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   OVG Saarland, 28.02.1989 - 1 W 12/89   

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OVG Saarland, 28.02.1989 - 1 W 12/89 (https://dejure.org/1989,8154)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.02.1989 - 1 W 12/89 (https://dejure.org/1989,8154)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - 1 W 12/89 (https://dejure.org/1989,8154)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.1989 - 1 W 12/89
    Im übrigen ist dann bei summarischer Beurteilung festzustellen, daß eine Mitgliedschaft der hier in Rede stehenden Art auch nicht etwa nach allgemeinen Grundsätzen einen subjektiven Anspruch einzelner Mitglieder darauf vermittelt, daß seitens der zuständigen Organe nur rechtmäßige Beschlüsse vollzogen bzw. daß rechtswidrige Beschlüsse nicht vollzogen werden (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. BVerfGE 2, 143-167 - 68, 1 - 72 f. - Entscheidungen des Gerichts vom 26.07.1982 - 3 W 1882/82 -, vom 29.11.1985 - 2 R 155/85 - und vom 29.09.1986 - 1 W 945/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1987 - 5 S 1361/86

    Entscheidung eines Gemeinderats über eine Jagdverpachtung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.1989 - 1 W 12/89
    Bei der Rechtswegabgrenzung im Jagdrecht ist davon auszugehen, daß jedenfalls beim Streit über einen Beschluß der Jagdgenossenschaft der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 09.02.1967, Buchholz 451.16 Nr. 1 zu § 9 Bundesjagdgesetz; BayVGH, Urteil vom 19.03.1987, BayVBl. 1988, 533; VGH Bad. Württ., Urteil vom 09.10.1987, RdL 1988, 288).
  • OVG Saarland, 29.11.1985 - 2 R 155/85
    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.1989 - 1 W 12/89
    Im übrigen ist dann bei summarischer Beurteilung festzustellen, daß eine Mitgliedschaft der hier in Rede stehenden Art auch nicht etwa nach allgemeinen Grundsätzen einen subjektiven Anspruch einzelner Mitglieder darauf vermittelt, daß seitens der zuständigen Organe nur rechtmäßige Beschlüsse vollzogen bzw. daß rechtswidrige Beschlüsse nicht vollzogen werden (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. BVerfGE 2, 143-167 - 68, 1 - 72 f. - Entscheidungen des Gerichts vom 26.07.1982 - 3 W 1882/82 -, vom 29.11.1985 - 2 R 155/85 - und vom 29.09.1986 - 1 W 945/86 -).
  • VG Saarlouis, 07.06.2017 - 5 L 438/17

    Abschluss eines Jagdpachtvertrages durch die Jagdgenossenschaft

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (vgl. Beschluss vom 28.02.1989 - 1 W 12/89-, Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 96) wonach ein Jagdgenosse auch dann die Ausführung eines Verpachtungsbeschlusses nicht verhindern kann, wenn der Beschluss über den Abschluss des zivilrechtlichen Pachtvertrages rechtswidrig ist.

    So ständige Rechtsprechung der Saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. u.A. VG des Saarlandes, Beschluss vom 19.12.1988 - 1 F 310/88 u.A. - und Urteil vom 10.09.2008 - 5 K 12/08 -, juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.02.1989 - 1 R 218/86 - und Beschluss vom 28.02.1989 - 1 W 12/89 -, Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 96; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 09.02.1967 - I C 47.65 -, Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 1 = RdL 1967, 137; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.1995 - 5 S 2650/94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen IV Nr. 8.

    Dieses hat in seinem Beschluss vom 28.02.1989 (a.a.O.) folgendes ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17

    Eilrechtsschutz eines Jagdgenossen auf Untersagung des Abschlusses eines

    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 28.02)1989 (Az.: 1 W 12/89), wonach die Jagdgenossen ein eigenes Recht auf Teilhabe am körperschaftlichen Willensbildungsprozess hätten, auch im Hinblick auf ihr Stimmrecht bei der Beschlussfassung.
  • VG Saarlouis, 10.09.2008 - 5 K 12/08

    Zulassung der Öffentlichkeit und Fehlen eines Jagdkatasters bei einer

    BVerwG, Urteil vom 09.02.1967 - I C 47.65 - Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 1 = RdL 1967, 137; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.02.1989 - 1 R 218/86 - und Beschluss vom 28.02.1989 - 1 W 12/89 - Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 96.
  • VGH Hessen, 18.07.1995 - 3 TG 1929/95

    Keine öffentlich-rechtliche Auswahlentscheidung bei Verpachtung kommunaler

    Etwas anderes gilt in dem hier interessierenden Zusammenhang lediglich, wenn sich Jagdgenossen, also Eigentümer der Grundflächen, die nach § 9 des Bundesjagdgesetzes zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, in ihren mitgliedschaftlichen Rechten durch die Jagdgenossenschaft verletzt fühlen, selbst wenn die Verletzung den Abschluß eines Jagdpachtvertrages betrifft (OVG Saarlouis, Beschluß vom 28. Februar 1989 - 1 W 12/89 - Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 96).
  • VG Schleswig, 19.12.2019 - 7 B 60/19

    Kein Anspruch des einzelnen Jagdgenossen auf Untersagung der Verpachtung eines

    Ein subjektives Recht hingegen darauf, dass entsprechend gefasste Beschlüsse letztlich auch umgesetzt oder nicht umgesetzt werden, folgt weder aus dem Bundesjagdgesetz noch aus dem Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein oder sonst einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift (vgl. hierzu auch Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss v. 24.01.2018 - 2 B 515/17; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss v. 28.02.1989 - 1 W 12/89).
  • VG Potsdam, 12.04.2018 - 4 L 262/18
    Wenn sich Jagdgenossen, also Eigentümer der Grundflächen, die nach § 9 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, in ihren mitgliedschaftlichen Rechten durch die Jagdgenossenschaft verletzt fühlen, selbst wenn die Verletzung den Abschluss eines Jagdpachtvertrages betrifft (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 28. Februar 1989 - 1 W 12/89 - Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 96), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.04.1989 - 1 W 12/89   

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OLG Bamberg, 25.04.1989 - 1 W 12/89 (https://dejure.org/1989,8499)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.04.1989 - 1 W 12/89 (https://dejure.org/1989,8499)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. April 1989 - 1 W 12/89 (https://dejure.org/1989,8499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 6
    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 25.09.2003 - 2 W 94/03

    Streitwert der Auflassungsklage

    Dies gilt nach der vom Senat geteilten herrschenden Meinung in der Rechtsprechung selbst dann, wenn ein Beklagter die Auflassung nur wegen einer geringfügigen Gegenforderung verweigert (vgl. z.B. OLG Bamberg, JurBüro 1989, 1598; OLG Celle, 1999, 200; OLG Frankfurt [19. Senat], OLGR 1995, 238 [239]; OLG Hamm, MDR 2002, 1458; OLG Jena, OLGR 1998, 350 [351]; OLG München, MDR 1997, 599; OLG Nürnberg, MDR 1995, 966; Hartmann, Kostengesetze, 32. Auflage 2003, § 12 GKG, Anh 1, § 6 ZPO Stichwort "Auflassung").
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