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   OLG Koblenz, 25.03.2002 - 1 Verg. 1/02   

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OLG Koblenz, 25.03.2002 - 1 Verg. 1/02 (https://dejure.org/2002,2367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.03.2002 - 1 Verg. 1/02 (https://dejure.org/2002,2367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. März 2002 - 1 Verg. 1/02 (https://dejure.org/2002,2367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachprüfungsantrags; Vorschriftsmäßige Rüge einer Vergaberechtsverletzung; Zuschlagsverbot bei Verwerfung eines Nachprüfungsantrags als offensichtlich unzulässig ohne dessen Zustellung an den Antragsgegner; Nichtigkeit eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot tritt bei einem durch die Vergabekammer nicht zugestellten Nachprüfungsantrag in der Beschwerdeinstanz erst mit Zustellung des Nachprüfungsantrags durch das OLG ein

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde; Wirksamkeit des Zuschlags; Anforderungen an die Informationspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 526
  • BauR 2002, 1453 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 384
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01

    Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2002 - 1 Verg 1/02
    Daraus, so die restriktive Auffassung weiter, sei zu folgern, dass die Vergabestelle sich kurz fassen könne und keine weitergehenden Gründe angeben müsse, die etwa dem die Angebotsauswertung fixierenden Vergabevermerk oder gar der Begründung eines schriftlichen Verwaltungsakts zu entsprechen hätten (OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429, 430).
  • OLG Koblenz, 10.08.2000 - 1 Verg 2/00

    Inhalt eines Nachprüfungsantrags und Rechtsschutzbedürfnis)

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2002 - 1 Verg 1/02
    Den dafür geltenden Begründungsanforderungen nach § 108 Abs. 2 GWB ist sie gerecht geworden (vgl. dazu Senat NZBau 2000, 534).
  • KG, 26.10.1999 - KartVerg 8/99

    Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine Vergabeentscheidung)

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2002 - 1 Verg 1/02
    Hat die Vergabekammer wie im vorliegenden Fall den Nachprüfungsantrag ohne dessen Zustellung an den Antragsgegner als offensichtlich unzulässig verworfen, ist kein Zuschlagsverbot eingetreten, das in der Beschwerdeinstanz verlängert werden könnte (KG NZBau 2000, 262, 263).
  • BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation - Zuschlagsverbot für Unterangebot

    Das wäre mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit und -klarheit unvereinbar; der Senat schließt sich hier ausdrücklich dem Oberlandesgericht Koblenz an (Beschluß vom 25.3.2002 - 1 Verg 1/02).

    Das Verbot des § 13 Satz 3 VgV und die sich daran anknüpfende Folge der Nichtigkeit eines erteilten Zuschlags nach § 13 Satz 4 VgV ist nicht auf den Fall einer unzureichenden Begründung der Vorabinformation nach § 13 Satz 1 VgV auszudehnen (wie OLG Koblenz Beschluß vom 25.3.2002 - 1 Verg 1/02).

  • VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19

    Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!

    Auch durch den Beschluss der Kammer vom 12.09.2019, durch den der Antragsgegner letztlich Kenntnis von der Existenz des Nachprüfungsantrags erhielt, löst ein solches Zuschlagsverbot nicht aus (vgl. schon OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2002, 1 Verg 1/02; OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2002, WVerg 0011/02).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2007 - Verg 27/07

    Zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags einer Vergabeentscheidung

    Selbst wenn aber zugunsten der Antragstellerin unterstellt würde, der Inhalt der Bieterinformation sei unzureichend, so würde dies nur dazu führen, dass ein neues Bieterinformationsschreiben zu erteilen wäre und bis zur Entscheidung der Vergabekammer bzw. des Beschwerdegerichts das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB aufrechterhalten bliebe (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.3.2003, NZBau 2002, 526, 527).
  • VK Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - VK-SH 9/05

    Entbehrlichkeit der Textform der Information gemäß § 13 VgV

    Demgemäß ist es nach dem Schutzzweck der Vorschrift überflüssig, in das Verbot des § 13 VgV und die Nichtigkeitsfolge diesen Sonderfall mit einzubeziehen (vgl zu den ähnlichen Fällen inhaltlich unzureichender Informationsbegründung: OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2002 - Az.: 1 Verg. 1/02; BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002 - Az.: Verg 13/02; 1. VK des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 27.6.2002 - Az.: 1/SVK/057-02).

