11.2005)
Via Internet - Kaufleute in der Pflicht?
Verfahrensgang
- LG Bremen, 25.09.2003 - 7 O 733/03
- OLG Bremen, 11.02.2004 - 1 U 68/03
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bonn, 25.03.2010 - 103 C 315/09
Internetkauf,Lieferung,Bordsteinkante,Verwendungsart
Der Verwender muss erkennbar auf seine AGB verweisen (vgl. OLG Bremen, NJOZ 2004, 2854 (2856)). - OLG Köln, 07.12.2011 - 19 U 155/11
Auslegung eines Händlervertrages hinsichtlich der Vergütung für Garantiearbeiten, …
Diese Möglichkeit, in zumutbarer Weise Kenntnis zu verschaffen, gilt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr (vgl. OLG Bremen NJOZ 2004, 2854; 2856; BGH NJW 1988, 1210, 1212).Vielmehr hätte die Klägerin behaupten müssen, entweder elektronisch (vgl. OLG Bremen NJOZ 2004, 2854) oder als Printausgabe Einsicht in das EWPPM zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nehmen zu wollen, was ihr von der Beklagten verweigert worden sei.