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   BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17   

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BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17 (https://dejure.org/2018,9767)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2018 - 1 WB 8.17 (https://dejure.org/2018,9767)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 (https://dejure.org/2018,9767)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung durch Festsetzung einer mehrjährigen Restdienstzeit als Voraussetzung für die Zulassung von Unteroffizieren mit Portepée zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • rewis.io

    Mehrjährige Restdienstzeit als Zulassungsaltersgrenze für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes bedarf normativer Regelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung durch Festsetzung einer mehrjährigen Restdienstzeit als Voraussetzung für die Zulassung von Unteroffizieren mit Portepée zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1140
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    § 27 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 bis 6 SG ist inhaltlich hinreichend bestimmt und trägt insoweit als Ermächtigungsgrundlage für die Delegation der näheren Ausgestaltung der Laufbahnen den Erfordernissen des Vorbehalts des Gesetzes und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Rechnung (vgl. zu diesem Erfordernis zusammenfassend: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - BVerfGE 139, 19 = juris Rn. 52 ff. ).

    Belange, die nicht in diesem Grundsatz verankert sind, sondern diesen durchbrechen, einschränken oder modifizieren, können bei der Bewerberauswahl nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen außerhalb von Art. 33 Abs. 2 GG ebenfalls Verfassungsrang bzw. - bezogen auf § 3 Abs. 1 SG - Gesetzesrang eingeräumt ist (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322, 1989/12 - BVerfGE 139, 19 Rn. 77).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    b) Dieser vor allem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot entwickelte Grundsatz verlangt, dass der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat und nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen darf (vgl. - auch zum Folgenden - im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59; ferner: BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 und Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ).

    Ausnahmen vom Leistungsgrundsatz sowie Einschränkungen und Modifikationen bedürfen deshalb einer gesetzlichen Grundlage (vgl. insbesondere BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    Dessen Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; gegebenenfalls ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigen Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5 und vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 28).

    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt hiernach auch für wesentliche Entscheidungen bei der Zulassung zu einer höheren militärischen Laufbahn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 30).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12

    Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    Der Grundsatz der Bestenauslese gilt auch für Konkurrenzverhältnisse um eine höherwertige militärische Verwendung wie die hier strittige Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28 ff. m.w.N.).

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, können im Hinblick auf Art. 87a GG Zulassungsaltersgrenzen insbesondere eingeführt werden, soweit ab einem bestimmten Lebensalter körperliche bzw. gesundheitliche Eignungsmängel typischerweise zu erwarten sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 32, BVerfG; Beschluss vom 21. April 2015, a.a.O. Rn. 68, 76).

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    Sie gelten ebenso für den Laufbahnwechsel (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 - und vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 -).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Konstellation des Wechsels von einer Offizierlaufbahn in eine andere Laufbahn der Offiziere (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 45 ff. und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    Sie gelten ebenso für den Laufbahnwechsel (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 - und vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 -).

    Das Verbot findet aber zum einen auf Grund des Streitkräftevorbehalts in Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie, von dem der nationale Gesetzgeber umfassend Gebrauch gemacht hat, keine Anwendung (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 32.08 - Rn. 27 und vom 27. August 2013 - 1 WB 25.12 - Rn. 21 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 36.13 - Buchholz 240 § 27 BBesG Nr. 6 = juris Rn. 10, 11).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    b) Dieser vor allem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot entwickelte Grundsatz verlangt, dass der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat und nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen darf (vgl. - auch zum Folgenden - im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59; ferner: BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 und Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    b) Dieser vor allem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot entwickelte Grundsatz verlangt, dass der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat und nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen darf (vgl. - auch zum Folgenden - im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59; ferner: BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 und Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ).
  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    Ausnahmen vom Leistungsgrundsatz sowie Einschränkungen und Modifikationen bedürfen deshalb einer gesetzlichen Grundlage (vgl. insbesondere BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Konstellation des Wechsels von einer Offizierlaufbahn in eine andere Laufbahn der Offiziere (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 46.10 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 45 ff. und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13

    Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der

  • BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04

    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Änderung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - 6 B 1743/08

    Umfang des Rechtfertigungsgrundes der zulässigen unterschiedlichen Behandlung

  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 34.11

    Abhängigkeit der Offizierslaufbahnzulassung im Hinblick auf den fachlichen

  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 25.12

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 58.13

    Zulassungsanspruch eines Soldaten auf Zeit zur Laufbahn der Offiziere des

  • VG Düsseldorf, 19.11.2008 - 13 L 1652/08

    Höchstaltersgrenze Laufbahnaufstieg höherer Dienst Altersdiskriminierung

  • BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 8.83

    Laufbahnwechsel eines Soldaten - Ausnahmeregelung - Offiziere des

  • BVerfG, 12.07.2019 - 2 BvR 612/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Beschränkung des Zugangs zu Leitungsämtern auf

    Dabei kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Restdienstzeit vorgesehen werden kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 -, juris, Rn. 29 ff.).

    Denn Ausnahmen vom und Eingriffe in den Leistungsgrundsatz - wie etwa das Abstellen auf Restdienstzeiten bei Auswahlentscheidungen um Beförderungsämter oder Zulassungen zu Laufbahnen (dazu BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 -, juris, Rn. 20 ff.) - bedürfen grundsätzlich einer (parlaments-) gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 139, 19 ).

