Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 18.10.2012 - 1 UF 158/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1601 BGB; § 1603 Abs. 1 BGB; § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB
Zurechnung fiktiven Einkommens bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit des Unterhaltpflichtigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung fiktiven Einkommens bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit des Unterhaltpflichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung fiktiven Einkommens bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit des Unterhaltpflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt
Verfahrensgang
- AG Braunschweig - 248 F 40/12
- OLG Braunschweig, 18.10.2012 - 1 UF 158/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2012 - 1 UF 158/12
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 23.08.2006 (FamRZ 2006, 1664, 1666 unter Rdnr. 22) ausdrücklich auf die Lebensgestaltungsautonomie des Unterhaltsberechtigten hingewiesen. - BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2012 - 1 UF 158/12
Das Gericht muss in solchen Fällen anhand der Umstände des Einzelfalls prüfen, ob dem Erwerbstätigen die Ausübung einer weiteren Tätigkeit unter Berücksichtigung der damit verbundenen zeitlichen und physischen Belastung und unter Heranziehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überhaupt zuzumuten ist (vgl. die von den Antragstellern zitierte Entscheidung BVerfG FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2009, 626). - BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 1530/11
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2012 - 1 UF 158/12
Es ist zu prüfen, welche Art von Tätigkeit der Unterhaltspflichtige nach seinem Lebenslauf, seiner Qualifikation und seinen Berufserfahrungen würde ausüben können und welchen Verdienst er hieraus erfahrungsgemäß erzielen könnte; keineswegs muss etwa der Unterhaltspflichtige beweisen, dass er kein Einkommen erzielen kann, welches ihn zur Zahlung des Mindestunterhalts befähigt (vgl. BVerfG FamRZ 2012, 1283; FamRZ 2010, 626). - BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 2236/09
Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2012 - 1 UF 158/12
Es ist zu prüfen, welche Art von Tätigkeit der Unterhaltspflichtige nach seinem Lebenslauf, seiner Qualifikation und seinen Berufserfahrungen würde ausüben können und welchen Verdienst er hieraus erfahrungsgemäß erzielen könnte; keineswegs muss etwa der Unterhaltspflichtige beweisen, dass er kein Einkommen erzielen kann, welches ihn zur Zahlung des Mindestunterhalts befähigt (vgl. BVerfG FamRZ 2012, 1283; FamRZ 2010, 626). - OLG Braunschweig, 03.08.2006 - 1 UF 83/06
Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines …
Auszug aus OLG Braunschweig, 18.10.2012 - 1 UF 158/12
Soweit der Senat in der von den Antragstellern zitierten veröffentlichen Entscheidung (1 UF 83/06) eine andere Auffassung vertreten hat, ist darauf hinzuweisen, dass dem Senat der erst danach ergangene Beschluss des Bundesgerichtshofes damals nicht bekannt sein konnte.