Das Jugendstrafvollzugsgesetz ist zum 1.1.2010 außer Kraft getreten. Siehe nun JVollzGB IV.

Jugendstrafvollzugsgesetz

   Erster Teil - Organisation (§§ 1 - 20)   
   Sechster Abschnitt - Datenverarbeitung (§ 20)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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__paste_bez____paste_norm__ JStVollzG
__paste_bez____paste_norm__ Jugendstrafvollzugsgesetz (https://dejure.org/gesetze/JStVollzG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Jugendstrafvollzugsgesetz
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§ 20
Verarbeitung personenbezogener Daten

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt das Gesetz über den Datenschutz im Justizvollzug in Baden-Württemberg.

§ 20Verarbeitung personenbezogener Daten
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