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   BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19   

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BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19 (https://dejure.org/2020,9989)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2020 - 1 WB 50.19 (https://dejure.org/2020,9989)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 (https://dejure.org/2020,9989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Belastung eines Dienstzeitkontos mit Fehlstunden

  • datenbank.nwb.de

    Belastung eines Dienstzeitkontos mit Fehlstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19
    aaa) Für die Erbringung seiner geschuldeten Arbeitsleistung und von Mehrarbeit trägt grundsätzlich der Soldat die Darlegungs- und Beweislast (vgl. für Arbeitnehmer BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - juris Rn. 25).
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19
    Dies entbindet den Antragsteller aber nicht von der Obliegenheit, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, substantiiert vorzutragen, welche Mehrarbeit er in welchem zeitlichen Rahmen erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00 - WM 2001, 2450 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.09.2013 - 6 Sa 182/13

    Überstundenvergütung - Beweisvereitelung - Kontrollunterlagen - Fälligkeitstermin

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19
    Dokumentiert allerdings - wie hier - der Dienstherr erbrachte Schichtdienste durch ein Computerprogramm, gelten für den Soldaten nach dem Rechtsgedanken des § 444 ZPO Beweiserleichterungen, wenn der Dienstherr aus in seiner Verantwortungssphäre liegenden Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Berechnungsgrundlagen im Einzelnen aufzuschlüsseln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 - juris Rn. 6, LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2013 - 6 SA 182/13 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 18.02.2003 - 6 B 10.03

    Bewertung einer verlorenen Prüfungsleistung durch die Prüfungsbehörde;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19
    Dokumentiert allerdings - wie hier - der Dienstherr erbrachte Schichtdienste durch ein Computerprogramm, gelten für den Soldaten nach dem Rechtsgedanken des § 444 ZPO Beweiserleichterungen, wenn der Dienstherr aus in seiner Verantwortungssphäre liegenden Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Berechnungsgrundlagen im Einzelnen aufzuschlüsseln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 6 B 10.03 - juris Rn. 6, LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2013 - 6 SA 182/13 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07

    Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19
    Ein Soldat, der eine ihn belastende Maßnahme angefochten hat, kann nur die - hier teilweise erfolgte - Aufhebung der Maßnahme wegen ihrer Rechtswidrigkeit, nicht jedoch die Aufhebung aus einem bestimmten Grund verlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 WB 4.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 69 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 28.19

    Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018

    a) Die Antragstellerin hat form- und fristgerecht mit der Inanspruchnahme wehrdienstgerichtlichen Rechtsschutzes gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i.V.m. § 30c SG den richtigen Rechtsweg beschritten (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 15).

    Sie kann rügen, dass eine rechtswidrige Anordnung eines der Ausnahmetatbestände nach § 30c Abs. 4 SG, sie in ihrem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG, § 6 Satz 2 SG verletzt, nicht über den gesetzlichen Rahmen des § 30c Abs. 1 bis 3 SG hinaus Mehrarbeit leisten zu müssen (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 42.19

    Streit um die Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018 in

    a) Der Antragsteller hat form- und fristgerecht mit der Inanspruchnahme wehrdienstgerichtlichen Rechtsschutzes gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i.V.m. § 30c SG den richtigen Rechtsweg beschritten (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 15).

    Er kann rügen, dass eine rechtswidrige Anordnung eines der Ausnahmetatbestände nach § 30c Abs. 4 SG ihn in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG, § 6 Satz 2 SG verletzt, nicht über den gesetzlichen Rahmen des § 30c Abs. 1 bis 3 SG hinaus Mehrarbeit leisten zu müssen (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 29.19

    Erfolgreicher Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang

    a) Der Antragsteller hat form- und fristgerecht mit der Inanspruchnahme wehrdienstgerichtlichen Rechtsschutzes gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i.V.m. § 30c SG den richtigen Rechtsweg beschritten (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 15).

    Er kann rügen, dass eine rechtswidrige Anordnung eines der Ausnahmetatbestände nach § 30c Abs. 4 SG ihn in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG, § 6 Satz 2 SG verletzt, nicht über den gesetzlichen Rahmen des § 30c Abs. 1 bis 3 SG hinaus Mehrarbeit leisten zu müssen (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 48.19

    Erfolgreiche Wehrbeschwerde bezüglich der Arbeitszeitgestaltung für die Übung

    a) Der Antragsteller hat form- und fristgerecht mit der Inanspruchnahme wehrdienstgerichtlichen Rechtsschutzes gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i.V.m. § 30c SG den richtigen Rechtsweg beschritten (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 15).

    Er kann rügen, dass eine rechtswidrige Anordnung eines der Ausnahmetatbestände nach § 30c Abs. 4 SG ihn in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG, § 6 Satz 2 SG verletzt, nicht über den gesetzlichen Rahmen des § 30c Abs. 1 bis 3 SG hinaus Mehrarbeit leisten zu müssen (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 49.19

    Wehrbeschwerdeverfahren betreffend die Arbeitszeitgestaltung für die Übung

    a) Der Antragsteller hat form- und fristgerecht mit der Inanspruchnahme wehrdienstgerichtlichen Rechtsschutzes gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i.V.m. § 30c SG den richtigen Rechtsweg beschritten (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 15).

    Er kann rügen, dass eine rechtswidrige Anordnung eines der Ausnahmetatbestände nach § 30c Abs. 4 SG ihn in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG, § 6 Satz 2 SG verletzt, nicht über den gesetzlichen Rahmen des § 30c Abs. 1 bis 3 SG hinaus Mehrarbeit leisten zu müssen (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 WB 50.19 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 31.23
    Als eine solche anfechtbare dienstliche Maßnahme käme zum Beispiel der Saldo eines Dienstzeitkontos für einen konkreten Abrechnungszeitraum in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2020 âEURŒ- 1 WB 50.19 - juris Rn. 16), soweit es um den Ausgleich durch Freistellung vom Dienst geht (§ 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 SAZV).
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