Das Jugendstrafvollzugsgesetz ist zum 1.1.2010 außer Kraft getreten. Siehe nun JVollzGB IV.

Jugendstrafvollzugsgesetz

   Erster Teil - Organisation (§§ 1 - 20)   
   Erster Abschnitt - Anwendungsbereich und Aufgabe (§§ 1 - 2)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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__paste_bez____paste_norm__ Jugendstrafvollzugsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 2
Kriminalpräventive Aufgabe

1Die kriminalpräventive Aufgabe des Jugendstrafvollzuges liegt im Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten junger Menschen. 2Der Jugendstrafvollzug leistet einen Beitrag für die innere Sicherheit in Baden-Württemberg, für den Rechtsfrieden im Land und für die Eingliederung junger Menschen in Staat und Gesellschaft.

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 2 JStVollzG:

    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        3. Hauptstück - Vollstreckung und Vollzug
          Vollzug
            § 91 (weggefallen)
     
      Heranwachsende
        Vollstreckung - Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
          § 110 I (Vollstreckung und Vollzug)
Was ist das?

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