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Das Jugendstrafvollzugsgesetz ist zum 1.1.2010 außer Kraft getreten. Siehe nun JVollzGB IV.
Baden-Württemberg

Jugendstrafvollzugsgesetz
(Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Baden-Württemberg)

Artikel 1 des Gesetzes vom 03.07.2007 (GBl. S. 298), in Kraft getreten am 01.08.2007

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 10.11.2009 (GBl. S. 545) m.W.v. 01.01.2010
Außer Kraft

Erster Teil
Organisation (§§ 1 - 20)
Erster Abschnitt

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Kriminalpräventive Aufgabe

Zweiter Abschnitt

§ 3Jugendstrafanstalten

§ 4Trennungsgrundsätze

§ 5Freie Form und offener Vollzug

§ 6Mutter-Kind-Abteilung

§ 7Ausgestaltung der Jugendstrafanstalten

§ 8Schule, Ausbildungsstätten und Arbeitsbetriebe

§ 9Festsetzung der Belegungsfähigkeit

§ 10Belegung der Hafträume

Dritter Abschnitt

§ 11Aufgabenwahrnehmung

§ 12Anstaltsleitung

§ 13Gefangenenmitverantwortung

§ 14Hausordnung

§ 15Zusammenarbeit und Einbeziehung Dritter

§ 16Beirat

Vierter Abschnitt

§ 17Aufsichtsbehörde

§ 18Vollstreckungsplan, Zugangskommission

Fünfter Abschnitt

§ 19Fortentwicklung, Jugendkriminologische Forschung

Sechster Abschnitt

§ 20Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweiter Teil
Erster Abschnitt
Grundsätze (§§ 21 - 23)

§ 21Erziehungsauftrag

§ 22Behandlungs- und Erziehungsgrundsätze

§ 23Mitwirkung und Stellung der jungen Gefangenen

Zweiter Abschnitt

§ 24Aufnahme und Diagnoseverfahren

§ 25Erziehungsplan

§ 26Verlegung, Überstellung und Ausantwortung

§ 27Formen des Jugendstrafvollzuges

§ 28Sozialtherapie

§ 29Vollzugsöffnende Maßnahmen

§ 30Verlassen der Anstalt aus wichtigem Anlass

§ 31Auflagen

§ 32Entlassungszeitpunkt

Dritter Abschnitt

§ 33Unterbringung

§ 34Ausstattung des Haftraums

§ 35Kleidung

§ 36Verpflegung

§ 37Einkauf

Vierter Abschnitt

§ 38Pflege sozialer Beziehungen

§ 39Verbot von Besuchen

§ 40Überwachung der Besuche

§ 41Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren

Fünfter Abschnitt

§ 42Überwachung des Schriftwechsels

§ 43Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben

§ 44Anhalten von Schreiben

§ 45Ferngespräche

§ 46Sondereinkauf

§ 47Überweisungen

§ 48Seelsorge

§ 49Religiöse Veranstaltungen

§ 50Weltanschauungsgemeinschaften

Sechster Abschnitt

§ 51Gesunde Lebensführung, Aufenthalt im Freien

§ 52Anspruch auf medizinische Leistungen

§ 53Verlegung wegen medizinischer Behandlung

§ 54Anspruch auf Krankenbehandlung in besonderen Fällen

Siebter Abschnitt

§ 55Benachrichtigung bei Erkrankung oder Todesfall

§ 56Grundsatz und Bezugsperson

§ 57Hilfe während des Vollzuges

§ 58Entlassungsvorbereitung und Nachsorge

§ 59Entlassungsbeihilfe

Achter Abschnitt

§ 60Grundsatz

§ 61Unterricht und Weiterbildung

§ 62Freies Beschäftigungsverhältnis

§ 63Soziales Training und Sprachkompetenz

§ 64Arbeitsentgelt, Freistellung von der Arbeit und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt

§ 65Ausbildungsbeihilfe

§ 66Haftkostenbeitrag

§ 67Überbrückungsgeld

§ 68Taschen-, Haus- und Eigengeld

§ 69Freistellung von der Arbeitspflicht

§ 70Vergütungsstufen

Neunter Abschnitt

§ 71Freizeit, Medien und Sport

§ 72Besitz von Gegenständen der Freizeitbeschäftigung

§ 73Elektronische Medien

§ 74Zeitungen und Zeitschriften

Zehnter Abschnitt

§ 75Grundsatz

§ 76Verhaltensvorschriften

§ 77Persönlicher Gewahrsam und Umgang mit Geld

§ 78Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch

§ 79Sichere Unterbringung

§ 80Festnahmerecht

§ 81Besondere Sicherungsmaßnahmen

§ 82Einzelhaft

§ 83Fesselung

§ 84Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen

§ 85Ärztliche Überwachung

§ 86Ersatz von Aufwendungen

Elfter Abschnitt

§ 87Allgemeine Voraussetzungen

§ 88Begriffsbestimmungen

§ 89Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 90Handeln auf Anordnung

§ 91Androhung

§ 92Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

§ 93Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

§ 94Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge

Zwölfter Abschnitt

§ 95Voraussetzungen und Ahndung

§ 96Arten der Disziplinarmaßnahmen

§ 97Vollstreckung und Vollzug der Disziplinarmaßnahmen

§ 98Disziplinarbefugnis

§ 99Disziplinarverfahren

§ 100Mitwirkung des Arztes

Dreizehnter Abschnitt

§ 101Beschwerderecht

§ 102Antrag auf gerichtliche Entscheidung

§ 103Beteiligte

§ 104Antragsfrist, Wiedereinsetzung

§ 105Vornahmeantrag

§ 106Aussetzung der Maßnahme

§ 107Gerichtliche Entscheidung

§ 108Rechtsbeschwerde

§ 109Form, Frist und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 110Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

§ 111Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften

Dritter Teil

§ 112Einschränkung von Grundrechten

§ 113Inkrafttreten

Was ist das?

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