    Mehr kann nach dem Schutzzweck der Vorschrift von einer Begründung der Vorabinformation nicht verlangt werden (OLG Koblenz, Beschluss v. 25.03.2002 ­ 1 Verg 1/02, VergabeR 2002, 384).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - U (Kart) 36/02

    Obsiegender Bieter kann sich nicht auf § 13 Satz 4 VgV berufen

    So vertritt das Oberlandesgericht Koblenz die Auffassung, dass eine (bloß) formale Angabe des Grundes für die Bevorzugung eines Mitbewerbers genüge, um zumindest die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 4 VgV (a.F.) nicht eintreten zu lassen (Beschluss vom 25.3.2002, VergabeR 2002, 384, 386/387 - "Hochwasserschutz Oberbillig").
  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Vergabeverfahren: Wiederholte Rügepflicht bei Aufhebung der Ausschreibung und

    Mehr kann auch unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Rechtsschutzmöglichkeit von der Begründung der Aufhebung nicht verlangt werden (vgl. entsprechend zur Informationspflicht nach § 13 S. 1 VgV Senat, VergabeR 2002, 384).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 3/06

    Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangabe nach § 21 Abs. 1 Satz

    Die Rechtsfrage, ob ein Nachprüfungsantrag auch dann in der Sache Erfolg hat, wenn ein Bieter einen Nachprüfungsantrag mit dem Ziel geltend macht, die Vergabestelle zu verpflichten, ihm eine ausreichende Begründung zu erteilen, damit er in die Lage versetzt wird, mit einem Nachprüfungsantrag eine Rechtsverletzung in Folge der Nichtbeachtung anderer Vergabevorschriften geltend zu machen (vgl. OLG Koblenz, NZBau 2002, 526), bedarf im Streitfall keiner Beantwortung.
  • OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05

    Vorabmitteilung

    An dieser Auffassung hält er nach erneuter Prüfung fest (so auch BayObLG VergabeR 2002, 637, 638; OLG Koblenz VergabeR 2002, 384; Reidt/Stickler/ Glahs, § 13 VgV, Rn. 33; Müller-Wrede/Portz, § 13 VgV, Rn. 18 jeweils mit weiteren Nachw.; a.A. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 429 ff.; KG VergabeR 2002, 235).
  • OLG Jena, 29.05.2002 - 6 Verg 2/02

    Nachprüfungszusage nach Vorabinformation

    Das Oberlandesgericht Koblenz (vgl. Beschl. v. 25.03.2002, 1 Verg 1/02) hat im Anschluss an das Oberlandesgericht Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 06.08.2001, Verg 28/01) mit zutreffenden Erwägungen entschieden, dass es, um die Nichtigkeitssanktion des § 13 Satz 4 VgV zu vermeiden, ausreicht, dass der Auftraggeber die Vorgabe des § 13 Satz 1 VgV formal erfüllt (vgl. zuletzt auch BayObLG, Beschl. v. 22.04.2002, Verg 8/02).
  • VK Berlin, 09.11.2004 - VK-B1-59/04

    Zuschlag: Zugang

    Die Wirksamkeit oder Nichtigkeit eines erfolgten Zuschlags bliebe ansonsten für alle Beteiligten im Ungewissen (OLG Thüringen, Beschluss vom 29.05.2002 - 6 Verg 2/02; OLG Koblenz Beschluss vom 25.03.2002 - 1 Verg 1/02).

    Die Vergabekammer schließt sich jedoch insoweit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2002 - 1 Verg. 1/02 im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.08.2001 - Verg 28/01; OLG Thüringen Beschluss vom 29.05.2002 - 6 Verg 2/02; Bay ObLG, Beschluss vom 22.04.2002 - Verg 8/02) an, wonach selbst eine unzulängliche Vorabinformation nicht zu einer Nichtigkeit des Zuschlags führt.

  • OLG Dresden, 04.07.2002 - WVerg 11/02

    Zustellung; Nachprüfungsantrag; sofortige Beschwerde

  • VK Bund, 14.11.2003 - VK 1-109/03

    Gebäudeautomation für die Baumaßnahme Neubau eines Dienstgebäudes

  • OLG Naumburg, 26.04.2004 - 1 Verg 2/04

    Vorabinformationspflicht

  • VK Bund, 24.04.2007 - VK 2-21/07

    Neubau Haus 1.7 / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

  • VK Baden-Württemberg, 31.07.2008 - 1 VK 24/08

    Subjektives Recht auf umfassende Information

  • VK Sachsen, 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

    Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

  • VK Bund, 12.12.2002 - VK 2-92/02

    Regiestelle zur Umsetzung des Programms "Lokales Kapital für soziale Zwecke -

  • VK Baden-Württemberg, 06.08.2003 - 1 VK 31/03

    Aufhebung eines einmal erteilten Zuschlags?

