Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 454b Abs. 2 S. 2 StPO; § 454b Abs. 3 StPO
Erfordernis einer Entscheidungskonzentration nach § 454b StPO wegen mehrerer zu vollstreckender Strafen bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis einer Entscheidungskonzentration nach § 454b StPO wegen mehrerer zu vollstreckender Strafen bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454b Abs. 2 S. 2; StPO § 454b Abs. 3
Erfordernis der Entscheidungskonzentration nach § 454b StPO wegen mehrerer zu vollstreckender Strafen auch bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der Umfang der Entscheidungskonzentration
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfordernis der Entscheidungskonzentration kann auch bei Unterbringung in Entziehungsanstalt bestehen
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 11.11.2013 - 4 StVK 130/13
- OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13
Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
Sodann ist nach § 67 Abs. 4 StGB die Zeit des Vollzugs der Maßregel bis zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu berücksichtigen und schließlich das Restdrittel der Strafe nur um etwaige Organisationshaft zu kürzen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99, juris, NStZ-RR 2000, 7 [Ls.], OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2013, 1 Ws 108/13, juris = NdsRpfl 2014, 30 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 23.10.2001 - 3 Ws 861/01
Widerruf der Strafaussetzung: Unterbrechung der Strafvollstreckung
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
§ 454 b Abs. 2 S. 2 StPO bezieht sich nur auf "Strafreste" und nicht auf Strafen, die nach Widerruf der Strafaussetzung noch vollständig zu verbüßen sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2001, 3 Ws 861/01, BECK RS 2001, 30213476 = NStZ-RR 2002, 28;… Appl in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 454 b Rn. 19). - OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ws 56/08
Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung der noch nicht verbüßten …
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ändert nichts an dem Erfordernis der Entscheidungskonzentration, wenn mehrere Strafen zu vollstrecken sind (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2008, 3 Ws 56-58/08, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.06.2013, 1 Ws 126/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.09.2013, 1 Ws 234/13). - OLG Braunschweig, 27.04.1999 - Ws 123/99
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
Sodann ist nach § 67 Abs. 4 StGB die Zeit des Vollzugs der Maßregel bis zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu berücksichtigen und schließlich das Restdrittel der Strafe nur um etwaige Organisationshaft zu kürzen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99, juris, NStZ-RR 2000, 7 [Ls.], OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2013, 1 Ws 108/13, juris = NdsRpfl 2014, 30 m.w.N.). - KG, 15.11.2001 - 5 Ws 715/01
Auszug aus OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13
Diesem Umstand wird die Strafvollstreckungskammer in der Weise Rechnung tragen müssen, dass sie sogleich die gemeinsame Aussetzungsentscheidung nach § 454 b Abs. 3 StPO trifft (vgl. hierzu: KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2001, 1 AR 1419., 1422 -1424/01 5 Ws 715-728/01, juris, Rn. 11 f.;… Appl in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 454 b Rn. 5 ff.).
- OLG Braunschweig, 04.09.2020 - 1 Ws 205/20
Unzulässige Vollstreckung von Organisationshaft; Unterbrechung der …
Denn die Regelungen in § 454b Abs. 2 und Abs. 4 StGB sind auch dann anzuwenden, wenn - wie vorliegend - zunächst Freiheitsstrafe und im Anschluss daran aus einem anderen Verfahren eine Maßregel nach § 64 StGB und eine daneben verhängte Freiheitsstrafe zu vollstrecken ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 Ws 101/20, unveröffentlicht, und Beschluss vom 17. Januar 2014 - 1 Ws 400/13, Rn. 7, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 3 Ws 56-58/08, Rn. 8, juris), und zwar unabhängig davon, ob der Vollzug der Maßregel vor der Freiheitsstrafe erfolgt oder ein Vorwegvollzug nach § 67 Abs. 2 oder Abs. 3 StGB angeordnet ist.