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   OLG Hamm, 21.08.1986 - 1 VAs 68/86   

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OLG Hamm, 21.08.1986 - 1 VAs 68/86 (https://dejure.org/1986,2190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.1986 - 1 VAs 68/86 (https://dejure.org/1986,2190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 1986 - 1 VAs 68/86 (https://dejure.org/1986,2190)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 519
  • NStZ 1987, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14

    Hinterlegung: Rechtsweg bei einem Anspruch auf Herausgabe eines hinterlegten

    Sofern - wie hier - kein anderer Aspekt einen Feststellungsantrag zu begründen vermag, stellt es einen nicht gerechtfertigten Umweg dar, ein weiteres Gericht zur Klärung einer rechtlichen Vorfrage im Hinblick auf einen vor einem anderen Gericht zu führenden etwaigen Amtshaftungsprozess zu befassen (vergl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 1986, Az. 1 VAs 68/86; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2001, Az. 6 VA 0005/01, 6 VA 5/01; KG Berlin, Beschluss vom 08. Mai 1990, Az. 1 VA 7/89, sämtlichst zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 11.10.2001 - 6 VA 5/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten

    Auch unter Berücksichtigung, dass Entscheidungen im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG in einem sich anschließenden Amtshaftungsprozess Bindungswirkung entfalten (BGH, Urteil vom 17.03.1994, Az.: III ZR 15/93, NJW 1994, 1950, 1951; Kissel, GVG, 3. Aufl., § 28 EGGVG, Rdn. 19; MünchKommZPO-Wolf, 3. Aufl., § 28 EGGVG, Rdn. 9), begründet die Absicht des Antragstellers, im Wege der Amtshaftungsklage Schadensersatzansprüche durchsetzen zu wollen, kein Feststellungsinteresse, wenn - wie im vorliegenden Fall - sich bereits vor Stellung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung die Maßnahme erledigt hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.08.1965, Az.: 3 VAs 67/64, NJW 1965, 2315; KG, NJW-RR 1991, 1085, 1086; KG, Beschluss vom 06.03.1997, Az.: 4 VAs 9/97, NStZ 1997, 563; OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.1986, Az.: VAs 68/86, NStZ 1987, 183, 184; Kissel, a. a. O.; MünchKommZPO-Wolf, a. a. O.; Schäfer in: FS Meyer, S. 123; a. A. wohl Bülow/Mecke/Schmidt, § 18, Rdn. 1).

    Denn unter diesen Umständen wäre es ein nicht gerechtfertigter Umweg, ein weiteres Gericht allein zur Klärung der Vorfrage der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme im Hinblick auf einen vor einem anderen Gericht zu führenden Amtshaftungsprozess anzurufen (KG, NJW-RR 1991, 1085, 1086; OLG Hamm, NStZ 1987, 183, 184).

  • KG, 06.03.1997 - 4 VAs 9/97
    Die ganz herrschende Meinung hat ein Feststellungsinteresse lediglich unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftungsklage im Bereich der Anfechtung von Justizverwaltungsmaßnahmen jedenfalls dann verneint, wenn sich die angefochtene Maßnahme bereits vor der Stellung des Antrags nach §§ 23 ff EGGVG erledigt hat (vgl. OLG Brandenburg in OLGSt § 23 EGGVG Nr. 20; OLG Hamm NStZ 1987, 183 ; OLG Nürnberg BayVBl. 1987, 411; OLG Karlsruhe NStZ 1986, 567 ; OLG Stuttgart NStZ 1986, 431 ; OLG Frankfurt NJW 1965, 2315; Wolf in Münchener Kommentar, ZPO , Rdn. 9; Gummer in Zöller, ZPO 20. Aufl., Rdn. 8; Kissel, GVG 2. Aufl., Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl., Rdn. 6; jeweils zu § 28 EGGVG ; Meyer in Festschrift für Schäfer zum 80. Geburtstag S. 123).

    Denn unter diesen Umständen wäre es ein nicht gerechtfertigter Umweg, ein weiteres Gericht allein zur Klärung der Vorfrage der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme im Hinblick auf einen vor einem anderen Gericht zu führenden Amtshaftungsprozeß anzurufen; eine solche Rechtswegaufspaltung erscheint nicht zweckmäßig (vgl. KG NJW-RR 1991, 1085 (1086); OLG Hamm NStZ 1987, 183 (184)).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2003 - 2 VAs 2/03

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Nachträgliches Feststellungsinteresse

    Zwar ist der Rechtsweg gem. § 23 EGGVG eröffnet, wenn ein Verurteilter die Rechtmäßigkeit eines Vollstreckungshaftbefehls in Frage stellt (OLG Düsseldorf MDR 1989, S. 1016; OLG Hamm NStZ 1987, S. 183 f.).
  • StGH Hessen, 23.06.1999 - P.St. 1400

    Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung

    Der Vollstreckungshaftbefehl wird mit der Überführung des Verurteilten gegenstandslos, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kann der Verurteilte jedoch die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 4 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz - EGGVG - beantragen (vgl. OLG Hamm, NStZ 1982, 524; MDR 1987, 519).
  • OLG Hamm, 05.01.1999 - 4 Ws 719/98

    Ablehnung der bedingten Entlassung, Aufhebung, besondere Umstände, persönlicher

    "Die Voraussetzung der hier alleine in Betracht kommenden Vorschrift des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB - der Verurteilte ist nicht Erstverbüßer (vgl. Blatt 139 des Vollstreckungsheftes 54 VRs 1591/94; s.a. OLG in MDR 1987, 519 ff) liegen entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer nicht vor.
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