Das Jugendstrafvollzugsgesetz ist zum 1.1.2010 außer Kraft getreten. Siehe nun JVollzGB IV.

Jugendstrafvollzugsgesetz

   Erster Teil - Organisation (§§ 1 - 20)   
   Erster Abschnitt - Anwendungsbereich und Aufgabe (§§ 1 - 2)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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__paste_bez____paste_norm__ JStVollzG (https://dejure.org/gesetze/JStVollzG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ JStVollzG
__paste_bez____paste_norm__ Jugendstrafvollzugsgesetz (https://dejure.org/gesetze/JStVollzG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Jugendstrafvollzugsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 1
Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Jugendstrafe nach §§ 17 und 18 des Jugendgerichtsgesetzes und den Vollzug der Freiheitsstrafe nach § 114 des Jugendgerichtsgesetzes an jungen Gefangenen in den Jugendstrafanstalten des Landes.

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 JStVollzG:

    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        3. Hauptstück - Vollstreckung und Vollzug
          Vollzug
            § 91 (weggefallen) (zu §§ 1 ff)
     
      Heranwachsende
        Vollstreckung - Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
          § 110 I (Vollstreckung und Vollzug) (zu §§ 1 ff)
     
      Schluß- und Übergangsvorschriften
        § 115 (weggefallen) (zu §§ 1 ff)
Was ist das?

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