Rechtsprechung
   BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,256
BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60 (https://dejure.org/1961,256)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1961 - 1 AZR 291/60 (https://dejure.org/1961,256)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 (https://dejure.org/1961,256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerkschaft - Angehörigkeit des Richters - Prozeß des DGB - Schadenersatz in Natur - Neuer Prozeß auf Geldersatz - Klagerücknahme - Einverständnis - Vermeintliche Klageänderung - Verjährung - Ersatz des Verzugsschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 212

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2371 (Ls.)
  • BB 1961, 1166
  • DB 1961, 1588
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50

    Forderungsübergang auf Versicherer

    Auszug aus BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60
    einerseits Falandt, BGB, 20. AufI., § 249 Anm. 2; Wieczorek, ZPO, § 322 Anm. F i e l ; RGZ 126, 403; BGHZ 5, 105, andererseits Baumbach-Lauterbach, ZPO, 24. Aufl., § 322 Anm. 4 Schadenersatz; Rosenberg, Zivilprozeßrecht, 8. Aufl., S. 749; Stein- Jona s-Schönke , ZPO, 18. Aufl., § 322 Anm. V 2a).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04

    Teilzeitanspruch

    In deren Einlassung auf den beschränkten Revisionsantrag sowohl in der Revisionserwiderung als auch in der mündlichen Verhandlung kann eine konkludente Einwilligung in eine etwaige teilweise Klagerücknahme gesehen werden (vgl. BAG 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 - AP ZPO § 322 Nr. 6; RG 25. März 1924 - III 349/23 - RGZ 108, 135).
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Die Rücknahme der Klage bedarf der Einwilligung der beklagten Partei (§ 269 Abs. 2 Satz 1 ZPO) , die auch durch schlüssige Handlungen erklärt werden kann (so bereits BAG 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 - AP ZPO § 322 Nr. 6; vgl. auch Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 269 Rn. 15; Musielak/Foerste ZPO 8. Aufl. § 269 Rn. 9) .
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Sie kann wie hier geschehen konkludent erteilt werden (vgl. ua. BAG 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 - AP ZPO § 322 Nr. 6).
  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Die Einwilligung gem. § 269 ZPO kann ebenso wie die Klagerücknahme selbst auch konkludent erfolgen (vgl. BAG 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 - AP ZPO § 322 Nr. 6; Zöller-Greger ZPO 24. Aufl. § 269 Rn. 15).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Darin liegt eine stillschweigende Rücknahme der Klage (BAG Urteil vom 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 - AP Nr. 6 zu § 322 ZPO ).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente -

    Eine konkludente Einwilligung (§ 269 Abs. 1 ZPO) liegt in ihrem Schweigen nicht, denn ein bloßes Untätigbleiben der Beklagten genügt nicht (BAG 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 - AP ZPO § 322 Nr. 6).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

    Namentlich unterliegt der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens wie der vom Verzug betroffene Hauptanspruch der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB (vgl. RGZ 156, 113 ; BGH, Urteile vom 28. Mai 1957 - VIII ZR 205/56 - LM § 558 BGB Nr. 1 Bl. 878 m.weit.Nachw. und vom 1. Oktober 1981 - III ZR 13/80 - NJW 1982, 1277 [BGH 01.10.1981 - III ZR 13/80]; BAG, Urteil vom 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 - NJW 1961, 2371 ; Staudinger/Dilcher, § 195 RdNr. 16 m.weit.Nachw.; Palandt/Heinrichs, § 195 Anm. 2 b; von Feldmann, a.a.O. § 195 RdNr. 17).
  • BGH, 19.05.1970 - VI ZR 27/69

    Schadensersatzklage gegen eine Anwaltssozietät infolge Versäumung der Klagefrist

    Er hat vorgetragen, der Beklagte nahe gegen seine Sorgfaltspflicht dadurch verstoßen, daß er im Verfahren LAG Bayern 394/53 III von der Geldersatz- zur Naturalersatzklage übergegangen sei, ohne wenigstens hilfsweise Geldersatz zu beantragen, und daß er nicht von vornherein auf die Verjährung des fallengelassenen Geldersatzanspruchs geachtet habe; statt den Kläger auf den gegen ihn bestehenden Regreßanspruch hinzuweisen, habe der Beklagte den erfolglosen weiteren Rechtsstreit vor den Arbeitsgerichten geführte Dementsprechend hat der Kläger als Verlust seiner Verzugsschadensforderung die Zahlung von 6.590,94 DM und als Ersatz der Kosten des zweiten Verfahrens die Zahlung von 2.936,18 DM - jeweils mit Zinsen - gefordert, sowie um die Festatellung geboten, daß der Beklagte weiterhin die anwaltlichen Kosten des Rechtsanwalts Dr. A. in Hannover in bisher nicht bekannter Höhe im Verfahren vor dein Bundesarbeitsgericht AZ 1 AZR 291/60 und den weiteren Verzugsschaden zu ersetzen habe.

    Das Berufungsgericht hat in seiner Entscheidung von 1. April 1965 in Übereinstimmung mit den Urteil des BAG vom 14. Juli 1961 (1 AZR 291/60) angenommen, der vom Kläger geltend gemachte Anspruch gegen den DGB auf Zahlung von 6.590,94 DM sei dadurch mit den 29. September 1957 verjährt, daß der Beklagte ihn nach Stellung seines Antrags auf Leistung von Fondak-Zertifikaten am 29. September 1955 nicht weiter verfolgt hat.

  • BVerwG, 10.01.2023 - 5 PB 5.22

    Entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für das Urteilsverfahren, das sich nach zivilprozessualen Regeln richtet, seit langem geklärt, dass die Klagerücknahme (im Sinne von § 269 ZPO) nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, sofern sich daraus der eindeutige Wille zur Rücknahme ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 - NJW 1961, 2371; BGH, Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 315/94 - NJW-RR 1996, 885 m. w. N.).
  • LG Verden, 10.12.2007 - 8 O 27/07

    Ein Produkthaftungsanspruch kann nach einem Brand auch ohne den gutachterlichen

    Der Beklagte hat zu dem neuen Antrag widerspruchslos verhandelt und der Klagerücknahme insofern konkludent zugestimmt ( BAG NJW 1961, 2371; Zöller, Greger, § 269, Rnr. 15).
  • LAG Sachsen, 08.04.2009 - 3 Sa 254/08

    Arbeitsgerichtsprozess - Verwirkung des Klagerechts

  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 41/66

    Rückgriffsanspruch gegen einen Rechtsanwalt - Schuldhaftes Eintretenlassen der

  • LG Karlsruhe, 12.05.2023 - 6 O 120/22

    "Ketten-Rückabwicklung" in Deutschland wegen falscher Kilometerangaben eines in

  • BSG, 31.01.1963 - 9 RV 962/61

    Rüge der fehlenden Erledigung des Rechtsstreits wegen fälschlicher Annahme einer

  • KG, 23.11.1981 - 1 WF 4858/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht