Das Jugendstrafvollzugsgesetz ist zum 1.1.2010 außer Kraft getreten. Siehe nun JVollzGB IV.
Baden-Württemberg

Jugendstrafvollzugsgesetz
(Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Baden-Württemberg)

Artikel 1 des Gesetzes vom 03.07.2007 (GBl. S. 298), in Kraft getreten am 01.08.2007

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 10.11.2009 (GBl. S. 545) m.W.v. 01.01.2010
Außer Kraft

Erster Teil
Organisation (§§ 1 - 20)
Erster Abschnitt

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Kriminalpräventive Aufgabe

Zweiter Abschnitt

§ 3 Jugendstrafanstalten

§ 4 Trennungsgrundsätze

§ 5 Freie Form und offener Vollzug

§ 6 Mutter-Kind-Abteilung

§ 7 Ausgestaltung der Jugendstrafanstalten

§ 8 Schule, Ausbildungsstätten und Arbeitsbetriebe

§ 9 Festsetzung der Belegungsfähigkeit

§ 10 Belegung der Hafträume

Dritter Abschnitt

§ 11 Aufgabenwahrnehmung

§ 12 Anstaltsleitung

§ 13 Gefangenenmitverantwortung

§ 14 Hausordnung

§ 15 Zusammenarbeit und Einbeziehung Dritter

§ 16 Beirat

Vierter Abschnitt

§ 17 Aufsichtsbehörde

§ 18 Vollstreckungsplan, Zugangskommission

Fünfter Abschnitt

§ 19 Fortentwicklung, Jugendkriminologische Forschung

Sechster Abschnitt

§ 20 Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweiter Teil
Erster Abschnitt
Grundsätze (§§ 21 - 23)

§ 21 Erziehungsauftrag

§ 22 Behandlungs- und Erziehungsgrundsätze

§ 23 Mitwirkung und Stellung der jungen Gefangenen

Zweiter Abschnitt

§ 24 Aufnahme und Diagnoseverfahren

§ 25 Erziehungsplan

§ 26 Verlegung, Überstellung und Ausantwortung

§ 27 Formen des Jugendstrafvollzuges

§ 28 Sozialtherapie

§ 29 Vollzugsöffnende Maßnahmen

§ 30 Verlassen der Anstalt aus wichtigem Anlass

§ 31 Auflagen

§ 32 Entlassungszeitpunkt

Dritter Abschnitt

§ 33 Unterbringung

§ 34 Ausstattung des Haftraums

§ 35 Kleidung

§ 36 Verpflegung

§ 37 Einkauf

Vierter Abschnitt

§ 38 Pflege sozialer Beziehungen

§ 39 Verbot von Besuchen

§ 40 Überwachung der Besuche

§ 41 Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten und Notaren

Fünfter Abschnitt

§ 42 Überwachung des Schriftwechsels

§ 43 Weiterleitung und Aufbewahrung von Schreiben

§ 44 Anhalten von Schreiben

§ 45 Ferngespräche

§ 46 Sondereinkauf

§ 47 Überweisungen

§ 48 Seelsorge

§ 49 Religiöse Veranstaltungen

§ 50 Weltanschauungsgemeinschaften

Sechster Abschnitt

§ 51 Gesunde Lebensführung, Aufenthalt im Freien

§ 52 Anspruch auf medizinische Leistungen

§ 53 Verlegung wegen medizinischer Behandlung

§ 54 Anspruch auf Krankenbehandlung in besonderen Fällen

Siebter Abschnitt

§ 55 Benachrichtigung bei Erkrankung oder Todesfall

§ 56 Grundsatz und Bezugsperson

§ 57 Hilfe während des Vollzuges

§ 58 Entlassungsvorbereitung und Nachsorge

§ 59 Entlassungsbeihilfe

Achter Abschnitt

§ 60 Grundsatz

§ 61 Unterricht und Weiterbildung

§ 62 Freies Beschäftigungsverhältnis

§ 63 Soziales Training und Sprachkompetenz

§ 64 Arbeitsentgelt, Freistellung von der Arbeit und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt

§ 65 Ausbildungsbeihilfe

§ 66 Haftkostenbeitrag

§ 67 Überbrückungsgeld

§ 68 Taschen-, Haus- und Eigengeld

§ 69 Freistellung von der Arbeitspflicht

§ 70 Vergütungsstufen

Neunter Abschnitt

§ 71 Freizeit, Medien und Sport

§ 72 Besitz von Gegenständen der Freizeitbeschäftigung

§ 73 Elektronische Medien

§ 74 Zeitungen und Zeitschriften

Zehnter Abschnitt

§ 75 Grundsatz

§ 76 Verhaltensvorschriften

§ 77 Persönlicher Gewahrsam und Umgang mit Geld

§ 78 Durchsuchung und Kontrollen auf Suchtmittelmissbrauch

§ 79 Sichere Unterbringung

§ 80 Festnahmerecht

§ 81 Besondere Sicherungsmaßnahmen

§ 82 Einzelhaft

§ 83 Fesselung

§ 84 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen

§ 85 Ärztliche Überwachung

§ 86 Ersatz von Aufwendungen

Elfter Abschnitt

§ 87 Allgemeine Voraussetzungen

§ 88 Begriffsbestimmungen

§ 89 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 90 Handeln auf Anordnung

§ 91 Androhung

§ 92 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

§ 93 Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

§ 94 Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge

Zwölfter Abschnitt

§ 95 Voraussetzungen und Ahndung

§ 96 Arten der Disziplinarmaßnahmen

§ 97 Vollstreckung und Vollzug der Disziplinarmaßnahmen

§ 98 Disziplinarbefugnis

§ 99 Disziplinarverfahren

§ 100 Mitwirkung des Arztes

Dreizehnter Abschnitt

§ 101 Beschwerderecht

§ 102 Antrag auf gerichtliche Entscheidung

§ 103 Beteiligte

§ 104 Antragsfrist, Wiedereinsetzung

§ 105 Vornahmeantrag

§ 106 Aussetzung der Maßnahme

§ 107 Gerichtliche Entscheidung

§ 108 Rechtsbeschwerde

§ 109 Form, Frist und Begründung der Rechtsbeschwerde

§ 110 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

§ 111 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften

Dritter Teil

§ 112 Einschränkung von Grundrechten

§ 113 Inkrafttreten

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