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   KG, 10.06.2010 - 1 VA 8/10   

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https://dejure.org/2010,20541
KG, 10.06.2010 - 1 VA 8/10 (https://dejure.org/2010,20541)
KG, Entscheidung vom 10.06.2010 - 1 VA 8/10 (https://dejure.org/2010,20541)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 1 VA 8/10 (https://dejure.org/2010,20541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 GVG, § 64 Abs 1 FamFG, § 107 Abs 5 FamFG, § 107 Abs 6 FamFG, § 107 Abs 7 S 3 FamFG
    Diplomatische Immunität: Zulässigkeit der Klage eines Diplomaten im Empfangsstaat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Klage eines Diplomaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Klage eines Diplomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1589
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 23.06.1925 - II 228/23

    Exterritorialität

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 1 VA 8/10
    Die Immunität hat nur die negative Bedeutung, dass gegen den ihren Schutz Genießenden die Gerichtsbarkeit nicht in Bewegung gesetzt werden darf, hindert eine Inanspruchnahme der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates durch den Diplomaten als Antragsteller jedoch nicht (vgl. schon RGZ 111, 149, 150; a.A. Wagner/Raasch/Pröpstl, WÜD, Art. 32 Anm.3; Auswärtiges Amt, Rundschreiben v. 19. Sept. 2008 - 503-90-507.00 - ABl. Berlin 2009, 1923, 1926).

    Dieses Ergebnis entspricht auch der vor Inkrafttreten des WÜD geltenden Rechtsprechung des Senats (HRR 1932, 1522: "in der Wissenschaft und Praxis des Völkerrechts anerkannt") und des Reichsgerichts (RGZ 111, 149, 150) zur Unterwerfung des Exterritorialen unter die Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates durch Klageerhebung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - 8 B 536/92

    Immunität; Ausländischer Diplomat; Rechtsschutz; Sozialhilfeanspruch;

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 1 VA 8/10
    "Das OVG Münster (NJW 1992, 2043) hat in diesem Zusammenhang ausgeführt: "Nach Art. 31 I WÜD genießt ein Diplomat nicht nur Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates; ihm steht auch Immunität von dessen (Zivil- und) Verwaltungsgerichtsbarkeit zu.
  • BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 23.95

    Sozialhilferecht: Keine Sozialhilfe für ausländische Diplomaten

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 1 VA 8/10
    Dem ist das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1996, 2744) gefolgt.
  • OLG Bremen, 30.06.2017 - 1 W 31/17

    Zur Unvereinbarkeit ausländischer Entscheidungen mit inländischen Entscheidungen

    Diese Vorschrift geht vom Spiegelbildprinzip aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 1 VA 8/10, juris Rn. 5, FamRZ 2010, 1589) und steht einer Anerkennung nur dann entgegen, wenn bei Anwendung der deutschen Vorschriften die ausländischen Gerichte nicht zuständig wären.
  • LSG Hamburg, 09.08.2012 - L 4 AS 126/10
    Zwar sind Mitglieder konsularischer Vertretungen nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (WÜK) gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit, jedoch bedeutet dies nicht etwa im Umkehrschluss, dass sie auch kein deutsches Gericht anrufen dürften (vgl. für Diplomaten: BVerwG, Urteil vom 29.2.1996, 5 C 23/95; KG B., Beschluss vom 10.6.2010, 1 VA 8/10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.2.1992, 8 B 536/92).
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