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   OVG Saarland, 22.06.1992 - 1 W 29/92   

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https://dejure.org/1992,1084
OVG Saarland, 22.06.1992 - 1 W 29/92 (https://dejure.org/1992,1084)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.06.1992 - 1 W 29/92 (https://dejure.org/1992,1084)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 (https://dejure.org/1992,1084)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung; Stundungsbegehren; Aufschiebende Wirkung; Abgabenbescheid; Vollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 490
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts droht eine Vollstreckung im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO daher erst dann, wenn der Beginn konkreter Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden ist, konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung getroffen worden sind oder die Vollstreckung bereits begonnen hat (Beschluss des 4. Senats vom 9. Juli 2009 - 4 ME 163/09 - m.w.N., NordÖR 2009, 355; Beschlüsse vom 23. September 2008 - 4 ME 279/08 -, vom 4. September 2008 - 4 ME 278/08 -, vom 27. August 2008 - 4 ME 252/08 - und vom 10. November 2006 - 4 ME 188/06 - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - 9 S 4.06 - OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 186).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2010 - 4 ME 164/10

    § 80 Abs. 6 S. 1 VwGO als eine Zugangsvoraussetzung; Entbehrlichkeit einer

    Eine Vollstreckung droht im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO daher erst dann, wenn der Beginn konkreter Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden ist, konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung getroffen worden sind oder die Vollsteckung bereits begonnen hat (ständige Rechtsprechung des Senats: u. a. Beschlüsse vom 9.7.2009 - 4 ME 163/09 -, vom 23.9.2008 - 4 ME 279/08 -, vom 4.9.2008 - 4 ME 278/08 -, vom 27.8.2008 - 4 ME 252/08 - und vom 10.11.2006 - 4 ME 188/06 - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.8.2006 - 9 S 4.06 - OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.6.1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490; Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 186).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2006 - 4 ME 188/06

    Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) als

    Das Ziel des Gesetzgebers, den Vorrang der verwaltungsinternen Kontrolle zu stärken und die Verwaltungsgerichte zu entlasten (Begründung des 4. VwGOÄndG, BT- Drucksache 11/7030, Seite 24), kann nur erreicht werden, wenn die Behörde auf Grund eines besonderen, dahin gehenden Vorbringens des Abgabenschuldners veranlasst wird, zu prüfen und zu entscheiden, ob sie unter dem Gesichtspunkt ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes oder wegen einer mit der Vollziehung des Abgabenbescheides verbundenen unbilligen Härte (§ 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO) die kraft Gesetzes gegebene sofortige Vollziehbarkeit des Abgabenbescheides ganz oder teilweise aussetzt (OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.6.1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490).

    Eine Vollstreckung droht im Sinne dieser Vorschrift vielmehr nur dann, wenn der Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.6.1992, a.a.O.; Kopp / Schenke, a.a.O. § 80 Rdnr. 186).

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