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   OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13   

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https://dejure.org/2014,9768
OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13 (https://dejure.org/2014,9768)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17.01.2014 - 1 Ws 400/13 (https://dejure.org/2014,9768)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 1 Ws 400/13 (https://dejure.org/2014,9768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 454b Abs. 2 S. 2 StPO; § 454b Abs. 3 StPO
    Erfordernis einer Entscheidungskonzentration nach § 454b StPO wegen mehrerer zu vollstreckender Strafen bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Entscheidungskonzentration nach § 454b StPO wegen mehrerer zu vollstreckender Strafen bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454b Abs. 2 S. 2; StPO § 454b Abs. 3
    Erfordernis der Entscheidungskonzentration nach § 454b StPO wegen mehrerer zu vollstreckender Strafen auch bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der Umfang der Entscheidungskonzentration

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfordernis der Entscheidungskonzentration kann auch bei Unterbringung in Entziehungsanstalt bestehen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13

    Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
    Sodann ist nach § 67 Abs. 4 StGB die Zeit des Vollzugs der Maßregel bis zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu berücksichtigen und schließlich das Restdrittel der Strafe nur um etwaige Organisationshaft zu kürzen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99, juris, NStZ-RR 2000, 7 [Ls.], OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2013, 1 Ws 108/13, juris = NdsRpfl 2014, 30 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2001 - 3 Ws 861/01

    Widerruf der Strafaussetzung: Unterbrechung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
    § 454 b Abs. 2 S. 2 StPO bezieht sich nur auf "Strafreste" und nicht auf Strafen, die nach Widerruf der Strafaussetzung noch vollständig zu verbüßen sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2001, 3 Ws 861/01, BECK RS 2001, 30213476 = NStZ-RR 2002, 28; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 454 b Rn. 19).
  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ws 56/08

    Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung der noch nicht verbüßten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ändert nichts an dem Erfordernis der Entscheidungskonzentration, wenn mehrere Strafen zu vollstrecken sind (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2008, 3 Ws 56-58/08, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.06.2013, 1 Ws 126/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.09.2013, 1 Ws 234/13).
  • OLG Braunschweig, 27.04.1999 - Ws 123/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
    Sodann ist nach § 67 Abs. 4 StGB die Zeit des Vollzugs der Maßregel bis zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu berücksichtigen und schließlich das Restdrittel der Strafe nur um etwaige Organisationshaft zu kürzen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99, juris, NStZ-RR 2000, 7 [Ls.], OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2013, 1 Ws 108/13, juris = NdsRpfl 2014, 30 m.w.N.).
  • KG, 15.11.2001 - 5 Ws 715/01
    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
    Diesem Umstand wird die Strafvollstreckungskammer in der Weise Rechnung tragen müssen, dass sie sogleich die gemeinsame Aussetzungsentscheidung nach § 454 b Abs. 3 StPO trifft (vgl. hierzu: KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2001, 1 AR 1419., 1422 -1424/01 5 Ws 715-728/01, juris, Rn. 11 f.; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 454 b Rn. 5 ff.).
  • OLG Braunschweig, 04.09.2020 - 1 Ws 205/20

    Unzulässige Vollstreckung von Organisationshaft; Unterbrechung der

    Denn die Regelungen in § 454b Abs. 2 und Abs. 4 StGB sind auch dann anzuwenden, wenn - wie vorliegend - zunächst Freiheitsstrafe und im Anschluss daran aus einem anderen Verfahren eine Maßregel nach § 64 StGB und eine daneben verhängte Freiheitsstrafe zu vollstrecken ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 Ws 101/20, unveröffentlicht, und Beschluss vom 17. Januar 2014 - 1 Ws 400/13, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 3 Ws 56-58/08, Rn. 8, juris), und zwar unabhängig davon, ob der Vollzug der Maßregel vor der Freiheitsstrafe erfolgt oder ein Vorwegvollzug nach § 67 Abs. 2 oder Abs. 3 StGB angeordnet ist.
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