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   OLG Rostock, 04.06.1998 - 1 U 84/97   

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https://dejure.org/1998,14168
OLG Rostock, 04.06.1998 - 1 U 84/97 (https://dejure.org/1998,14168)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.06.1998 - 1 U 84/97 (https://dejure.org/1998,14168)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 1 U 84/97 (https://dejure.org/1998,14168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 888
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.1984 - VIII ZR 182/83

    Einbeziehung des Sicherungseigentümers in den Schutzbereich eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Rostock, 04.06.1998 - 1 U 84/97
    Das Vertrags- und Haftungsrisiko muß für den Schuldner bei Abschluß des Vertrages übersehbar, kalkulierbar und ggf. versicherbar sein (BGH NJW 1985, S. 489 f.).
  • BGH, 08.04.1986 - VI ZR 61/85

    Haftungsfreistellung des Schädigers bei Tätigkeit des Geschädigten in einem

    Auszug aus OLG Rostock, 04.06.1998 - 1 U 84/97
    Hat der Verletzte eine Aufgabe wahrgenommen, die in den Aufgabenbereich seines Stammbetriebes fällt, so spricht zunächst alles dafür, daß er allein für diesen Betrieb tätig geworden ist (BGH VersR 1986, S. 868).
  • BGH, 13.03.1962 - VI ZR 83/61
    Auszug aus OLG Rostock, 04.06.1998 - 1 U 84/97
    Stellt z.B. ein Unternehmer wie vorliegend der Beklagte zu 2) ein Kfz mit Bedienpersonal zur Verfügung, um einem zu einem anderen Unternehmen gehörenden Fahrzeug in einem schwierigen Fahrmanöver Hilfe zu leisten, so liegt eine Eingliederung der Hilfskräfte in den fremden Betrieb in der Regel nicht vor (BGH VersR 1962, S. 540).
  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

    Auszug aus OLG Rostock, 04.06.1998 - 1 U 84/97
    Schutzpflichten zugunsten Dritter erwachsen sobald die Parteien in Vertragsverhandlungen oder einen gesteigerten sozialen Kontakt getreten sind, und der Dritte im Zusammenhang damit seine Rechtsgüter einer Gefährdung durch den Schuldner aussetzt (BGHZ 66, S. 51, 54).
  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76

    Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe

    Auszug aus OLG Rostock, 04.06.1998 - 1 U 84/97
    Die Anerkennung eines Schadensereignisses als Arbeitsunfall durch den Sozialversicherungsträger der Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebes und die sich hieraus ergebende Bindungswirkung nach § 638 Abs. 1 RVO hindert nicht die im Schadensersatzprozeß vorzunehmende Prüfung, ob der Unfall nicht auch einem anderen Betrieb als Arbeitsunfall zuzurechnen ist BGH VersR 1977, S. 959; 1983, S. 31).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 9 U 53/15

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von §§ 106 Abs. 3 , 104 SGB VII

    Schutzwirkung zugunsten Dritter hat das Oberlandesgericht Rostock (Entscheidung vom 04.06.1998, 1 U 84/97) einem Mietvertrag zwischen dem Vermieter und Aufsteller einer Hebebühne und dem Mieter derselben im Hinblick auf die Arbeitnehmer des Mieters zugesprochen.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05

    Zur Haftung des Betreibers/Vermieters einer mobilen Hubarbeitsbühne für

    Der Mieter/Arbeitgeber ist dem Kläger aus dem Arbeitsverhältnis auch fürsorgepflichtig, § 618 BGB (vgl. BGHZ 61, 227, 234f = NJW 1973, 2059; OLG Rostock VersR 2000, 888, 889f).
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