  • VK Baden-Württemberg, 12.11.2004 - 1 VK 70/04

    bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A

  • VK Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - VK 14/04

    die TL-Streu haben keine bieterschützende Wirkung

  • VK Baden-Württemberg, 11.09.2003 - 1 VK 52/03

    Zur Wahl der Kriterien bei der Eignungsprüfung

  • VK Hessen, 08.05.2006 - 69d-VK-23/06

    Verwehrung des Zugangs zum Nachprüfungsverfahren bei Überprüfung der

  • VK Thüringen, 09.09.2003 - 216-4003.20-015/03-GTH

    Fehlen der Antragsbefugnis auf Grund mangelnden Interesses am Auftrag;

  • VK Sachsen, 27.06.2002 - 1/SVK/057-02

    Mindestanforderungen an die Begründungspflicht

  • BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02 13
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   OLG Koblenz, 22.04.2002 - 1 Verg. 1/02 - E   

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https://dejure.org/2002,26058
OLG Koblenz, 22.04.2002 - 1 Verg. 1/02 - E (https://dejure.org/2002,26058)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.04.2002 - 1 Verg. 1/02 - E (https://dejure.org/2002,26058)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. April 2002 - 1 Verg. 1/02 - E (https://dejure.org/2002,26058)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.04.2002 - 1 Verg 1/02
    Es ist ihr Organisationsverschulden, wenn sie die Telefaxnummer nicht einem gebräuchlichen Verzeichnis entnehmen, sondern diese durch eine Kanzleiangestellte bei der Auskunft der Telekom erfragen lassen (BGH NJW 1994, 2300).
  • FG München, 14.11.2007 - 1 K 1604/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Einspruchsfrist bei

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat sich derjenige, der fristwahrende Schriftsätze mit dem Telefax versendet, mindestens durch Kontrolle des Sendeberichts davon zu überzeugen, dass das Fax zum einen an den zutreffenden Faxanschluss übersandt wurde (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. September 2007 I R 39/04, [...]; Urteil des OLG Koblenz vom 22. April 2002 1 Verg 1/02, [...]; Beschlüsse des BVerwG vom 18. März 2004, 6 PB 16/03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2004, 1007; OLG Frankfurt vom 1. März 2004 23 U 118/03, [...]) und zum anderen, dass mehrere gesendete Seiten auch tatsächlich vollständig übersandt wurden (BGH-Beschluss vom 22. Februar 2007 VII ZA 7/06, Zeitschrift für Familienrecht 2007, 809).
  • VK Sachsen, 05.11.2002 - 1/SVK/096-02

    Bieterschützende Vorschriften: § 30 VOB/A

    Nach der zu § 13 VgV bereits vorliegenden Rechtsprechung darf der Auftraggeber sich knapp fassen und, wie vorliegend, auch Formulare verwenden (BayObLG Beschl. 8/02 v. 22.04.02, Vergaberechts- Report 5/02, OLG Koblenz, Beschl. 1 Verg 1/02 v. 25.03.02 [nach dieser Entscheidung Kostenrisiko beim Bieter], OLG Celle, Beschl. 13 Verg 2/02 v. 13.02.02 [nach dieser Entscheidung Kostenrisiko beim Auftraggeber], beide Vergaberechts-Report 4/02, VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/85-01 v. 27.09.01, Vergaberechts-Report 11/01).
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   OLG Hamburg, 25.02.2002 - 1 Verg 1/02   

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https://dejure.org/2002,24039
OLG Hamburg, 25.02.2002 - 1 Verg 1/02 (https://dejure.org/2002,24039)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2002 - 1 Verg 1/02 (https://dejure.org/2002,24039)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 1 Verg 1/02 (https://dejure.org/2002,24039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    VgV § 2 Nr. 4
    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

  • ibr-online

    Bauabschnitt als eigenständiger Bauauftrag - "Schlickdeponierung"

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