Strafprozeßordnung
7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463e) |
(1) § 161 gilt sinngemäß für die in diesem Abschnitt bezeichneten Zwecke.
(2) 1Die Vollstreckungsbehörde ist befugt, zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe einen Vorführungs- oder Haftbefehl zu erlassen, wenn der Verurteilte auf die an ihn ergangene Ladung zum Antritt der Strafe sich nicht gestellt hat oder der Flucht verdächtig ist. 2Sie kann einen Vorführungs- oder Haftbefehl auch erlassen, wenn ein Strafgefangener entweicht oder sich sonst dem Vollzug entzieht.
(3) 1Im übrigen hat in den Fällen des Absatzes 2 die Vollstreckungsbehörde die gleichen Befugnisse wie die Strafverfolgungsbehörde, soweit die Maßnahmen bestimmt und geeignet sind, den Verurteilten festzunehmen. 2Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist auf die Dauer der noch zu vollstreckenden Freiheitsstrafe besonders Bedacht zu nehmen. 3Die notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen trifft das Gericht des ersten Rechtszuges.
entziehung § 450aAnrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung § 451Vollstreckungsbehörde § 452Begnadigungsrecht § 453Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt § 453aBelehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt § 453bBewährungs-
überwachung § 453cVorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung § 454Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung § 454aBeginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes § 454bVollstreckung-
sreihenfolge bei Freiheits-
und Ersatz-
freiheitsstrafen; Unterbrechung § 455Strafausstand wegen Vollzugs-
untauglichkeit § 455aStrafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation § 456Vorübergehender Aufschub § 456aAbsehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung § 456b(weggefallen) § 456cAufschub und Aussetzung des Berufsverbotes § 457Ermittlungs-
handlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungs-
haftbefehl § 458Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung § 459Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung des Justizbeitreibungs-
gesetzes § 459aBewilligung von Zahlungs-
erleichterungen § 459bAnrechnung von Teilbeträgen § 459cBeitreibung der Geldstrafe § 459dUnterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe § 459eVollstreckung der Ersatz-
freiheitsstrafe § 459fUnterbleiben der Vollstreckung einer Ersatz-
freiheitsstrafe § 459gVollstreckung von Nebenfolgen § 459hEntschädigung § 459iMitteilungen § 459jVerfahren bei Rückübertragung und Herausgabe § 459kVerfahren bei Auskehrung des Verwertungserlöses § 459lAnsprüche des Betroffenen § 459mEntschädigung in sonstigen Fällen § 459nZahlungen auf Wertersatzeinziehung § 459oEinwendungen gegen vollstreckungs-
rechtliche Entscheidungen § 460Nachträgliche Gesamtstrafenbildung § 461Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus § 462Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde § 462aZuständigkeit der Strafvollstreckungs-
kammer und des erstinstanzlichen Gerichts § 463Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung § 463aZuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen § 463bBeschlagnahme von Führerscheinen § 463cÖffentliche Bekanntmachung der Verurteilung § 463dGerichtshilfe § 463eMündliche Anhörung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Rechtsprechung zu § 457 StPO
93 Entscheidungen zu § 457 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 01.08.2019 - 2 Ws 96/19
Inländische gerichtliche Zuständigkeit zur Ausstellung eines Europäischen ...
- OLG Zweibrücken, 11.07.2019 - 1 Ws 203/19
Zuständigkeit für Erlass eines Europäischen Haftbefehls
- OLG Koblenz, 04.03.2021 - 1 Ws 53/21
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verwertungsverbot von Beweismitteln bei ...
- OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 2 VAs 7/18
Durchsuchung bei einem Dritten, Ergreifung, Vollstreckungshaftbefehl
- OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 2 Ws 60/19
Zuständigkeit für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls
- OLG Celle, 06.01.2014 - 2 Ws 366/13
Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen über Maßnahmen zur Festnahme eines ...
- AG Dortmund, 09.07.2019 - 730 AR 11/19
Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines sogenannten europäischen ...
- KG, 14.06.2022 - 6 Ws 43/22
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Außervollzugsetzung von Haftbefehlen; ...
- BGH, 06.12.2017 - V ZB 30/17
Anhörungsrüge wegen Verletzung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches ...
- OLG Karlsruhe, 03.09.2018 - 2 VAs 36/18
Gerichtszuständigkeit bei Öffentlichkeitsfahndungen
§ 457 StPO in Nachschlagewerken
- § 457 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Haftbefehl
Querverweise
Auf § 457 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 4 (Umfang der Übertragung)
Redaktionelle Querverweise zu § 457 StPO:
- Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG)
- Gestaltung des Jugendstrafvollzuges
- Sicherheit und Ordnung
- § 80 (Festnahmerecht)