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   FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12   

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FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12 (https://dejure.org/2012,30938)
FG Saarland, Entscheidung vom 30.08.2012 - 1 V 1116/12 (https://dejure.org/2012,30938)
FG Saarland, Entscheidung vom 30. August 2012 - 1 V 1116/12 (https://dejure.org/2012,30938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit Umsatzsteuer bei unberechneter Abgabe von Mobilfunkgeräten beziehungsweise sonstigen Elektronikartikeln vom Vermittler an den Kunden

  • Betriebs-Berater

    Entgelt von dritter Seite bei unberechneter Weitergabe von Handys

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an unentgeltlicher Wertabgabe bei unberechneter Handy-Abgabe durch Vermittler von Mobilfunkkunden, da Entgelt von dritter Seite in Form höherer Provisionen bzw. sonstigen Zahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an unentgeltlicher Wertabgabe bei unberechneter Handy-Abgabe durch Vermittler von Mobilfunkkunden, da Entgelt von dritter Seite in Form höherer Provisionen bzw. sonstigen Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unberechnete Weitergabe von Handys an Telefonkunden - und die Umsatzsteuer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entgelt von dritter Seite bei unberechneter Weitergabe von Handys

Papierfundstellen

  • BB 2012, 3170
  • EFG 2012, 2163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 1 K 21/05

    Unentgeltliche Abgabe von Handys durch den Vermittler von Mobilfunkverträgen als

    Auszug aus FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12
    Mit weiterem Schriftsatz vom 14. August 2012 trägt die Antragstellerin vor, der Antragsgegner stützte sich allein auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, juris), ohne die tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten des konkreten Falles näher zu beleuchten.

    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG, die zum 1. April 1999 entsprechend des Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG angepasst worden sei, sei die unentgeltliche Weitergabe eines Gegenstandes, der zum Vorsteuerabzug berechtigt habe, stets einer Lieferung gegen Entgelt gleichzustellen, selbst dann, wenn diese Weitergabe für Zwecke des Unternehmens stattfinde (so auch EuGH vom 27. April 1999 C-48/87, "Kuwait Petroleum Ltd."; BFH vom 15. Mai 2008 XI R 60/07, juris; FG Baden-Württemberg vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, juris).

    Der Senat teilt zwar im Grundsatz die Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, EFG 2008, 1498), nach dem zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen muss, der sich regelmäßig aus dem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt.

  • EuGH, 15.03.1989 - 48/87
    Auszug aus FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12
    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG, die zum 1. April 1999 entsprechend des Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG angepasst worden sei, sei die unentgeltliche Weitergabe eines Gegenstandes, der zum Vorsteuerabzug berechtigt habe, stets einer Lieferung gegen Entgelt gleichzustellen, selbst dann, wenn diese Weitergabe für Zwecke des Unternehmens stattfinde (so auch EuGH vom 27. April 1999 C-48/87, "Kuwait Petroleum Ltd."; BFH vom 15. Mai 2008 XI R 60/07, juris; FG Baden-Württemberg vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, juris).
  • BFH, 26.10.2011 - I S 7/11

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist jedoch nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen; sind dagegen Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH vom 26. Oktober 2011, I S 7/11, BFH/NV 2012, 583 m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2008 - XI R 60/07

    Unentgeltliche Zuwendung - zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils -

    Auszug aus FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12
    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG, die zum 1. April 1999 entsprechend des Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG angepasst worden sei, sei die unentgeltliche Weitergabe eines Gegenstandes, der zum Vorsteuerabzug berechtigt habe, stets einer Lieferung gegen Entgelt gleichzustellen, selbst dann, wenn diese Weitergabe für Zwecke des Unternehmens stattfinde (so auch EuGH vom 27. April 1999 C-48/87, "Kuwait Petroleum Ltd."; BFH vom 15. Mai 2008 XI R 60/07, juris; FG Baden-Württemberg vom 17. Juni 2008 1 K 21/05, juris).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (ständige Rechtsprechung, grundlegend BFH vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl II 1975, 239).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 30.08.2012 - 1 V 1116/12
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (ständige Rechtsprechung, grundlegend BFH vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl II 1975, 239).
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 39/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen

    dd) Ebenfalls revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist --entgegen der Ansicht des FA-- die Auffassung der Vorinstanz, dass die von den Mobilfunkanbietern an die Klägerin geleistete (Basis)-Provision für die Kundenvermittlung der Annahme von Drittentgelt bei der "erhöhten Provision" nicht entgegensteht (vgl. auch FG Saarland, Beschluss vom 30. August 2012  1 V 1116/12, EFG 2012, 2163).

    Damit bestand der für die Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG --wie dargelegt-- erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Drittzahlung, auch wenn sich die Mobilfunkanbieter von der Zahlung der Geräteboni eigene wirtschaftliche Vorteile in Form höherer Mobilfunktarife versprochen haben sollten (gl.A. FG Saarland, Beschluss in EFG 2012, 2163).

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 6 K 1844/13

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten

    Das FG des Saarlandes hatte im Eilverfahren 1 V 1116/12 (Beschluss vom 30. August 2012, EFG 2012, 2163) über einen Fall zu entscheiden, in dem die Vermittlerin (Antragstellerin) von Mobilfunkverträgen den Kunden, die über sie Mobilfunkverträge abgeschlossen hatten, "unberechnet" im eigenen Namen Mobilfunkgeräte übergab.
  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11

    Keine unentgeltliche Wertabgabe bei Abgabe kostenloser Handys gegen Zahlung

    Die durch die Handylieferung der Kl ausgelöste erhöhte Provision des MFU ist damit kein Entgelt für die bereits mit der (Basis-)Provision abgegoltenen Vermittlungsleistung der Kl an das MFU, sondern für die Lieferung des Handys an die Kunden (vgl. FG Saarland, Beschluss vom 30. August 2012 1 V 1116/12, StE 2012, 631).
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