  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 72.19

    Kein Anspruch auf rückwirkende Zulassung zum Laufbahnaufstieg bei

    Mit Schreiben seiner Bevollmächtigten vom 14. Januar 2019 führte er aus, er habe erst durch eine Anfrage beim Deutschen Bundeswehrverband e.V. am 13. November 2018 Kenntnis vom Beschluss des Senats vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - erhalten, nach dem die Forderung nach einer Restdienstzeit von 15 Jahren rechtswidrig gewesen sei.

    Mit der Entscheidung vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - habe das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung geändert, die zuvor von der Vereinbarkeit von Restdienstzeiten mit dem Vorbehalt des Gesetzes ausgegangen sei (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 WDS-VR 23.13 -).

    Der Rechtsstreit hat sich hierdurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 14 m.w.N.).

    Entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers hat der Beschluss des Senats vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - keine Änderung der Rechtslage bewirkt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Ein solcher Eingriff bedürfte zur Rechtfertigung zudem jedenfalls einer formell-gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Juli 2019 - 2 BvR 612/19 -, Rn. 18, juris; Kammerbeschluss vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 -, Rn. 15 und 20, juris; BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8/17 -, Rn. 20, juris).
  • VG Düsseldorf, 13.08.2020 - 10 L 1192/20

    Festlegung einer Höchstaltersgrenze für den Laufbahnaufstieg von Bundesbeamten

    So ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8/17 -, juris, Rn. 20-23.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8/17 -, juris, Rn. 19.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19

    Restdienstzeit bei Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe für ein

    Dies ist rechtlich nicht zu erinnern; die Rechtsvorschriften stellen zugleich die erforderliche (formell-gesetzliche) Rechtsgrundlage dafür dar, die Antragstellerin bei einer - erneuten - Auswahlentscheidung nach den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG unberücksichtigt zu lassen ( insoweit eine Verordnungsregelung als ausreichend ansehend: BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 -, juris Rn. 23 ).

    Werden damit im gegebenen Fall Ziel, Sinn und Zweck der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe unter Übertragung des angestrebten Beförderungsstatusamtes verfehlt, kommt es nicht mehr darauf an, ob Art. 33 Abs. 2 GG nicht ohnehin das Weiterbestehen einer hinreichenden Restdienstzeit entnommen werden kann ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 18.10 -, juris Rn. 28 ff. [m. w. N.], dort: drei Jahre; Beschluss vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, juris Rn. 22, dort: Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG angenommen wegen der Auswahl eines seit einem Jahr dienstunfähig erkrankten Beamten, der bereits drei Wochen nach der Auswahlentscheidung in den Ruhestand versetzt wurde; siehe andererseits: BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018, a. a. O., Rn. 27 ff. ).

  • BVerwG, 30.09.2019 - 1 WDS-VR 8.19

    Zulassung eines Hauptfeldwebels zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen

    Denn eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und erfolgt nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung auch regelmäßig, wenn der Zulassungsantrag in der Sache Erfolg hat (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Rn. 14 m.w.N.).

    Dessen Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; gegebenenfalls ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigem Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5, vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 28 und vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 58.19

    Wehrbeschwerdeverfahren bezüglich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Der Rechtsstreit hat sich hierdurch nicht in der Hauptsache erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 14 m.w.N.).

    Dessen Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; gegebenenfalls ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigem Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5, vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 28 und vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 18).

  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 32.20

    Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Sein Begehren, zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Auswahljahr 2020 zugelassen zu werden, hat sich nicht dadurch erledigt, dass der maßgebliche Zulassungstermin (1. Oktober 2020) bereits verstrichen ist, weil eine rückwirkende Laufbahnzulassung rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.01.2020 - 1 WDS-VR 13.19

    Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz für eine Zulassung zur Laufbahn der

    Denn eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und erfolgt nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung auch regelmäßig, wenn der Zulassungsantrag in der Sache Erfolg hat (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 14 m.w.N.).

    Dessen Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; gegebenenfalls ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigem Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5, vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 28 und vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 18).

  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 32.22

    Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des

    Denn eine rückwirkende Zulassung zum Laufbahnaufstieg ist rechtlich zulässig und erfolgt nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung auch regelmäßig, wenn der Zulassungsantrag in der Sache Erfolg hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 14 m. w. N. zur Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes).

    Die Forderung nach einer auch gesundheitlichen Eignung für den Laufbahnaufstieg wird den Anforderungen aus dem Leistungsprinzip zwar grundsätzlich gerecht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 40, vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 32 und vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 30).

  • BVerwG, 12.11.2021 - 1 W-VR 9.21

    Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 2 Sa 205/17

    Konkurrentenklage - Auswahlverfahren bei Übertragung einer funktionslosen

  • BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18

    Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht i.R.d.

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2023 - 1 M 37/23

    Beamtenbeförderung; fehlende Dienstleistung für das angestrebte Beförderungsamt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22

    Gesetzesvorbehalt für Alterhöchstgrenze für den (Verwendungs-)Aufstieg von

  • VG Karlsruhe, 23.07.2019 - 13 K 6294/18

    Ausschluss von den Wahlen zum Amt der Beauftragten für Chancengleichheit;

  • VG Magdeburg, 17.08.2022 - 5 B 76/22

    Vorläufige Zulassung zum Verwendungsaufstieg im Polizeidienst; Bestimmung einer

  • BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 52.21

    Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen

  • VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632

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  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 W-VR 18.21

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  • BVerwG, 29.09.2021 - 1 W-VR 15.21

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  • BVerwG, 09.11.2021 - 1 W-VR 17.21

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