Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 24.05.2016

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   OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16   

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https://dejure.org/2016,17110
OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16 (https://dejure.org/2016,17110)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.04.2016 - 1 Ws 111/16 (https://dejure.org/2016,17110)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. April 2016 - 1 Ws 111/16 (https://dejure.org/2016,17110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit weiterer StA-Beschwerde bei Arrestaufhebung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung eines angeordneten dinglichen Arrestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arrestaufhebung - und die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung eines angeordneten dinglichen Arrestes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16
    In den Fällen des § 310 I Nr. 3 StPO ist bei Erreichen der Wertgrenze die weitere Beschwerde auch für die Staatsanwaltschaft jedenfalls dann eröffnet, wenn sich ihr zu Ungunsten des Beschuldigten geführtes Rechtsmittel gegen die Aufhebung eines angeordneten dinglichen Arrests mit dem Ziel seiner Wiederherstellung richtet (u. a. Anschluss an OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.05.2014 - 1 Ws 103/14 = wistra 2014, 327).

    Zu der Frage, ob auch der StA das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde zusteht, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - eine erstinstanzliche Arrestanordnung über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR aufhebt, bestehen insbesondere in der Rspr. unterschiedliche Meinungen (verneinend u. a. OLG München, Urt. v. 06.07.2011 - 1 Ws 545/11 = wistra 2011, 400 und OLG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2015 - 2 Ws 75/15 [bei juris] einerseits, bejahend u. a. OLG Braunschweig, Beschl. v. 05.05.2014 - 1 Ws 103/14 = wistra 2014, 327 andererseits).

  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16
    Zu der Frage, ob auch der StA das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde zusteht, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - eine erstinstanzliche Arrestanordnung über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR aufhebt, bestehen insbesondere in der Rspr. unterschiedliche Meinungen (verneinend u. a. OLG München, Urt. v. 06.07.2011 - 1 Ws 545/11 = wistra 2011, 400 und OLG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2015 - 2 Ws 75/15 [bei juris] einerseits, bejahend u. a. OLG Braunschweig, Beschl. v. 05.05.2014 - 1 Ws 103/14 = wistra 2014, 327 andererseits).
  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16
    Insoweit vermag das Argument, die Formulierung "Anordnung des dinglichen Arrestes" hätte sonst keine eigenständige Bedeutung (vgl. OLG Hamburg a. a. O. unter Bezugnahme auf OLG München, Beschl. v. 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 = NJW 2008, 389 = wistra 2008, 78 = StV 2008, 241 = NStZ 2008, 423), nicht zu überzeugen.
  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16
    Zu der Frage, ob auch der StA das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde zusteht, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - eine erstinstanzliche Arrestanordnung über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR aufhebt, bestehen insbesondere in der Rspr. unterschiedliche Meinungen (verneinend u. a. OLG München, Urt. v. 06.07.2011 - 1 Ws 545/11 = wistra 2011, 400 und OLG Hamburg, Beschl. v. 19.05.2015 - 2 Ws 75/15 [bei juris] einerseits, bejahend u. a. OLG Braunschweig, Beschl. v. 05.05.2014 - 1 Ws 103/14 = wistra 2014, 327 andererseits).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Weder der Wortlaut noch das gesetzgeberische Motiv zwingen zu einer einschränkenden Auslegung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2010 - III-3 Ws 114/10 -, ; KG, Beschluss vom 16. April 2010 - 1 Ws 171/09 -, ; OLG Jena, Beschluss vom 15. April 2011 - 1 Ws 129/11 -, ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 Ws 103/14 -, ; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. April 2016 - 1 Ws 111/16 -, ; KK-StPO, 7. Aufl., § 310 Rn. 13; SK-StPO, 5. Aufl., § 310 Rn. 30).
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   OLG Dresden, 24.05.2016 - 1 Ws 111/16   

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https://dejure.org/2016,30198
OLG Dresden, 24.05.2016 - 1 Ws 111/16 (https://dejure.org/2016,30198)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.05.2016 - 1 Ws 111/16 (https://dejure.org/2016,30198)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 1 Ws 111/16 (https://dejure.org/2016,30198)
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 104-IV-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen, soweit sie sich gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2016 (1 Ws 111/16) und des Landgerichts Dresden vom 28. April 2016 (15 KLs 424 Js 60945/15), letzterer in der Form der Nichtabhilfeentscheidung vom 13. Mai 2016, richtet.

    Mit seiner am 1. August 2016 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die im Haftbefehlsverfahren ergangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2016 (1 Ws 111/16) und vom 13. Juli 2016 (1 Ws 140/16) sowie des Landgerichts Dresden vom 28. April 2016 (15 KLs 424 Js 60945/15), letzterer in der Form der Nichtabhilfeentscheidung vom 13. Mai 2016.

    1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2016 (1 Ws 111/16) und des Landgerichts Dresden vom 28. April 2016 (15 KLs 424 Js 60945/15), letzterer in der Form der Nichtabhilfeentscheidung vom 13. Mai 2016, wendet.

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