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   OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08   

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https://dejure.org/2009,3594
OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08 (https://dejure.org/2009,3594)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.01.2009 - 1 UF 245/08 (https://dejure.org/2009,3594)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 1 UF 245/08 (https://dejure.org/2009,3594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 1610 Abs. 2 BGB
    Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel der Erstausbildung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei Schulabbruch und vier Jahre späterer Aufnahme einer Ausbildung

  • Judicialis

    BGB § 1610 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2
    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei Schulabbruch und vier Jahre späterer Aufnahme einer Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 1610 Abs. 2 BGB
    Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel der Erstausbildung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt auch bei vier Jahren zwischen Schulabbruch und Ausbildungsbeginn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schule abgebrochen, Ausbildung gewechselt - Volljährige Tochter kann trotzdem Ausbildungsunterhalt vom Vater verlangen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 651
  • MDR 2009, 868
  • FamRZ 2009, 1075
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
    BGH (FamRZ 2006, 1100) habe ein Unterhaltsschuldner auch eine nicht unerhebliche Verzögerung in der Ausbildung des Kindes hinzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller Umstände nur auf ein leichteres, vorübergehendes Versagen des Kindes zurückzuführen sei.

    Die Rücksichtnahme auf die Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern erfordert es vielmehr auch, dass sich das Kind nach dem Abgang von der Schule innerhalb einer angemessenen Orientierungsphase für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung entscheidet (BGH, a.a.O.; FamRZ 2006, 1100).

  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
    Das Amtsgericht hat eine Entscheidung durch Endurteil getroffen, weil schon die Prüfung des Auskunftsanspruches ergebe, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehle (BGH, NJW 2002, 1042).

    Die von dem Gericht I. Instanz zitierte Entscheidung (BGH, NJW 2002, 1042, 1044) betreffe nicht ansatzweise eine familiengerichtliche Entscheidung; es gehe dort um Aufklärungspflichten des Veräußerers beim Unternehmenskauf.

  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 757 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97

    Treuwidrige Geltendmachung eines Auskunftsanspruch bei Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
    Kein Auskunftsanspruch besteht daher bei uneingeschränkter Leistungsfähigkeit des Pflichtigen, wenn dieser also in der Lage ist, den geltend gemachten Bedarf aus dem zugestandenen Einkommen zu decken (BGH, FamRZ 1994, 1169) oder wenn der Unterhaltsanspruch unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1191).
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 100/93

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
    Kein Auskunftsanspruch besteht daher bei uneingeschränkter Leistungsfähigkeit des Pflichtigen, wenn dieser also in der Lage ist, den geltend gemachten Bedarf aus dem zugestandenen Einkommen zu decken (BGH, FamRZ 1994, 1169) oder wenn der Unterhaltsanspruch unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1191).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
    Dem Auskunftsantrag ist nach dem Anerkenntnis des Beklagten stattzugeben und der Rechtsstreit ist im übrigen auf Antrag der Klägerin in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO an das Amtsgericht zurückzuverweisen (BGH, NJW 2006, 2626; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Auflage, § 538, Rdnr. 48).
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
    Der im Grundsatz uneingeschränkte Auskunftsanspruch entfällt, wenn feststeht, dass die Auskunft die Unterhaltsverpflichtung unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann (BGH, FamRZ 1982, 996 und 1189).
  • OLG Köln, 20.04.2004 - 4 UF 229/03

    Zur Frage der Verwirkung des Ausbildungsunterhaltes bei langer

    Auszug aus OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
    Das OLG Köln (FamRZ 2005, 301 f.) hat in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt auch dann noch bestehen kann, wenn der Unterhaltsberechtigte nach Schulabbruch bis zur Aufnahme seiner Ausbildung mehr als 2, 5 Jahre weitgehend tatenlos hat verstreichen lassen.
  • OLG Jena, 03.03.2016 - 1 UF 340/15

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Verwertung des eigenen

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 757 ff.; OLG Jena, NJW-RR 2009, 651-653, Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. August 2012 - 1 UF 219/12 -, Rn. 64, juris).
  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auf alle Umstände, die erforderlich sind, um die Bestimmtheit des Leistungsanspruches herbeizuführen (OLG Jena, NJW-RR 2009, 651-653).
  • OLG Koblenz, 28.03.2012 - 13 UF 1081/11

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch für eine drei Jahre nach Schulabschluss

    Gewisse Ausbildungsverzögerungen sind je nach den Umständen des Einzelfalles jedoch hinzunehmen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht Urteil vom 8. Januar 2009 Az. 1 UF 245/08, FamRZ 2009, 1075, recherchiert in Juris Rn. 43 f., OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 1999 Az. 3 WF 142/99, FamRZ 2001, 440, recherchiert in Juris Rn. 4 f., BGH Urteil vom 4. März 1998, Az. XII ZR 173/96 FamRZ 98, 671, recherchiert in Juris Rn. 9 f.; OLG Köln Urteil vom 20. April 2004 Az. 4 UF 229/03, FamRZ 2005, 301, recherchiert in Juris Rn. 6 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 8. März 2010 Az. 10 UF 56/09, NJR-RR 2010, 1589, recherchiert in Juris Rn. 7 f.; BGH Urteil vom 17. Mai 2006 Az. XII ZR 54/04 FamRZ 2006, 1100, recherchiert in Juris Rn. 20 f.).
  • OLG Koblenz, 06.04.2011 - 13 UF 88/11

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei mehrjähriger Unterbrechung einer

    Gewisse Ausbildungsverzögerungen sind je nach den Umständen des Einzelfalles jedoch hinzunehmen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht Urteil vom 8. Januar 2009 Az. 1 UF 245/08, FamRZ 2009, 1075, recherchiert in Juris Rn. 43 f., OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 1999 Az. 3 WF 142/99, FamRZ 2001, 440, recherchiert in Juris Rn. 4 f., BGH Urteil vom 4. März 1998, Az. XII ZR 173/96 FamRZ 98, 671, recherchiert in Juris Rn. 9 f.; OLG Köln Urteil vom 20. April 2004 Az. 4 UF 229/03, FamRZ 2005, 301, recherchiert in Juris Rn. 6 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 8. März 2010 Az. 10 UF 56/09, NJR-RR 2010, 1589, recherchiert in Juris Rn. 7 f.; BGH Urteil vom 17. Mai 2006 Az. XII ZR 54/04 FamRZ 2006, 1100, recherchiert in Juris Rn. 20 f.).
  • OLG Jena, 17.08.2012 - 1 UF 219/12

    Ausbildungsunterhalt: Berücksichtigung von im Rang vorgehendem Ehegattenunterhalt

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 757 ff.; OLG Jena, NJW-RR 2009, 651-653).
  • AG Detmold, 02.05.2016 - 33 F 126/16

    Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im Hinblick auf die

    Auf einem vorübergehenden leichten Versagen des Kindes beruhende Verzögerungen hat der Pflichtige hinzunehmen, zB bei Krankheit des Kindes (vgl. OLG Jena NJW-RR 2009, 651; OLG Hamm FamRZ 1990, 90) oder sonstigen zwingenden Umständen (vgl. BGH FamRZ 2000, 420; OLG Koblenz FamRZ 2005, 300; OLG Hamm FamRZ 2000, 904).
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